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   BGH, 26.01.2012 - IX ZB 15/11   

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https://dejure.org/2012,523
BGH, 26.01.2012 - IX ZB 15/11 (https://dejure.org/2012,523)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2012 - IX ZB 15/11 (https://dejure.org/2012,523)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - IX ZB 15/11 (https://dejure.org/2012,523)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 59 Abs 1 S 1 InsO, § 288 InsO, § 291 Abs 2 InsO, § 292 ZPO, § 313 Abs 1 S 3 InsO
    Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Erstrecken der Treuhänderbestellung auf die Restschuldbefreiung und Entlassung des Treuhänders aus wichtigem Grund

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer schlüssigen Entlassung des ursprünglichen Treuhänders bei Bestellung eines neuen Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren während der Wohlverhaltensphase

  • rewis.io

    Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Erstrecken der Treuhänderbestellung auf die Restschuldbefreiung und Entlassung des Treuhänders aus wichtigem Grund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer schlüssigen Entlassung des ursprünglichen Treuhänders bei Bestellung eines neuen Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren während der Wohlverhaltensphase

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Treuhänder im Insolvenzverfahren und in Restschuldbefreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2012, 515
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZB 8/07

    Zeitlicher Umfang der Bestellung eines Treuhänders im vereinfachten

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZB 15/11
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats umfasst die Bestellung zum Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren auch das Restschuldbefreiungsverfahren, sofern die Bestellung im Eröffnungsbeschluss - wie hier - keine Einschränkung enthält (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2003 - IX ZB 458/02, ZInsO 2003, 750; vom 17. Juni 2004 - IX ZB 92/03, ZVI 2004, 544; vom 15. November 2007 - IX ZB 237/06, WM 2008, 35 Rn. 8; vom 15. November 2007 - IX ZB 8/07, juris Rn. 2).

    b) Bestellt das Insolvenzgericht im vereinfachten Insolvenzverfahren für die Wohlverhaltensperiode einen neuen Treuhänder, liegt darin zugleich die schlüssige Entlassung des ursprünglich - mit Wirkung auch für die Wohlverhaltensphase - bestellten Treuhänders; denn es können für die Wohlverhaltensperiode nicht nebeneinander zwei Treuhänder bestellt sein, die unabhängig voneinander dieselben Aufgaben wahrzunehmen haben (BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - IX ZB 237/06, aaO Rn. 5; vom 15. November 2007 - IX ZB 8/07, aaO).

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZB 237/06

    Zeitlicher Umfang der Bestellung eines Treuhänders im vereinfachten

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZB 15/11
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats umfasst die Bestellung zum Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren auch das Restschuldbefreiungsverfahren, sofern die Bestellung im Eröffnungsbeschluss - wie hier - keine Einschränkung enthält (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2003 - IX ZB 458/02, ZInsO 2003, 750; vom 17. Juni 2004 - IX ZB 92/03, ZVI 2004, 544; vom 15. November 2007 - IX ZB 237/06, WM 2008, 35 Rn. 8; vom 15. November 2007 - IX ZB 8/07, juris Rn. 2).

    b) Bestellt das Insolvenzgericht im vereinfachten Insolvenzverfahren für die Wohlverhaltensperiode einen neuen Treuhänder, liegt darin zugleich die schlüssige Entlassung des ursprünglich - mit Wirkung auch für die Wohlverhaltensphase - bestellten Treuhänders; denn es können für die Wohlverhaltensperiode nicht nebeneinander zwei Treuhänder bestellt sein, die unabhängig voneinander dieselben Aufgaben wahrzunehmen haben (BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - IX ZB 237/06, aaO Rn. 5; vom 15. November 2007 - IX ZB 8/07, aaO).

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZB 15/11
    Da dem Rechtsbeschwerdeführer keine Partei im zivilprozessrechtlichen Sinne gegenübersteht, scheidet eine Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten nach § 4 InsO i.V.m. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO trotz des Obsiegens im Verfahren aus (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 7; vom 22. September 2010 - IX ZB 125/09, WM 2010, 2122, 2125 f).
  • BGH, 22.09.2010 - IX ZB 195/09

    Insolvenzverfahren: Funktionelle Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZB 15/11
    Da dem Rechtsbeschwerdeführer keine Partei im zivilprozessrechtlichen Sinne gegenübersteht, scheidet eine Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten nach § 4 InsO i.V.m. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO trotz des Obsiegens im Verfahren aus (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 7; vom 22. September 2010 - IX ZB 125/09, WM 2010, 2122, 2125 f).
  • BGH, 17.06.2004 - IX ZB 92/03

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Bestellung eines Treuhänders

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZB 15/11
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats umfasst die Bestellung zum Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren auch das Restschuldbefreiungsverfahren, sofern die Bestellung im Eröffnungsbeschluss - wie hier - keine Einschränkung enthält (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2003 - IX ZB 458/02, ZInsO 2003, 750; vom 17. Juni 2004 - IX ZB 92/03, ZVI 2004, 544; vom 15. November 2007 - IX ZB 237/06, WM 2008, 35 Rn. 8; vom 15. November 2007 - IX ZB 8/07, juris Rn. 2).
  • BGH, 24.07.2003 - IX ZB 458/02

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde mangels Einhaltung der Beschwerdefrist

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZB 15/11
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats umfasst die Bestellung zum Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren auch das Restschuldbefreiungsverfahren, sofern die Bestellung im Eröffnungsbeschluss - wie hier - keine Einschränkung enthält (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2003 - IX ZB 458/02, ZInsO 2003, 750; vom 17. Juni 2004 - IX ZB 92/03, ZVI 2004, 544; vom 15. November 2007 - IX ZB 237/06, WM 2008, 35 Rn. 8; vom 15. November 2007 - IX ZB 8/07, juris Rn. 2).
  • BGH, 05.03.2015 - IX ZB 62/14

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Reichweite der Auskunftspflichten des

    Da der Rechtsbeschwerdeführerin keine Partei im zivilprozessrechtlichen Sinne gegenübersteht, scheidet eine Erstattung ihrer außergerichtlichen Kosten nach § 4 InsO in Verbindung mit § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO trotz des Obsiegens im Verfahren aus (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - IX ZB 15/11, ZInsO 2012, 455 Rn. 9 mwN).
  • VG Berlin, 25.03.2019 - 5 K 571.17

    Geltung eines Beschlusses über die Zusammenrechnung der pfändbaren Bezüge im

    Die dadurch bewirkte personelle Verschränkung für den Fall, dass das Insolvenzgericht nicht mit Beschluss über die Restschuldbefreiung einen anderen Treuhänder bestellt (siehe BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - IX ZB 15/11 - juris Rn. 5), führt die Verfahren für den Sonderfall der Verbraucherinsolvenz nicht darüber hinaus zusammen.
  • BGH, 11.12.2014 - IX ZB 42/14

    Pflichten des Treuhänders im Restschuldbefreiungsverfahren:

    Da dem Rechtsbeschwerdeführer keine Partei im zivilprozessrechtlichen Sinne gegenübersteht, scheidet eine Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten nach § 4 InsO iVm § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO trotz des Obsiegens im Verfahren aus (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - IX ZB 15/11, ZInsO 2012, 455 Rn. 9).
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