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BGH, 25.11.2020 - 1 StR 392/20 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 AO
Steuerhinterziehung (Schätzung der verkürzten Steuer) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Bestimmen des Umfangs der vom Angeklagten bezogenen verdeckten Gewinnausschüttungen i.R.d. Steuerhinterziehung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2
Bestimmen des Umfangs der vom Angeklagten bezogenen verdeckten Gewinnausschüttungen i.R.d. Steuerhinterziehung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.05.2019 - 1 StR 242/18
Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen zur Höhe der Steuerverkürzung: …
Auszug aus BGH, 25.11.2020 - 1 StR 392/20
Auf die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 8. Mai 2019 - 1 StR 242/18 - die Verurteilung in den Fällen der Einkommensteuerhinterziehungen für die Veranlagungszeiträume 2010, 2011 und 2012 (Fälle 192 bis 194 der damaligen Urteilsgründe) mitsamt dem Ausspruch über die Gesamtstrafe und die Einziehung einschließlich der zugehörigen Feststellungen aufgehoben.Das Landgericht hat den Umfang der vom Angeklagten bezogenen verdeckten Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, Abs. 5 Satz 1, 2, § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO) rechtsfehlerhaft bestimmt (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 8. Mai 2019 - 1 StR 242/18 Rn. 11).