Rechtsprechung
BGH, 25.11.2020 - 5 StR 534/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 29a BtMG; § 73 StGB
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Aufzucht von Pflanzen (Bestimmen der nicht geringen Menge); tatsächliche Verfügungsgewalt als Voraussetzung der Einziehung von Taterträgen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Feststellung der nicht geringen Menge bei Anbau von Cannabispflanzen zwecks späterer Veräußerung der Ernte - IWW
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ankommen auf den Umfang des geplanten Umsatzes bei der Aufzucht von Pflanzen zum Gewinnen von Rauschgift zur Abgrenzung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vom Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Transitorischer Besitz und Einziehung
- anwalt.de (Kurzinformation)
BtMG - Aufzucht von Cannabis - Bestimmung nicht geringe Menge
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 16.05.2019 - 8 KLs 58/18
- LG Braunschweig, 16.05.2019 - 804 Js 24137/18
- BGH, 25.11.2020 - 5 StR 534/19
Papierfundstellen
- NStZ 2021, 553
Wird zitiert von ...
- BGH, 03.02.2021 - 5 StR 414/20
Stets täterschaftliche Begehung eines Betruges bei eigenhändiger Verwirklichung …
Die Feststellungen belegen die Annahme eines bloß "transistorischen Besitzes' des Angeklagten T. an den seinem Konto gutgeschriebenen Zahlungseingängen, über die er allein verfügungsberechtigt war, nicht (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2020 - 5 StR 534/19 mwN).