Rechtsprechung
BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erfolg einer Revision mit einer Verfahrensrüge - Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes - Verkündung des Urteils nach Wiedereintritt in die Beweisaufnahme ohne erneute Beratung - Erforderlichkeit der Erkennbarkeit einer erneuten Beratung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 260
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 142
- StV 1998, 530
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11
Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung (Darlegungsvoraussetzungen an die …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf die erneute Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung in Form einer kurzen, für alle Verfahrensbeteiligten erkennbaren Verständigung des Gerichts im Sitzungssaal erfolgen, wenn bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1971 - 3 StR 73/71, BGHSt 24, 170, 171;… Beschlüsse vom 31. Juli 1992 - 3 StR 200/92, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 5; vom 25. November 1997 - 5 StR 458/97, NStZ-RR 1998, 142). - BGH, 20.06.2000 - 5 StR 173/00
Vergewaltigung; (Rechtsfehlerhafte) Beweiswürdigung bei Freispruch
Dieses Urteil hatte der Senat auf Revision des Angeklagten durch Beschluß vom 25. November 1997 - 5 StR 458/97 - wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. - BGH, 09.06.2010 - 1 StR 187/10
Rüge der unterbliebenen Urteilsberatung (Wiedereintritt in die Verhandlung; …
Dies gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich auch dann, wenn wie im vorliegenden Fall der Wiedereintritt in die Verhandlung keinen neuen Prozessstoff ergeben hat (…BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 2; BGH NStZ-RR 1998, 142; BGH NStZ 2001, 106). - BGH, 14.06.2001 - 5 StR 87/01
Unterlassene Beratung nach erneuter Verhandlung; Beratungspflicht; Beruhen
Der darin liegende Verstoß gegen § 260 Abs. 1 StPO (BGH StV 1998, 530 m.w.N.) steht für das Revisionsgericht aufgrund der anwaltlichen Versicherung des Verteidigers in der Revisionsbegründung, der Sitzungsniederschrift, die sich - entgegen entsprechender Empfehlung (…BGHR StPO § 260 Abs. 1 - Beratung 1; BGH, Beschluß vom 23. November 2000 - 3 StR 428/00) - zu dem nicht protokollierungspflichtigen Vorgang der Beratung verschweigt, und nach dem sonst durchgeführten Freibeweisverfahren fest.