Rechtsprechung
BGH, 26.01.2012 - IX ZB 15/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 59 Abs 1 S 1 InsO, § 288 InsO, § 291 Abs 2 InsO, § 292 ZPO, § 313 Abs 1 S 3 InsO
Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Erstrecken der Treuhänderbestellung auf die Restschuldbefreiung und Entlassung des Treuhänders aus wichtigem Grund - Wolters Kluwer
Vorliegen einer schlüssigen Entlassung des ursprünglichen Treuhänders bei Bestellung eines neuen Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren während der Wohlverhaltensphase
- rewis.io
Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Erstrecken der Treuhänderbestellung auf die Restschuldbefreiung und Entlassung des Treuhänders aus wichtigem Grund
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen einer schlüssigen Entlassung des ursprünglichen Treuhänders bei Bestellung eines neuen Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren während der Wohlverhaltensphase
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Treuhänder im Insolvenzverfahren und in Restschuldbefreiung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 31.07.2009 - 33 IK 138/05
- LG Berlin, 26.11.2010 - 85 T 253/09
- BGH, 26.01.2012 - IX ZB 15/11
- BGH, 28.02.2012 - IX ZB 15/11
Papierfundstellen
- NZI 2012, 515
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.11.2007 - IX ZB 8/07
Zeitlicher Umfang der Bestellung eines Treuhänders im vereinfachten …
Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZB 15/11
a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats umfasst die Bestellung zum Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren auch das Restschuldbefreiungsverfahren, sofern die Bestellung im Eröffnungsbeschluss - wie hier - keine Einschränkung enthält (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2003 - IX ZB 458/02, ZInsO 2003, 750; vom 17. Juni 2004 - IX ZB 92/03, ZVI 2004, 544;… vom 15. November 2007 - IX ZB 237/06, WM 2008, 35 Rn. 8; vom 15. November 2007 - IX ZB 8/07, juris Rn. 2).b) Bestellt das Insolvenzgericht im vereinfachten Insolvenzverfahren für die Wohlverhaltensperiode einen neuen Treuhänder, liegt darin zugleich die schlüssige Entlassung des ursprünglich - mit Wirkung auch für die Wohlverhaltensphase - bestellten Treuhänders; denn es können für die Wohlverhaltensperiode nicht nebeneinander zwei Treuhänder bestellt sein, die unabhängig voneinander dieselben Aufgaben wahrzunehmen haben (BGH…, Beschluss vom 15. November 2007 - IX ZB 237/06, aaO Rn. 5; vom 15. November 2007 - IX ZB 8/07, aaO).
- BGH, 15.11.2007 - IX ZB 237/06
Zeitlicher Umfang der Bestellung eines Treuhänders im vereinfachten …
Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZB 15/11
a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats umfasst die Bestellung zum Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren auch das Restschuldbefreiungsverfahren, sofern die Bestellung im Eröffnungsbeschluss - wie hier - keine Einschränkung enthält (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2003 - IX ZB 458/02, ZInsO 2003, 750; vom 17. Juni 2004 - IX ZB 92/03, ZVI 2004, 544; vom 15. November 2007 - IX ZB 237/06, WM 2008, 35 Rn. 8;… vom 15. November 2007 - IX ZB 8/07, juris Rn. 2).b) Bestellt das Insolvenzgericht im vereinfachten Insolvenzverfahren für die Wohlverhaltensperiode einen neuen Treuhänder, liegt darin zugleich die schlüssige Entlassung des ursprünglich - mit Wirkung auch für die Wohlverhaltensphase - bestellten Treuhänders; denn es können für die Wohlverhaltensperiode nicht nebeneinander zwei Treuhänder bestellt sein, die unabhängig voneinander dieselben Aufgaben wahrzunehmen haben (BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - IX ZB 237/06, aaO Rn. 5;… vom 15. November 2007 - IX ZB 8/07, aaO).
- BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05
Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen …
Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZB 15/11
Da dem Rechtsbeschwerdeführer keine Partei im zivilprozessrechtlichen Sinne gegenübersteht, scheidet eine Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten nach § 4 InsO i.V.m. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO trotz des Obsiegens im Verfahren aus (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 7; vom 22. September 2010 - IX ZB 125/09, WM 2010, 2122, 2125 f).
- BGH, 22.09.2010 - IX ZB 195/09
Insolvenzverfahren: Funktionelle Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des …
Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZB 15/11
Da dem Rechtsbeschwerdeführer keine Partei im zivilprozessrechtlichen Sinne gegenübersteht, scheidet eine Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten nach § 4 InsO i.V.m. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO trotz des Obsiegens im Verfahren aus (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 7; vom 22. September 2010 - IX ZB 125/09, WM 2010, 2122, 2125 f). - BGH, 17.06.2004 - IX ZB 92/03
Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Bestellung eines Treuhänders …
Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZB 15/11
a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats umfasst die Bestellung zum Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren auch das Restschuldbefreiungsverfahren, sofern die Bestellung im Eröffnungsbeschluss - wie hier - keine Einschränkung enthält (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2003 - IX ZB 458/02, ZInsO 2003, 750; vom 17. Juni 2004 - IX ZB 92/03, ZVI 2004, 544;… vom 15. November 2007 - IX ZB 237/06, WM 2008, 35 Rn. 8;… vom 15. November 2007 - IX ZB 8/07, juris Rn. 2). - BGH, 24.07.2003 - IX ZB 458/02
Verwerfung der Rechtsbeschwerde mangels Einhaltung der Beschwerdefrist
Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZB 15/11
a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats umfasst die Bestellung zum Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren auch das Restschuldbefreiungsverfahren, sofern die Bestellung im Eröffnungsbeschluss - wie hier - keine Einschränkung enthält (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2003 - IX ZB 458/02, ZInsO 2003, 750; vom 17. Juni 2004 - IX ZB 92/03, ZVI 2004, 544;… vom 15. November 2007 - IX ZB 237/06, WM 2008, 35 Rn. 8;… vom 15. November 2007 - IX ZB 8/07, juris Rn. 2).
- BGH, 05.03.2015 - IX ZB 62/14
Insolvenzeröffnungsverfahren: Reichweite der Auskunftspflichten des …
Da der Rechtsbeschwerdeführerin keine Partei im zivilprozessrechtlichen Sinne gegenübersteht, scheidet eine Erstattung ihrer außergerichtlichen Kosten nach § 4 InsO in Verbindung mit § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO trotz des Obsiegens im Verfahren aus (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - IX ZB 15/11, ZInsO 2012, 455 Rn. 9 mwN). - VG Berlin, 25.03.2019 - 5 K 571.17
Geltung eines Beschlusses über die Zusammenrechnung der pfändbaren Bezüge im …
Die dadurch bewirkte personelle Verschränkung für den Fall, dass das Insolvenzgericht nicht mit Beschluss über die Restschuldbefreiung einen anderen Treuhänder bestellt (siehe BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - IX ZB 15/11 - juris Rn. 5), führt die Verfahren für den Sonderfall der Verbraucherinsolvenz nicht darüber hinaus zusammen. - BGH, 11.12.2014 - IX ZB 42/14
Pflichten des Treuhänders im Restschuldbefreiungsverfahren: …
Da dem Rechtsbeschwerdeführer keine Partei im zivilprozessrechtlichen Sinne gegenübersteht, scheidet eine Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten nach § 4 InsO iVm § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO trotz des Obsiegens im Verfahren aus (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - IX ZB 15/11, ZInsO 2012, 455 Rn. 9).