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   BGH, 25.11.2010 - 3 StR 406/10   

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BGH, 25.11.2010 - 3 StR 406/10 (https://dejure.org/2010,12929)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2010 - 3 StR 406/10 (https://dejure.org/2010,12929)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10 (https://dejure.org/2010,12929)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 67 Abs. 2 StGB; § 64 StGB; § 55 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Vorwegvollzug; Herausnahme aus dem Maßregelvollzug zwecks weiteren Vorwegvollzugs

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 Abs 2 StGB, § 64 StGB, § 67f StGB
    Strafverfahren: Mehrfache Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 Abs 2 StGB, § 64 StGB, § 67f StGB
    Strafverfahren: Mehrfache Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer erneuten Anordnung zur Aufrechterhaltung einer Maßregel im Falle einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Mehrfache Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Mehrfache Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit einer erneuten Anordnung zur Aufrechterhaltung einer Maßregel im Falle einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 105
  • NStZ-RR 2011, 243
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Auszug aus BGH, 25.11.2010 - 3 StR 406/10
    In diesem Fall haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305; Beschluss vom 8. November 1991 - 2 StR 401/91; Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, BGHR StGB § 64 Anordnung 4).

    Im Übrigen ist diese Rechtsprechung, soweit sie eine "zwingende Anordnung" verlangt (ebenso BGH, Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, BGHR StGB § 64 Anordnung 4; Urteil vom 12. September 2001 - 3 StR 313/01; Beschluss vom 5. September 2006 - 3 StR 305/06, NStZ-RR 2007, 38), durch das Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1327) ohnehin überholt, da seither die Maßregelanordnung im Ermessen des Gerichts steht.

  • BGH, 05.09.2006 - 3 StR 305/06

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (erneute Anordnung neben

    Auszug aus BGH, 25.11.2010 - 3 StR 406/10
    Im Übrigen ist diese Rechtsprechung, soweit sie eine "zwingende Anordnung" verlangt (ebenso BGH, Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, BGHR StGB § 64 Anordnung 4; Urteil vom 12. September 2001 - 3 StR 313/01; Beschluss vom 5. September 2006 - 3 StR 305/06, NStZ-RR 2007, 38), durch das Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1327) ohnehin überholt, da seither die Maßregelanordnung im Ermessen des Gerichts steht.
  • BGH, 12.09.2001 - 3 StR 313/01

    Wiederholte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Ablehnung

    Auszug aus BGH, 25.11.2010 - 3 StR 406/10
    Im Übrigen ist diese Rechtsprechung, soweit sie eine "zwingende Anordnung" verlangt (ebenso BGH, Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, BGHR StGB § 64 Anordnung 4; Urteil vom 12. September 2001 - 3 StR 313/01; Beschluss vom 5. September 2006 - 3 StR 305/06, NStZ-RR 2007, 38), durch das Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1327) ohnehin überholt, da seither die Maßregelanordnung im Ermessen des Gerichts steht.
  • BGH, 10.12.1981 - 4 StR 622/81

    Verurteilung wegen Diebstahls - Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 25.11.2010 - 3 StR 406/10
    In diesem Fall haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305; Beschluss vom 8. November 1991 - 2 StR 401/91; Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, BGHR StGB § 64 Anordnung 4).
  • BGH, 30.03.1992 - 4 StR 108/92

    Drogenabhängigkeit - Alkoholabhängigkeit - Verminderung der Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 25.11.2010 - 3 StR 406/10
    Für seine gegenteilige Entscheidung hat sich das Landgericht auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 1992 (4 StR 108/92, NStZ 1992, 432) bezogen.
  • BGH, 01.02.2024 - 2 StR 428/23
    Dass sie auch für die dem angefochtenen Urteil zugrundeliegenden Anlasstaten die Voraussetzungen des § 64 StGB bejaht hat, ändert nichts an dem Umstand, dass es sich bei der Entscheidung nicht um eine erneute Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt, sondern allein um die Aufrechterhaltung einer bereits rechtskräftig angeordneten Maßregel handelt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305, 307 ff.; Beschlüsse vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 243; vom 27. August 2020 - 4 StR 670/19, NStZ-RR 2021, 72).
  • BGH, 23.11.2017 - 4 StR 477/17

    Reihenfolge der Vollstreckung bei gleichzeitiger Anordnung von Strafe und

    Wegen des Vorrangs der Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB) vor der Regelung des § 67f StGB war kein Raum für eine zusätzliche Maßregelanordnung (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105 mwN).

    Diese Entscheidung ist - in Abweichung vom Wortlaut des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB - auch dann zu treffen, wenn nach § 55 Abs. 2 StGB eine bereits bestehende Unterbringungsanordnung aus einer früheren Entscheidung lediglich aufrechterhalten wird und die daneben gemäß § 55 Abs. 1 StGB gebildete nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe drei Jahre übersteigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2012 - 4 StR 228/12, Tz. 2; vom 31. Mai 2011 - 3 StR 132/11, Tz. 3; vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105, 106).

    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn nachträglich eine so hohe Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird, dass eine nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB bemessene, am Halbstrafenzeitpunkt orientierte Anordnung des Vorwegvollzugs zu einer Herausnahme des Angeklagten aus dem Maßregelvollzug führen muss und dies zur Folge hat, dass der Zweck der Maßregel gefährdet und nicht, wie es § 67 Abs. 2 Satz 1 StGB voraussetzt, leichter erreicht werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2017 - 4 StR 261/17, StraFo 2017, 426; Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105 f. in einer nicht tragenden Erwägung).

  • BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17

    Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel (mögliches Absehen vom

    Denn die jetzt abgeurteilte Tat wurde vor der früheren, die Maßregel anordnenden Verurteilung des Angeklagten begangen, weswegen die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. September 2016 - 5 StR 417/16, StV 2017, 575 mwN und vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105; Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, BGHR StGB § 64 Anordnung 4).

    Unter diesen Voraussetzungen kann aber von der Entscheidung über einen Vorwegvollzug abgesehen werden (hierzu neigend schon BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105; vgl. auch Beschluss vom 27. September 2016 - 5 StR 417/16, StV 2017, 575: keinen Vorwegvollzug wegen vollstreckungsrechtlicher Besonderheiten).

  • BGH, 27.08.2020 - 4 StR 670/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Vorrang vor den Regelungen über die

    In diesem Fall haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB) Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526; vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, StV 2019, 272, 273; vom 27. September 2016 - 5 StR 417/16, StV 2017, 575, und vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105; Urteil vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305).
  • BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit);

    Dadurch wird, dem Grundsatz des § 44b Abs. 1 Satz 1 StVollstrO entsprechend, auch in diesen Fällen die Unterbringung grundsätzlich vor der in einem anderen Verfahren verhängten Freiheitsstrafe vollzogen und eine - gegebenenfalls den Therapieerfolg gefährdende - Herausnahme des Angeklagten aus dem Maßregelvollzug vermieden (vgl. zu dieser Zielsetzung in anderem Zusammenhang BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526, 527; vom 2. August 2017 - 4 StR 261/17, StraFo 2017, 426; vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105, 106).
  • BGH, 25.01.2022 - 3 StR 492/21

    Vorrang der nachträglichen Gesamtstrafenbildung vor den Regeln über die mehrfache

    Allerdings ist insoweit die in dem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf angeordnete Unterbringung aufrechtzuerhalten und die Maßregel nicht neu oder zusätzlich festzusetzen, weil die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§ 55 Abs. 2 StGB) Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB haben (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305; Beschlüsse vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105 f.; vom 25. November 2020 - 5 StR 435/20, juris Rn. 10).

    Da die Vollstreckung in der anderen Sache noch nicht begonnen hat, ist der an der Gesamtstrafe ausgerichtete Vorwegvollzug nicht zu beanstanden (vgl. ansonsten BGH, Beschlüsse vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, Absehen 1 Rn. 10 f.; vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526 f.; vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105, 106).

  • BGH, 27.11.2019 - 3 StR 326/19

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Maßregel; Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe

    Denn in diesem Fall haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 243 mwN).

    Insbesondere hat die Anordnung des Vorwegvollzugs nicht zu einer Herausnahme des Angeklagten aus einem bereits begonnenen Maßregelvollzug geführt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 243; vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208, 209), denn ausweislich der angegriffenen Entscheidung hat sich der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt noch in Strafhaft befunden.

  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

    Wurde die jetzt abzuurteilende Tat jedoch -wie hier- vor der früheren Verurteilung begangen, so hat § 55 StGB Vorrang vor § 67 f StGB, so dass ggf. im Rahmen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung die frühere Unterbringungsanordnung gem. § 55 Abs. 2 StGB aufrechtzuerhalten ist (BGH 25.11.2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105 und 243).
  • BGH, 25.11.2020 - 5 StR 435/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit); Einziehung von

    Bei seiner Entscheidung über die Anordnung der Maßregel hat das Landgericht nicht bedacht, dass die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 2 StGB Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB haben (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305, 306 ff., und vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, BGHR StGB § 64 Anordnung 4; Beschlüsse vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105; vom 27. September 2016 - 5 StR 417/16, und vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, Absehen 1).
  • BGH, 02.08.2017 - 4 StR 261/17

    Vollstreckungsreihenfolge: Nichtanordnung des Vorwegvollzugs einer hohen

    Es hat deshalb zutreffend die im Urteil des Amtsgerichts Herne vom 31. August 2015 angeordnete Maßregel nach § 55 Abs. 2 StGB aufrechterhalten, weil die jetzt abgeurteilten Taten vor dieser Verurteilung des Angeklagten begangen wurden (BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105 f. mwN).
  • BGH, 04.06.2019 - 1 StR 81/19

    Aufrechterhalten einer Maßregel bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 07.10.2020 - 6 StR 296/20

    Vorliegen der Voraussetzungen für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 228/12

    Aufrechterhaltung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 07.06.2011 - 4 StR 168/11

    Bemessung des Vorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 StGB (bereits eingeleiteter

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