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   BGH, 25.11.2021 - 4 StR 255/21   

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https://dejure.org/2021,51249
BGH, 25.11.2021 - 4 StR 255/21 (https://dejure.org/2021,51249)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2021 - 4 StR 255/21 (https://dejure.org/2021,51249)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2021 - 4 StR 255/21 (https://dejure.org/2021,51249)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 88
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.09.2003 - 1 StR 371/03

    Abfassung der Urteilsgründe (Strafzumessung: Vorstrafen; Beschränkung bei der

    Auszug aus BGH, 25.11.2021 - 4 StR 255/21
    Auch sind Vorstrafen nur in dem Umfang und in denjenigen Einzelheiten mitzuteilen, in denen sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2003 - 1 StR 371/03).
  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 202/01

    Darstellung der Vorstrafen im Urteil

    Auszug aus BGH, 25.11.2021 - 4 StR 255/21
    Nicht sachgerecht ist es daher, Vorstrafenurteile undifferenziert und ohne Rücksicht auf die Notwendigkeit im Einzelnen in wörtlicher Wiedergabe einzurücken oder einzukopieren (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 202/01, NStZ-RR 2002, 100 mwN).
  • BGH, 11.08.2020 - 4 StR 102/20

    Urteilsgründe (revisionsgerichtliche Anforderungen; Voranstellen der Einlassung

    Auszug aus BGH, 25.11.2021 - 4 StR 255/21
    Dementsprechend ist es regelmäßig verfehlt, Zeugenaussagen in allen Einzelheiten sowie unter Mitteilung ihnen zugrundeliegender Vorhalte oder Nachfragen des Gerichts wiederzugeben (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 2020 - 4 StR 102/20, juris Rn. 6 f.; Beschluss vom 27. September 2018 - 4 StR 191/18, juris Rn. 8).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 191/18

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 25.11.2021 - 4 StR 255/21
    Dementsprechend ist es regelmäßig verfehlt, Zeugenaussagen in allen Einzelheiten sowie unter Mitteilung ihnen zugrundeliegender Vorhalte oder Nachfragen des Gerichts wiederzugeben (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 2020 - 4 StR 102/20, juris Rn. 6 f.; Beschluss vom 27. September 2018 - 4 StR 191/18, juris Rn. 8).
  • BGH, 11.04.2023 - 4 StR 497/22

    Urteilsgründe (Beweisergebnis: strukturierte und verständnismäßig einsichtige

    Die Beweiswürdigung soll keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung enthalten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2021 - 4 StR 255/21; Beschluss vom 20. November 2018 - 4 StR 326/18 Rn. 6).

    Es ist daher verfehlt, dass das Landgericht die verschriftete Audiovernehmung der Nebenklägerin bei der Polizei und deren Explorationsgespräche mit der aussagepsychologischen Sachverständigen auf insgesamt über 240 Seiten in Gänze in die Urteilsgründe hineinkopiert hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. November 2021 - 4 StR 255/21 mwN).

  • BGH, 11.07.2023 - 1 StR 92/23

    Erstreckung der Reduzierung des Einziehungsumfangs auf den Mitangeklagten;

    Vielmehr hat das Tatgericht den Tatsachenstoff durch Konzentration auf die entscheidenden Gesichtspunkte zu beherrschen und sind die Einlassungen, Aussagen sowie Urkunden ihrem wesentlichen Inhalt nach zu referieren und dann miteinander abzugleichen (zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22 Rn. 7 f.; vom 30. August 2022 - 5 StR 171/22 Rn. 6; vom 25. November 2021 - 4 StR 255/21 unter 2.; vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17 und vom 9. August 2022 - 6 StR 249/22 Rn. 11; Urteil vom 27. April 2022 - 5 StR 18/22 Rn. 13).
  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 248/22

    Beweiswürdigung im Hinblick auf die Anforderungen des § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO

    Es ist daher regelmäßig verfehlt, umfängliche Vernehmungsprotokolle oder verschriftete Audiovernehmungen in Gänze in das Urteil hineinzukopieren (vgl. auch Beschluss vom 25. November 2021 - 4 StR 255/21).
  • KG, 30.03.2022 - 121 Ss 133/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung im Urteil; Aussage gegen Aussage

    Es ist regelmäßig verfehlt, Zeugenaussagen in allen - auch unbedeutenden - Einzelheiten sowie unter Mitteilung ihnen zugrundeliegender Vorhalte oder Nachfragen des Gerichts wiederzugeben (vgl. BGH NStZ-RR 2021, 114, 115; BGH, Beschlüsse vom 25. November 2021 - 4 StR 255/21 -, juris; vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17 -, juris; und vom 27. September 2018 - 4 StR 191/18 -, juris).
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