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   BGH, 25.11.2013 - 5 StR 531/13   

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https://dejure.org/2013,36355
BGH, 25.11.2013 - 5 StR 531/13 (https://dejure.org/2013,36355)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2013 - 5 StR 531/13 (https://dejure.org/2013,36355)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2013 - 5 StR 531/13 (https://dejure.org/2013,36355)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30a Abs 1 BtMG, § 52 StGB
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Vorliegen einer einzigen Bewertungseinheit

  • Wolters Kluwer

    Annahme bandenmäßigen Handeltreibens bei Zusammenfassung mehrfach durchgeführter Einkaufshandlungen zu einer einzigen Bewertungseinheit

  • rewis.io

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Vorliegen einer einzigen Bewertungseinheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme bandenmäßigen Handeltreibens bei Zusammenfassung mehrfach durchgeführter Einkaufshandlungen zu einer einzigen Bewertungseinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Vorliegen einer einzigen Bewertungseinheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 215
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 25.11.2013 - 5 StR 531/13
    Die vertretbare Zusammenfassung der mehrfach durchgeführten Einkaufshandlungen zu einer einzigen Bewertungseinheit steht der Annahme bandenmäßigen Handeltreibens nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177).
  • LG Bonn, 17.03.2020 - 23 KLs 15/19
    Die Zusammenfassung der mehrfach durchgeführten Einkaufshandlungen zu einer einzigen Bewertungseinheit steht der Annahme des bandenmäßigen Handeltreibens hierbei nicht entgegen (Vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2013, Az.: 5 StR 531/13).

    Die Zusammenfassung der mehrfach durchgeführten Einkaufshandlungen zu einer einzigen Bewertungseinheit steht der Annahme des bandenmäßigen Handeltreibens hierbei nicht entgegen (Vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2013, Az.: 5 StR 531/13).

    Die Zusammenfassung der mehrfach durchgeführten Einkaufshandlungen zu einer einzigen Bewertungseinheit steht der Annahme des bandenmäßigen Handeltreibens hierbei nicht entgegen (Vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2013, Az.: 5 StR 531/13).

    Die Zusammenfassung der mehrfach durchgeführten Einkaufshandlungen zu einer einzigen Bewertungseinheit steht der Annahme des bandenmäßigen Handeltreibens hierbei nicht entgegen (Vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2013, Az.: 5 StR 531/13).

  • BGH, 28.03.2018 - 2 StR 176/17

    Tateinheit (Abgrenzung zur Tatmehrheit bei einer Mehrzahl von Einzeltaten und

    Denn maßgebend dafür, ob fortgesetzt eine Mehrzahl im Einzelnen noch ungewisser Straftaten begangen werden sollte oder begangen wurde, sind die geplanten tatsächlichen Abläufe sowie deren Umsetzung; unerheblich ist demgegenüber, ob diese in der Person eines Bandenmitglieds aufgrund der besonderen Art seiner Tatbeiträge und gegebenenfalls unter Heranziehung des Zweifelssatzes rechtlich zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengefasst werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 188; Beschluss vom 25. November 2013 - 5 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 215).
  • BGH, 02.06.2022 - 2 StR 12/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Indes ist - anknüpfend an Entscheidungen zum Bandenbetrug (vgl. Senat, Urteil vom 19. April 2017 - 2 StR 290/16, NStZ-RR 2017, 248; BGH, Beschluss vom 25. November 2013 - 5 StR 531/13; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 183; aA noch BGH, Urteil vom 8. April 1986 - 1 StR 109/86, NStZ 1986, 408) - in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch für den Bandenhandel im Sinne von §§ 29, 30a Abs. 1 BtMG anerkannt, dass die Zusammenfassung mehrerer auf Drogenumsatz gerichteter Aktivitäten zu einer einzigen Bewertungseinheit - mithin die Verknüpfung mehrerer Einzelakte zu einer Tat aus Rechtsgründen - der Annahme bandenmäßigen Handeltreibens nicht entgegensteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. August 2018 - 3 StR 301/18, NStZ-RR 2018, 352; vom 25. November 2013 - 5 StR 531/13; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 181 ff.; Maier in Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 30 Rn. 84).
  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 301/18

    Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Verhältnis von Handeltreiben und

    c) Die Zusammenfassung der mehrfach durchgeführten Einkaufshandlungen zu neun tateinheitlichen Taten steht der Annahme bandenmäßigen Handelns nicht entgegen (BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 181 ff.; Beschluss vom 25. November 2013 - 5 StR 531/13, juris).
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