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   BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03   

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https://dejure.org/2005,741
BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03 (https://dejure.org/2005,741)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2005 - XII ZB 234/03 (https://dejure.org/2005,741)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - XII ZB 234/03 (https://dejure.org/2005,741)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Berücksichtigung des Kindergeldes als Einkommen eines Elternteils; Ermittlung des notwendigen Lebensunterhalts

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kindergeld anzurechnen als Einkommen bei Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 1 Satz 2; ; SGB XII § 82 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 1 S. 2; SGB XII § 82 Abs. 1
    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Bei Prozesskostenhilfe wird Kindergeld als Einkommen gerechnet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    PKH - Kindergeld als Einkommen berücksichtigen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    PKH - Kindergeld als Einkommen berücksichtigen

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2393
  • MDR 2005, 767
  • FamRZ 2005, 605
  • Rpfleger 2005, 444
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03
    Denn die Regelung wird den Anforderungen gerecht, die das Bundesverfassungsgericht an eine Typisierung des Existenzminimums gestellt hat (vgl. BVerfGE 87, 153, 172).
  • BGH, 22.01.2003 - XII ZR 2/00

    Höhe des Unterhalts im absoluten Mangelfall

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03
    Ein für diese günstigeres Ergebnis würde sich im übrigen auch dann nicht ergeben, wenn als Existenzminimum der Kinder 135 % des Regelbetrages nach der Regelbetrag-Verordnung (vgl. Senatsurteil vom 22. Januar 2003 - XII ZR 2/00 - FamRZ 2003, 363, 365 f.) zugrunde gelegt würden.
  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 7.00

    Einkommen, auf Sozialhilfe anzurechnendes -; Einsatzgemeinschaft, Einsatz von

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03
    Das gilt auch nach der steuerrechtlichen Regelung des Kindergeldes in §§ 61, 62 ff. EStG und nach dem Bundeskindergeldgesetz in der Fassung des Art. 2 Jahressteuergesetz 1996 vom 11. Oktober 1995 - BGBl. I 1250, 1378 - (BVerwGE 114, 339, 340 m.w.N.).
  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03
    Zwar kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde bei der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) oder der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Prozeßkostenhilfe oder der persönlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung geht (Senatsbeschluß vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - FamRZ 2004, 1633, 1634; BGH Beschluß vom 21. November 2002 - V ZB 40/02 - FamRZ 2003, 671).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03
    Mit der Wahrung des Existenzminimums im Rahmen der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ist zugleich sichergestellt, daß auch der bedürftigen Partei die Prozeßführung nicht unmöglich gemacht wird, selbst wenn sie sich an den Kosten zu beteiligen hat (vgl. BVerfGE 78, 104, 117 f.).
  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03
    Zwar kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde bei der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) oder der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Prozeßkostenhilfe oder der persönlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung geht (Senatsbeschluß vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - FamRZ 2004, 1633, 1634; BGH Beschluß vom 21. November 2002 - V ZB 40/02 - FamRZ 2003, 671).
  • OLG München, 14.10.2003 - 12 WF 1546/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03
    a) Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2004, 382 veröffentlicht ist, hat der Ermittlung des nach § 115 ZPO einzusetzenden Einkommens der Antragstellerin die Berechnung des Amtsgerichts im Beschluß vom 24. April 2003 zugrundegelegt, da der Beschluß des Rechtspflegers gemäß § 120 Abs. 4 ZPO nicht habe ergehen dürfen.
  • BGH, 14.12.2016 - XII ZB 207/15

    Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung von Kindergeld als Einkommen des

    Kindergeld ist im Sinne des Prozesskostenhilferechts auch nach der zum 1. Januar 2008 erfolgten Änderung des § 1612b BGB grundsätzlich Einkommen des Beziehers, soweit es nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts eines minderjährigen Kindes zu verwenden ist (Anschluss an Senatsbeschluss vom 26. Januar 2005, XII ZB 234/03, FamRZ 2005, 605).

    Dies erklärt sich auch daraus, dass Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe eine Form der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege darstellt (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Januar 2005 - XII ZB 234/03 - FamRZ 2005, 605; Christl FamRZ 2015, 1161 f.).

    Dieser Gedanke ist auch im Recht der Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe zu berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 26. Januar 2005 - XII ZB 234/03 - FamRZ 2005, 605, 606; vgl. Christl FamRZ 2015, 1161, 1162).

    Das Sozialhilferecht bzw. das Prozesskostenhilferecht einerseits und das Unterhaltsrecht andererseits folgen unterschiedlichen Regeln (Senatsbeschluss vom 26. Januar 2005 - XII ZB 234/03 - FamRZ 2005, 605, 606).

    Auch hat das Oberlandesgericht noch keine Betrachtung vorgenommen, ob das Kindergeld teilweise zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts des Kindes benötigt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Januar 2005 - XII ZB 234/03 - FamRZ 2005, 605, 606).

  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 120/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    Der Unterhalt ist als privatrechtliches Schuldverhältnis wesentlich verschieden von der Prozesskostenhilfe, die eine Form der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege darstellt (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Januar 2005 - XII ZB 234/03 - FamRZ 2005, 605, 606).
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 55/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    Der Unterhalt ist als privatrechtliches Schuldverhältnis wesentlich verschieden von der Prozesskostenhilfe die eine Form der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege darstellt (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Januar 2005 - XII ZB 234/03 - FamRZ 2005, 605, 606).
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