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   BGH, 26.01.1981 - 4 StR 2/81   

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https://dejure.org/1981,1790
BGH, 26.01.1981 - 4 StR 2/81 (https://dejure.org/1981,1790)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1981 - 4 StR 2/81 (https://dejure.org/1981,1790)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1981 - 4 StR 2/81 (https://dejure.org/1981,1790)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ersatz der Vernehmung eines Zeugen zum Beweis einer auf dessen Wahrnehmung beruhender Tatsache - Voraussetzungen für eine kommissarische Vernehmung bei urlaubsbedingter Abwesenheit des Zeugen während der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 164
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.04.1976 - 2 StR 777/75

    Rechtsmittelbefugnis der Eltern eines volljährigen Verurteilten

    Auszug aus BGH, 26.01.1981 - 4 StR 2/81
    Für die neue Verhandlung und Entscheidung weist der Senat auf die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgezeigten Grundsätze für die Beurteilung von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz hin, die das Landgericht zu beachten haben wird (vgl. die Rechtsprechungsnachweise bei Schmidt in MDR 1978, 5 ff; 1979, 884 ff).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 26.01.1981 - 4 StR 2/81
    Es wird insbesondere zu beachten haben, daß der unerlaubte Besitz zur gewinnbringenden Weiterveräußerung bestimmter Betäubungsmittel ein rechtlich unselbständiger Teilakt des unerlaubten Handeltreibens ist und deshalb in diesem Tatbestand aufgeht (vgl. BGHSt 25, 290 ff).
  • BGH, 01.10.1980 - 4 StR 547/80
    Auszug aus BGH, 26.01.1981 - 4 StR 2/81
    Bei einer Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist ferner anzugeben, von welcher Mindestmenge das Gericht ausgegangen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 1. Oktober 1980 - 4 StR 547/80).
  • BGH, 23.06.1981 - 1 StR 256/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat, Identifizierung der Einzeltaten

    Hiervon darf nur dann abgesehen werden, wenn sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne die Angabe der Zahl und ohne Beschreibung der Einzelakte entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit genau festliegt, deshalb Zweifel an der Rechtskraftwirkung nicht auftreten können und es ausgeschlossen ist, daß eine genauere Angabe der Zahl der Einzelakte das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (vgl. BGH, Beschluß vom 26. September 1980 - 4 StR 2/81 - m.w.N.).
  • BGH, 25.03.1982 - 4 StR 81/82

    Schwere räuberische Erpressung und unerlaubtes Handeltreiben mit

    Bei einer Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist ferner mitzuteilen, von welcher Mindestmenge der Betäubungsmittel das Gericht ausgegangen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 1980 - 4 StR 547/80 - und vom 26. Januar 1981 - 4 StR 2/81).
  • BGH, 15.10.1981 - 4 StR 538/81

    Abgrenzung eines Beweisantrages von der bloßen Beweisanregung - Anforderungen an

    Dies ist vorliegend jedoch ausreichend, da der Senat den Antrag und die Gründe seiner Ablehnung den Urteilsgründen entnehmen kann, die er auf die Sachrüge ohnehin der sachlich-rechtlichen Nachprüfung unterziehen muß (BGH, Urteil vom 18. November 1955 - 5 StR 420/55 - bei Dallinger MDR 1956, 272; Meyer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., Rdnr. 102 zu § 344 StPO mit w. Nachw.; vgl. auch BGH, Beschluß vom 26. Januar 1981 - 4 StR 2/81).
  • BGH, 16.02.1984 - 4 StR 97/84

    Einzelakte - Fortgesetzte Handlung - Anzahl der Einzelakte -

    Hiervon darf nur abgesehen werden, wenn sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne die Angabe der Zahl und ohne Beschreibung auch ohne die Angabe der Zahl und ohne Beschreibung der Einzelakte entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit genau festliegt, deshalb Zweifel an der Rechtskraftwirkung nicht auftreten können und es ausgeschlossen ist, daß ein genauere Angabe der Zahl der Einzelakte das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (BGH, Beschluß vom 26. Januar 1981 - 4 StR 2/81 - mit weiteren Nachweisen; BGH, Beschluß vom 25. März 1982 - 4 StR 81/82 -).
  • BGH, 11.02.1982 - 4 StR 18/82

    Voraussetzungen für das Inbrandsetzen und der Begriff der wesentlichen

    Es ist nicht auszuschließen, daß sich das Fehlen der Mindestangaben über die Zahl der Einzelakte und die Menge der entwendeten Chemikalien (vgl. dazu BGH GA 1959, 371; Beschlüsse vom 4. März 1980 - 5 St R 70/80 und vom 26. Januar 1981 - 4 StR 2/81 - m.w.Nachw.) nachteilig auf die Schuldfeststellung und die Bemessung der Strafe ausgewirkt hat.
  • BGH, 21.03.1985 - 4 StR 14/85

    Absonderungsrecht bei einer Unterschlagung

    Ergänzend ist lediglich zu bemerken, daß die fehlende Feststellung der Mindestzahl der Einzelakte der fortgesetzt begangenen Unterschlagung hier ausnahmsweise unschädlich ist, da Zweifel am Umfang der Rechtskraftwirkung wegen der genauen Festlegung der Tatzeit (10. April 1978 bis 31. März 1983 - UA 9 und 24) nicht auftreten können und es ausgeschlossen werden kann, daß eine genauere Angabe der Zahl der Einzelakte das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen könnte (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Januar 1981 - 4 StR 2/81 - m. w. Nachw.; BGH, Urteil vom 23. Juni 1981 - 1 StR 256/81).
  • BGH, 01.10.1981 - 4 StR 500/81

    Mitteilung der festgestellten Mindestzahl der Einzelakte in den Urteilsgründen

    Hiervon darf nur dann abgesehen werden, wenn sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne eine solche Zahlenangabe entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit genau festliegt und daher Zweifel an der Rechtskraftwirkung nicht auftreten können und es ferner ausgeschlossen ist, daß eine genauere Angabe der Zahl der Einzelakte das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (BGH bei Holtz MDR 1978, 803; BGH, Beschlüsse vom 30. März 1977 - 3 StR 52/77 - und vom 26. Januar 1981 - 4 StR 2/81).
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