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   BGH, 26.01.1983 - 5 StR 513/82   

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https://dejure.org/1983,15839
BGH, 26.01.1983 - 5 StR 513/82 (https://dejure.org/1983,15839)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1983 - 5 StR 513/82 (https://dejure.org/1983,15839)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1983 - 5 StR 513/82 (https://dejure.org/1983,15839)
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  • BGH, 12.10.1977 - 3 StR 287/77

    Voraussetzungen des Gebrauchmachens von einer Verwarnung mit Strafvorbehalt -

    Auszug aus BGH, 26.01.1983 - 5 StR 513/82
    Nach diesen Ausführungen hat die Strafkammer den Milderungsgrund der langen Verfahrensdauer (vgl. BGHSt 24, 239, 242; 27, 274, 275 BGH GA 1977, 275, 276; BGH NStZ 1982, 291, 292 [BGH 21.04.1982 - 2 StR 620/81]) dem Angeklagten deshalb nicht zugute gehalten, weil er vor der Hauptverhandlung kein Geständnis abgelegt hatte.
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    Auszug aus BGH, 26.01.1983 - 5 StR 513/82
    Sie hat bei diesen Erwägungen nicht genügend bedacht, daß eine Strafe nicht allein deshalb geschärft werden kann, weil ein Täter die Tat leugnet (vgl. BGHSt 1, 103, 105; BGH NStZ 1981, 257 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 61/81]).
  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus BGH, 26.01.1983 - 5 StR 513/82
    Nach diesen Ausführungen hat die Strafkammer den Milderungsgrund der langen Verfahrensdauer (vgl. BGHSt 24, 239, 242; 27, 274, 275 BGH GA 1977, 275, 276; BGH NStZ 1982, 291, 292 [BGH 21.04.1982 - 2 StR 620/81]) dem Angeklagten deshalb nicht zugute gehalten, weil er vor der Hauptverhandlung kein Geständnis abgelegt hatte.
  • BGH, 21.04.1982 - 2 StR 620/81

    Definition des Begriffs der Einfuhr im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und im

    Auszug aus BGH, 26.01.1983 - 5 StR 513/82
    Nach diesen Ausführungen hat die Strafkammer den Milderungsgrund der langen Verfahrensdauer (vgl. BGHSt 24, 239, 242; 27, 274, 275 BGH GA 1977, 275, 276; BGH NStZ 1982, 291, 292 [BGH 21.04.1982 - 2 StR 620/81]) dem Angeklagten deshalb nicht zugute gehalten, weil er vor der Hauptverhandlung kein Geständnis abgelegt hatte.
  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

    Auszug aus BGH, 26.01.1983 - 5 StR 513/82
    Sie hat bei diesen Erwägungen nicht genügend bedacht, daß eine Strafe nicht allein deshalb geschärft werden kann, weil ein Täter die Tat leugnet (vgl. BGHSt 1, 103, 105; BGH NStZ 1981, 257 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 61/81]).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81

    Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer

    Auszug aus BGH, 26.01.1983 - 5 StR 513/82
    Nach diesen Ausführungen hat die Strafkammer den Milderungsgrund der langen Verfahrensdauer (vgl. BGHSt 24, 239, 242; 27, 274, 275 BGH GA 1977, 275, 276; BGH NStZ 1982, 291, 292 [BGH 21.04.1982 - 2 StR 620/81]) dem Angeklagten deshalb nicht zugute gehalten, weil er vor der Hauptverhandlung kein Geständnis abgelegt hatte.
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