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   BGH, 26.01.1983 - 3 StR 513/82   

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https://dejure.org/1983,4729
BGH, 26.01.1983 - 3 StR 513/82 (https://dejure.org/1983,4729)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1983 - 3 StR 513/82 (https://dejure.org/1983,4729)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1983 - 3 StR 513/82 (https://dejure.org/1983,4729)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer bei der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1983, 103
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

    Auszug aus BGH, 26.01.1983 - 3 StR 513/82
    Sie hat bei diesen Erwägungen nicht genügend bedacht, daß eine Strafe nicht allein deshalb geschärft werden kann, weil ein Täter die Tat leugnet (vgl. BGHSt 1, 103, 105; BGH NStZ 1981, 257).
  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus BGH, 26.01.1983 - 3 StR 513/82
    Nach diesen Ausführungen hat die Strafkammer den Milderungsgrund der langen Verfahrensdauer (vgl. BGHSt 24, 239, 242; 27, 274, 275; BGH GA 1977, 275, 276; BGH NStZ 1982, 291, 292) dem Angeklagten deshalb nicht zugute gehalten, weil er vor der Hauptverhandlung kein Geständnis abgelegt hatte.
  • BGH, 12.10.1977 - 3 StR 287/77

    Voraussetzungen des Gebrauchmachens von einer Verwarnung mit Strafvorbehalt -

    Auszug aus BGH, 26.01.1983 - 3 StR 513/82
    Nach diesen Ausführungen hat die Strafkammer den Milderungsgrund der langen Verfahrensdauer (vgl. BGHSt 24, 239, 242; 27, 274, 275; BGH GA 1977, 275, 276; BGH NStZ 1982, 291, 292) dem Angeklagten deshalb nicht zugute gehalten, weil er vor der Hauptverhandlung kein Geständnis abgelegt hatte.
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    Auszug aus BGH, 26.01.1983 - 3 StR 513/82
    Sie hat bei diesen Erwägungen nicht genügend bedacht, daß eine Strafe nicht allein deshalb geschärft werden kann, weil ein Täter die Tat leugnet (vgl. BGHSt 1, 103, 105; BGH NStZ 1981, 257).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81

    Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer

    Auszug aus BGH, 26.01.1983 - 3 StR 513/82
    Nach diesen Ausführungen hat die Strafkammer den Milderungsgrund der langen Verfahrensdauer (vgl. BGHSt 24, 239, 242; 27, 274, 275; BGH GA 1977, 275, 276; BGH NStZ 1982, 291, 292) dem Angeklagten deshalb nicht zugute gehalten, weil er vor der Hauptverhandlung kein Geständnis abgelegt hatte.
  • BGH, 01.06.1983 - 2 StR 583/82

    Ausschluss der vorsätzlichen Steuerhinterziehung bei Vertrauen auf die

    Berücksichtigung verlangt auch die außergewöhnliche Verfahrensdauer (BGH, Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 554/76 - Beschluß vom 26. Januar 1983 - 3 StR 513/82 -).
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