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   BGH, 25.11.2020 - XII ZB 200/20   

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https://dejure.org/2020,45904
BGH, 25.11.2020 - XII ZB 200/20 (https://dejure.org/2020,45904)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2020 - XII ZB 200/20 (https://dejure.org/2020,45904)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2020 - XII ZB 200/20 (https://dejure.org/2020,45904)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Vorlage der eidesstattlichen Versicherung als ein Beweisangebot auf Vernehmung des Erklärenden als Zeugen

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Pflichten des Berufungsgerichts bei nach seiner Ansicht nicht glaubwürdiger eidesstattlicher Versicherung

  • RA Kotz

    Wiedereinsetzungsantrag mit eidesstattlicher Versicherung - Zeugenantritt

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 233 S. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Vorlage der eidesstattlichen Versicherung als ein Beweisangebot auf Vernehmung des Erklärenden als Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eidesstattlicher Versicherung wird nicht geglaubt: Gericht muss Zeugenantritt ermöglichen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung - und die nicht geglaubte eidesstattliche Versicherung

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 85 ZPO, § 233 ZPO, § 236 ZPO
    Wiedereinsetzung bei auf dem Postweg verlorenem Schriftsatz

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 85 ZPO, § 233 ZPO, § 236 ZPO
    Wiedereinsetzung bei auf dem Postweg verlorenem Schriftsatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 505
  • MDR 2021, 443
  • FamRZ 2021, 537
  • AnwBl 2021, 239
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.02.2010 - XII ZB 129/09

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdefrist: Hinweispflicht des

    Auszug aus BGH, 25.11.2020 - XII ZB 200/20
    Will das Beschwerdegericht einer eidesstattlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben schenken, muss es den Antragsteller darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten (Senatsbeschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09 - FamRZ 2010, 726 Rn. 10 mwN).

    Dann liefe die Ablehnung der Wiedereinsetzung ohne die vorherige Vernehmung der Zeugin auf eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung hinaus (Senatsbeschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09 - FamRZ 2010, 726 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 13.12.2017 - XII ZB 356/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Begründung des

    Auszug aus BGH, 25.11.2020 - XII ZB 200/20
    aa) Im Ansatz zu Recht geht das Oberlandesgericht allerdings davon aus, dass in Fällen, in denen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung begehrt, ein fristgebundener Schriftsatz sei auf dem Postweg abhanden gekommen, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann zu gewähren ist, wenn die Prozesspartei auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich seines Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17 - FamRZ 2018, 447 Rn. 14 mwN; BGH Beschluss vom 28. April 2020 - VIII ZB 12/19 - NJW-RR 2020, 818 Rn. 15 mwN).

    Eine Glaubhaftmachung, wo und auf welche Weise es zum Verlust des Schriftstücks gekommen ist, ist hingegen nicht erforderlich (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17 - FamRZ 2018, 447 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 23.01.2019 - VII ZB 43/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 25.11.2020 - XII ZB 200/20
    Die die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen muss die Partei im Rahmen ihres Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist gemäß § 236 Abs. 2 ZPO vortragen und glaubhaft machen (BGH Beschluss vom 23. Januar 2019 - VII ZB 43/18 - NJW-RR 2019, 500 Rn. 11).
  • BGH, 18.12.2019 - XII ZB 379/19

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Beschwerdefrist in einer Familiensache:

    Auszug aus BGH, 25.11.2020 - XII ZB 200/20
    Zudem ist dann die Prüfung veranlasst, ob nicht bereits in der Vorlage der eidesstattlichen Versicherung zugleich ein Beweisangebot auf Vernehmung des Erklärenden als Zeugen zu den darin genannten Tatsachen liegt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2019 - XII ZB 379/19, FamRZ 2020, 618).
  • BGH, 11.11.2009 - XII ZB 174/08

    Beweiskraft eines Eingangsstempels als öffentliche Urkunde; Zulässigkeit des

    Auszug aus BGH, 25.11.2020 - XII ZB 200/20
    Unabhängig davon hätte das das Oberlandesgericht prüfen müssen, ob in der Vorlage der eidesstattlichen Versicherung zugleich ein Beweisangebot auf Vernehmung der Kanzleiangestellten als Zeugin zu den darin genannten Tatsachen liegt (Senatsbeschluss vom 11. November 2009 - XII ZB 174/08 - FamRZ 2010, 122 f. mwN).
  • BGH, 28.04.2020 - VIII ZB 12/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 25.11.2020 - XII ZB 200/20
    aa) Im Ansatz zu Recht geht das Oberlandesgericht allerdings davon aus, dass in Fällen, in denen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung begehrt, ein fristgebundener Schriftsatz sei auf dem Postweg abhanden gekommen, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann zu gewähren ist, wenn die Prozesspartei auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich seines Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17 - FamRZ 2018, 447 Rn. 14 mwN; BGH Beschluss vom 28. April 2020 - VIII ZB 12/19 - NJW-RR 2020, 818 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 11.07.2017 - VIII ZB 20/17

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 25.11.2020 - XII ZB 200/20
    Denn in diesem Fall wäre eine unzureichende Gestaltung der Postausgangskontrolle für die Fristversäumung nicht ursächlich und eine Verzögerung im Bereich der Post, mit der nicht zu rechnen gewesen wäre, müssten sich die Beklagte zu 1 und ihr Prozessbevollmächtigter nicht zurechnen lassen (vgl. BGH Beschluss vom 11. Juli 2017 - VIII ZB 20/17 - juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 31.01.2018 - XII ZB 565/16

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist im mietrechtlichen

    Auszug aus BGH, 25.11.2020 - XII ZB 200/20
    Der angefochtene Beschluss verletzt die Beklagte zu 1 in ihrem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip), welches es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16 - FamRZ 2018, 841 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 26.01.2022 - VII ZB 2/21

    Ordnungsgemäße Organisation einer Anwaltskanzlei; Allgemeine Anordnung zur

    Hinsichtlich der Ausführungen zur fehlenden Glaubhaftmachung beachtet die angefochtene Entscheidung nicht die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 22. November 2017 - VII ZB 67/15 Rn. 18, FamRZ 2018, 281, vom 18. Dezember 2019 - XII ZB 379/19 Rn. 13, NJW-RR 2020, 501, und vom 25. November 2020 - XII ZB 200/20, Rn. 18, NJW-RR 2021, 505.

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das Berufungsgericht, will es einer eidesstattlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben schenken, den Antragsteller darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten (BGH, Beschluss vom 25. November 2020 - XII ZB 200/20 Rn. 18, NJW-RR 2021, 505; Beschluss vom 18. Dezember 2019 - XII ZB 379/19 Rn. 13, NJW-RR 2020, 501; Beschluss vom 22. Dezember 2011 - VII ZB 35/11 Rn. 12, MDR 2012, 539; jeweils m.w.N.).

    Unabhängig davon hätte das Berufungsgericht prüfen müssen, ob in der Vorlage der eidesstattlichen Versicherungen zugleich ein Beweisangebot auf Vernehmung des Beklagtenvertreters und seiner Mitarbeiterin als Zeugen liegt (BGH, Beschluss vom 25. November 2020 - XII ZB 200/20, Rn. 19, NJW-RR 2021, 505; Beschluss vom 18. Dezember 2019 - XII ZB 379/19, Rn. 13, NJW-RR 2020, 501 jeweils m.w.N.), wovon regelmäßig auszugehen ist (BGH, Beschluss vom 22. November 2017 - VII ZB 67/15 Rn. 18, FamRZ 2018, 281).

  • BGH, 13.01.2021 - XII ZB 329/20

    Wiedereinsetzung in die Beschwerdebegründungsfrist in einer Familienstreitsache:

    Die eine Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen muss die Partei im Rahmen ihres Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist gemäß § 236 Abs. 2 ZPO vortragen und glaubhaft machen (Senatsbeschluss vom 25. November 2020 - XII ZB 200/20 - zur Veröffentlichung bestimmt Rn. 15 mwN).
  • BGH, 26.01.2022 - XII ZB 227/21

    Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Aufgabe des Schriftstücks zur Post durch den

    Denn auf diese Umstände käme es nicht an, wenn der Einwurf der Rechtsmittelbegründung in den Postkasten ausreichend dargelegt und glaubhaft gemacht wäre, weil in diesem Fall eventuelle Organisations- und Dokumentationsmängel nicht für die Fristversäumung ursächlich wären (vgl. Senatsbeschluss vom 25. November 2020 - XII ZB 200/20 - NJW-RR 2021, 505 Rn. 16 mwN; BGH Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12 - juris Rn. 14).
  • BGH, 20.10.2022 - V ZB 26/22

    Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes;

    Dann liefe die Ablehnung der Wiedereinsetzung ohne die vorherige Vernehmung der Zeugen auf eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung hinaus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - VI ZB 80/06, NJW 2007, 3069 Rn. 15; Beschluss vom 22. Dezember 2011 - VII ZB 35/11, NJW-RR 2012, 509, 510 Rn. 12; Beschluss vom 25. November 2020 - XII ZB 200/20, MDR 2021, 443 Rn. 19; jeweils mwN).
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