Rechtsprechung
BGH, 25.11.2003 - 3 StR 318/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,15880) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 46 StGB
Mord (fehlerhafte Anwendung der ausnahmsweisen Rechtsfolgenlösung) - bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Anwendung der sog. "Rechtsfolgenlösung"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2
Beine strafschärfende Berücksichtigung des Leugnens des Tatbegehung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.05.2014 - 2 StR 428/13
Aufrechterhaltung von Feststellungen nach Aufhebung des Urteils durch das …
Denn das Landgericht hat unter Verkennung des Ausnahmecharakters der Rechtsfolgenlösung (vgl. hierzu nur BGH…, Urteil vom 10. Mai 2005 - 1 StR 30/05, BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 7 mwN) rechtsfehlerhaft von der Verhängung der an sich verwirklichten lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen, so dass ein Beruhen des Urteils auf der möglicherweise fehlerhaften Berücksichtigung dieses Umstandes ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2003 - 3 StR 318/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Neu: Die Merklistenfunktion erreichen Sie nun über das Lesezeichen oben.
Neu: Die Merklistenfunktion erreichen Sie nun über das Lesezeichen oben.