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   BGH, 26.01.1962 - I ZR 84/60   

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BGH, 26.01.1962 - I ZR 84/60 (https://dejure.org/1962,1991)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1962 - I ZR 84/60 (https://dejure.org/1962,1991)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1962 - I ZR 84/60 (https://dejure.org/1962,1991)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1962, 411
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 52/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.01.1962 - I ZR 84/60
    Es begründet diese Verurteilung mit drei Gesichtspunkten: Die Beklagte habe die Bezeichnung in Alleinstellung benutzt und das Recht hierzu im Rechtsstreit beansprucht; sie benutze das Wort auch heute noch in Preislisten, Geschäftsbriefen und Rechnungen; der erst neuerdings zugefügte Zusatz werde nur von aufmerksamen Lesern erfaßt, da er hinter der blickfangmäßigen Kennzeichnung "Watti" zurücktrete und sich nur auf der Oberseite der Packung befinde, während auf den Seitenflächen das Kennzeichen "Watti" allein angebracht sei; schließlich wirke die 3 Jahre währende Verwendung des Kennzeichens in Alleinstellung immer noch nach (BGH GRUR 1958, 86, 89 - Ei-fein).
  • BGH, 28.06.1960 - I ZR 13/59
    Auszug aus BGH, 26.01.1962 - I ZR 84/60
    Bei einer solchen Sachlage ist es zur Anwendung des § 3 UWG nicht von rechtlicher Bedeutung, ob die Vorstellungen der Verbraucher über Vorzüge und Nachteile der vorgestellten Ware im Vergleich zu der tatsächlich angebotenen Ware im Ergebnis begründet sind; etwas anderes käme nur in Betracht, wenn ein nach seinem Wortsinn nicht ohne weiteres feststehender Begriff verwendet worden wäre, und wenn weiter kein schutzwürdiges Interesse der Allgemeinheit daran bestände, die Werbung mit diesem Begriff für eine im wesentlichen gleiche Ware zu verbieten (vgl. BGHZ 27, 1, 8 ff [BGH 28.02.1958 - I ZR 129/56] - Emaille-Lack; BGHZ 28, 1, 9 [BGH 06.06.1958 - I ZR 33/57] - Buchgemeinschaft II - GRUR 1960, 567, 569 - Kunstglas; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl., Anm. 37 zu § 3 UWG).
  • BGH, 28.02.1958 - I ZR 129/56

    Emaillelack

    Auszug aus BGH, 26.01.1962 - I ZR 84/60
    Bei einer solchen Sachlage ist es zur Anwendung des § 3 UWG nicht von rechtlicher Bedeutung, ob die Vorstellungen der Verbraucher über Vorzüge und Nachteile der vorgestellten Ware im Vergleich zu der tatsächlich angebotenen Ware im Ergebnis begründet sind; etwas anderes käme nur in Betracht, wenn ein nach seinem Wortsinn nicht ohne weiteres feststehender Begriff verwendet worden wäre, und wenn weiter kein schutzwürdiges Interesse der Allgemeinheit daran bestände, die Werbung mit diesem Begriff für eine im wesentlichen gleiche Ware zu verbieten (vgl. BGHZ 27, 1, 8 ff [BGH 28.02.1958 - I ZR 129/56] - Emaille-Lack; BGHZ 28, 1, 9 [BGH 06.06.1958 - I ZR 33/57] - Buchgemeinschaft II - GRUR 1960, 567, 569 - Kunstglas; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl., Anm. 37 zu § 3 UWG).
  • BGH, 06.06.1958 - I ZR 33/57

    Irreführende Werbung

    Auszug aus BGH, 26.01.1962 - I ZR 84/60
    Bei einer solchen Sachlage ist es zur Anwendung des § 3 UWG nicht von rechtlicher Bedeutung, ob die Vorstellungen der Verbraucher über Vorzüge und Nachteile der vorgestellten Ware im Vergleich zu der tatsächlich angebotenen Ware im Ergebnis begründet sind; etwas anderes käme nur in Betracht, wenn ein nach seinem Wortsinn nicht ohne weiteres feststehender Begriff verwendet worden wäre, und wenn weiter kein schutzwürdiges Interesse der Allgemeinheit daran bestände, die Werbung mit diesem Begriff für eine im wesentlichen gleiche Ware zu verbieten (vgl. BGHZ 27, 1, 8 ff [BGH 28.02.1958 - I ZR 129/56] - Emaille-Lack; BGHZ 28, 1, 9 [BGH 06.06.1958 - I ZR 33/57] - Buchgemeinschaft II - GRUR 1960, 567, 569 - Kunstglas; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl., Anm. 37 zu § 3 UWG).
  • BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64

    Acrylglas

    In einem solchen Fall wird die Anwendung des § 3 UWG nicht dadurch ausgeschlossen, daß der weitere, vom flüchtigen Verkehr möglicherweise nicht mehr beachtete Inhalt der Werbung die Angabe richtigstellt (BGH GRUR 1962, 411 - Watti).
  • BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von Bocksbeutelflaschen für anderen als

    Darauf, ob tatsächlich jemand irregeführt worden ist, wie lange eine solche Irreführung gedauert hat und ob vor dem Kaufabschluß der wahre Sachverhalt aufgeklärt worden ist, kommt es dann nicht mehr an (vgl. RG GRUR 34, 681, 686 - Dampf-Dauerwellen-System; BGH GRUR 55, 251, 252 - Silberal; 62, 411, 412 - Watti).
  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 72/68

    Deutscher Sekt

    Die Rechtsprechung hat wiederholt betont, daß bei blickfangmäßiger Herausstellung von Werbeangaben der Blickfang als solcher nicht irreführend sein darf (BGH GRUR 1957, 274, 275 - nach Maß; vgl. GRUR 1958, 485, 487 - Odol), daß Richtigstellungen im weiteren Inhalt einer Anzeige nicht ohne weiteres ausreichen (BGH GRUR 1962, 411, 412 - Watti; 1968, 200, 204 - Acrylglas) und daß die Wirkung einer Warenbezeichnung unabhängig von der aufklärenden Begleitwerbung zu beurteilen sein kann (BGH GRUR 155, 251 - Silberal).
  • BGH, 10.03.1971 - I ZR 73/69

    Förderung des lauteren Wettbewerbs durch Aufklärung und Belehrung - Bekämpfung

    Bereits hierdurch verschafft sich derjenige, der mit einem irreführenden Blickfang wirbt, einen unzulässigen Werbevorteil (RG JW 1933, 2768; BGH GRUR 1962, 411 - Watti).
  • OLG Köln, 24.06.1994 - 6 U 230/93

    Gefahr relevanter Irreführung i.R.e. Werbungsanzeige eines Optikers für seine

    Ob der weitere Inhalt der Anzeige die Blickfangangaben richtig stellt, hat grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, insbesondere, wenn die klarstellenden Hinweise den flüchtigen Betrachtern nicht auffallen (BGH GRUR 1962, 411 - "Watti"; BGH GRUR 1971, 516 -"Brockhaus Enzyklopädie").
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