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   BGH, 25.11.2020 - 5 StR 493/19   

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https://dejure.org/2020,44970
BGH, 25.11.2020 - 5 StR 493/19 (https://dejure.org/2020,44970)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2020 - 5 StR 493/19 (https://dejure.org/2020,44970)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2020 - 5 StR 493/19 (https://dejure.org/2020,44970)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 306a Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 64 StGB; § 261 StPO
    Schwere Brandstiftung (Schäden an einem nicht unmittelbar dem Wohnen dienenden Gebäudeteil; brandbedingte Schäden in Kellerräumen; vollständiges oder teilweise Zerstören; Aufhebung der Zweckbestimmung; Reparaturarbeiten; nicht unerheblicher Zeitraum); Beweiswürdigung; ...

  • HRR Strafrecht

    § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 306a Abs. 2 StGB; § 15 StGB; § 261 StPO
    Schwere Brandstiftung (funktionale Zerstörung eines nicht unmittelbar dem Wohnen dienenden Gebäudeteils; konkrete Gefahr; Kellerräume; Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit; Vorsatz); Beweiswürdigung (Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 303 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 306a Abs. 2 StGB, § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erfüllen des Tatbestands der Brandstiftung durch Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit eines Kellers als Versorgungsraum und Aufbewahrungsraum; Genügen der durch Raucheinwirkung verursachten Gesundheitsbeeinträchtigungen für eine Gesundheitsgefahr

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Annahme eines Hangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllen des Tatbestands der Brandstiftung durch Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit eines Kellers als Versorgungsraum und Aufbewahrungsraum; Genügen der durch Raucheinwirkung verursachten Gesundheitsbeeinträchtigungen für eine Gesundheitsgefahr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Brandstiftung: Vollständiges oder teilweises Zerstören eines Gebäudes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2373
  • NZM 2021, 901
  • StV 2021, 249 (Ls.)
  • StV 2021, 499 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.11.2010 - 2 StR 399/10

    Vollendung bei der schweren Brandstiftung (Wohngebäude; teilweise Zerstörung

    Auszug aus BGH, 25.11.2020 - 5 StR 493/19
    Hierfür genügen brandbedingte Schäden in Kellerräumen von Wohngebäuden, wenn diese für einen gewissen Zeitraum nicht ihrer sonstigen Bestimmung entsprechend verwendet werden können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. April 2018 - 4 StR 624/17; vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12; Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96).

    Die Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit eines Kellers als Versorgungs- und Aufbewahrungsraum kann den Tatbestand des § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllen, wenn die erforderlichen Reparaturarbeiten infolge brandbedingter Schäden einen nicht unerheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96 (teilweise Zerstörung von Kellerboxen, Leitungen, Kellertüren, Verrußungen); Beschluss vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12 (Zerstörung von Stromleitungen und Stromzählern in einem Zählerraum)).

    Dementsprechend kann sich eine an einem Wohngebäude verübte Brandstiftung auch dann als schwere Brandstiftung im Sinne des § 306a Abs. 2 StGB erweisen, wenn zwar kein Wohnraum, aber ein anderer funktionaler Gebäudeteil durch Brandlegung teilweise zerstört wird (BGH, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96; Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13 mwN).

  • BGH, 14.01.2014 - 1 StR 628/13

    Schwere Brandstiftung (Begriff der teilweisen Zerstörung eines Wohngebäudes durch

    Auszug aus BGH, 25.11.2020 - 5 StR 493/19
    Die festgestellte brandbedingte Beschädigung der Versorgungsleitungen im Keller, die noch am gleichen Tag vorläufig repariert wurden, stellt keine (teilweise) Zerstörung eines Wohngebäudes im Sinne des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB dar, da es insoweit an einer Einschränkung der Nutzbarkeit der Wohnungen für eine beträchtliche Zeit fehlt (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13; vom 6. Mai 2008 - 4 StR 20/08).

    Eine unmittelbar auf die Brandlegung zurückzuführende erhebliche Verrußung von Wohnungen, die zu Nutzungseinschränkungen für eine nicht unbeträchtliche Zeit führten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13 mwN), ist nach den insoweit rechtsfehlerfreien Feststellungen (vgl. zum eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsumfang BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16; Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18) nicht eingetreten.

    Dementsprechend kann sich eine an einem Wohngebäude verübte Brandstiftung auch dann als schwere Brandstiftung im Sinne des § 306a Abs. 2 StGB erweisen, wenn zwar kein Wohnraum, aber ein anderer funktionaler Gebäudeteil durch Brandlegung teilweise zerstört wird (BGH, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96; Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13 mwN).

  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 578/12

    Brandstiftung (Vorsatz; Versuch: unmittelbares Ansetzen); schwere Brandstiftung

    Auszug aus BGH, 25.11.2020 - 5 StR 493/19
    Hierfür genügen brandbedingte Schäden in Kellerräumen von Wohngebäuden, wenn diese für einen gewissen Zeitraum nicht ihrer sonstigen Bestimmung entsprechend verwendet werden können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. April 2018 - 4 StR 624/17; vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12; Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96).

    Die Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit eines Kellers als Versorgungs- und Aufbewahrungsraum kann den Tatbestand des § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllen, wenn die erforderlichen Reparaturarbeiten infolge brandbedingter Schäden einen nicht unerheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96 (teilweise Zerstörung von Kellerboxen, Leitungen, Kellertüren, Verrußungen); Beschluss vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12 (Zerstörung von Stromleitungen und Stromzählern in einem Zählerraum)).

  • BGH, 26.04.2018 - 4 StR 624/17

    Brandstiftung (teilweise Zerstörung eines Gebäudes)

    Auszug aus BGH, 25.11.2020 - 5 StR 493/19
    a) Im Ansatz zutreffend ist es allerdings davon ausgegangen, dass brandbedingte Schäden in einem Gebäude nur dann die Voraussetzungen einer Brandstiftung nach § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB in der hier allein in Betracht kommenden Variante des vollständigen oder teilweisen Zerstörens eines Gebäudes erfüllen, wenn die Möglichkeit der Nutzung von Gebäudeteilen wenigstens für einzelne Zweckbestimmungen über eine nicht unbeträchtliche Zeit aufgehoben ist, ein für die ganze Sache zwecknötiger Teil unbrauchbar wird oder einzelne Bestandteile gänzlich vernichtet werden, die für einen selbständigen Gebrauch des Gebäudes bestimmt oder eingerichtet sind (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2018 - 4 StR 624/17 mwN).

    Hierfür genügen brandbedingte Schäden in Kellerräumen von Wohngebäuden, wenn diese für einen gewissen Zeitraum nicht ihrer sonstigen Bestimmung entsprechend verwendet werden können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. April 2018 - 4 StR 624/17; vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12; Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96).

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 360/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: erforderliche

    Auszug aus BGH, 25.11.2020 - 5 StR 493/19
    Eine unmittelbar auf die Brandlegung zurückzuführende erhebliche Verrußung von Wohnungen, die zu Nutzungseinschränkungen für eine nicht unbeträchtliche Zeit führten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13 mwN), ist nach den insoweit rechtsfehlerfreien Feststellungen (vgl. zum eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsumfang BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16; Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18) nicht eingetreten.
  • BGH, 06.05.2008 - 4 StR 20/08

    Schwere Brandstiftung (teilweises Zerstören durch Brandlegung bei einem

    Auszug aus BGH, 25.11.2020 - 5 StR 493/19
    Die festgestellte brandbedingte Beschädigung der Versorgungsleitungen im Keller, die noch am gleichen Tag vorläufig repariert wurden, stellt keine (teilweise) Zerstörung eines Wohngebäudes im Sinne des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB dar, da es insoweit an einer Einschränkung der Nutzbarkeit der Wohnungen für eine beträchtliche Zeit fehlt (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13; vom 6. Mai 2008 - 4 StR 20/08).
  • BGH, 30.07.2020 - 4 StR 603/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 25.11.2020 - 5 StR 493/19
    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19; vom 3. Juni 2015 - 5 StR 55/15, NStZ-RR 2015, 255, 256, jeweils mwN).
  • BGH, 03.06.2015 - 5 StR 55/15

    Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Umfang der

    Auszug aus BGH, 25.11.2020 - 5 StR 493/19
    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19; vom 3. Juni 2015 - 5 StR 55/15, NStZ-RR 2015, 255, 256, jeweils mwN).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten);

    Auszug aus BGH, 25.11.2020 - 5 StR 493/19
    Eine unmittelbar auf die Brandlegung zurückzuführende erhebliche Verrußung von Wohnungen, die zu Nutzungseinschränkungen für eine nicht unbeträchtliche Zeit führten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13 mwN), ist nach den insoweit rechtsfehlerfreien Feststellungen (vgl. zum eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsumfang BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16; Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18) nicht eingetreten.
  • BGH, 14.10.2020 - 5 StR 165/20

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Erlangung aus rechtswidrigen Taten;

    Auszug aus BGH, 25.11.2020 - 5 StR 493/19
    Das Tatgericht darf Zweifeln keinen Raum geben, die lediglich auf einer abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 165/20 mwN).
  • BGH, 09.01.2020 - 3 StR 288/19

    BGH hebt den Freispruch im Fall Springmann auf und verwirft die Revision des

  • BGH, 10.01.2023 - 6 StR 133/22

    Freisprüche im Prozess um die Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG

    Die Beweiswürdigung erweist sich aber etwa dann als rechtsfehlerhaft, wenn sie lückenhaft ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 14. Juli 2022 - 6 StR 227/21, Rn. 36; vom 11. März 2021 - 3 StR 316/20, NStZ 2022, 161; vom 25. November 2020 - 5 StR 493/19, Rn. 42); dies ist hier der Fall.
  • BGH, 11.03.2021 - 3 StR 316/20

    Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit; Zeitpunkt; planmäßiger Hinterhalt);

    Spricht das Tatgericht einen Angeklagten frei oder verneint es - wie hier - die Verwirklichung eines bestimmten Straftatbestandes, weil es vorhandene Zweifel nicht zu überwinden vermochte, ist dies vom Revisionsgericht deshalb in aller Regel hinzunehmen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 25. November 2020 - 5 StR 493/19, juris Rn. 42; vom 26. August 2020 - 2 StR 587/19, juris Rn. 5; vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116 Rn. 6; vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16, juris Rn. 8; vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148).

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung liegen ferner vor, wenn die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatgericht überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 25. November 2020 - 5 StR 493/19, juris Rn. 42; vom 13. Oktober 2020 - 1 StR 299/20, NStZ-RR 2021, 24; vom 26. August 2020 - 2 StR 587/19, juris Rn. 5; vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116 Rn. 6; vom 9. Januar 2020 - 3 StR 288/19, juris Rn. 19; vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16, juris Rn. 8; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148).

  • BGH, 22.03.2023 - 6 StR 324/22

    Urteil wegen Totschlags in ehemaligem Bunker bei Oranienburg aufgehoben

    Ein Rechtsfehler liegt ferner vor, wenn das Tatgericht überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20; Urteile vom 25. November 2020 - 5 StR 493/19, Rn. 42; vom 13. Oktober 2020 - 1 StR 299/20, NStZ-RR 2021, 24).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Verneinung eines bedingten

    Für einen Hang gemäß § 64 StGB - dieser muss sicher feststehen, ohne dass für den Zweifelssatz Raum wäre (BGH, Beschluss vom 19.02.2020 - 3 StR 415/19) - ausreichend ist eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen oder psychischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH, Beschlüsse vom 24.02.2021 - 6 StR 18/21; 09.02.2021 - 6 StR 17/21; 05.05.2020 - 6 StR 78/20; 07.04.2020 - 6 StR 28/20; 24.03.2020 - 6 StR 44/20), zwingend ausgeprägte Entzugssymptome (BGH, Beschluss vom 05.06.2018 - 2 StR 200/18) oder gar eine Aufhebung oder Einschränkung der Schuldfähigkeit bei Tatbegehung vorliegen müssten (BGH, Urteil vom 25.11.2020 - 5 StR 493/19).
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