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   BGH, 26.01.2012 - IX ZR 191/10   

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https://dejure.org/2012,1192
BGH, 26.01.2012 - IX ZR 191/10 (https://dejure.org/2012,1192)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2012 - IX ZR 191/10 (https://dejure.org/2012,1192)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - IX ZR 191/10 (https://dejure.org/2012,1192)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91 InsO
    Insolvenzrecht: Absonderungsrecht des Gläubigers eines vor Insolvenzeröffnung gepfändeten Anspruchs auf den Rückkaufswert einer Lebensversicherung nach Ausübung des Kündigungsrechts

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 50, 91
    Absonderungsrecht des Pfändungsgläubigers bzgl. Anspruch auf Rückkaufswert bei Lebensversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fallen eines aufschiebend bedingten Anspruchs eines Pfändungsgläubigers auf den Rückkaufswert einer Lebensversicherung in die Insolvenzmasse des Schuldners; Folgen einer fehlenden Möglichkeit des Schuldners zum Verfügen über seine Lebensversicherung nach ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Zugehörigkeit eines vor Insolvenzeröffnung abgetretenen und gepfändeten Anspruchs auf den Rückkaufswert einer Lebensversicherung zur Masse

  • zvi-online.de

    InsO § 91
    Keine Zugehörigkeit eines abgetretenen und gepfändeten Anspruchs auf den Rückkaufswert einer Lebensversicherung zur Insolvenzmasse

  • rewis.io

    Insolvenzrecht: Absonderungsrecht des Gläubigers eines vor Insolvenzeröffnung gepfändeten Anspruchs auf den Rückkaufswert einer Lebensversicherung nach Ausübung des Kündigungsrechts

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    InsO § 91
    Insolvenzfestigkeit einer gesicherten Rechtsposition des kündigungsberechtigten Pfändungsgläubigers an Rückkaufswertanspruch aus Lebensversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 91; InsO § 50 Abs. 1
    Fallen eines aufschiebend bedingten Anspruchs eines Pfändungsgläubigers auf den Rückkaufswert einer Lebensversicherung in die Insolvenzmasse des Schuldners; Folgen einer fehlenden Möglichkeit des Schuldners zum Verfügen über seine Lebensversicherung nach ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesicherte Rechtsposition an Lebensversicherung in Insolvenz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Insolvenzfestigkeit der Sicherungsabtretung und Pfändung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bankmäßige Sicherungsabtretung von Lebensversicherungsansprüchen für den Todesfall

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vor Insolvenzeröffnung gepfändete Lebensversicherung

Besprechungen u.ä. (2)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenzfestigkeit der Pfändung von Versicherungsforderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verpfändung von Rückkaufswerten insolvenzfest (IBR 2016, 1127)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1510
  • ZIP 2012, 638
  • MDR 2012, 610
  • NZI 2012, 319
  • VersR 2012, 1520
  • WM 2012, 549
  • DB 2012, 684
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.06.2007 - IV ZR 330/05

    Umfang der Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus einer kapitalbildenden

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZR 191/10
    Ob sie den Anspruch aus dem Rückkaufswert einschließt, hat der Tatrichter deshalb durch Auslegung der bei der Sicherungsabtretung abgegebenen Erklärungen unter Berücksichtigung der Parteiinteressen und des Zwecks des Rechtsgeschäfts zu ermitteln (BGH, Urteil vom 13. Juni 2007 - IV ZR 330/05, NJW 2007, 2320 Rn. 21 f).

    Deswegen hätte der Versicherungsnehmer und spätere Schuldner den Versicherungsvertrag ohne Mitwirkung der Bank nicht kündigen können (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 2007 - IV ZR 330/05, NJW 2007, 2320 Rn. 26).

    Denn in den Genuss von Steuervorteilen für eine Lebensversicherung konnte ein Versicherungsnehmer in den Jahren 1992 bis 2004 nur gelangen, wenn er jedenfalls nicht den Anspruch auf den Rückkaufswert bei einer Lebensversicherung zur Sicherung von Darlehen, deren Finanzierungskosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten waren, abtrat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. Juni 2007 - IV ZR 330/05, NJW 2007, 2320 Rn. 29 ff).

    Da die Banken und Sparkassen ihre Sicherungspraxis ab 1992 gerade im Hinblick auf die Änderungen der Steuergesetze in Bezug auf die Lebensversicherungen umgestellt haben und sich vielfach nicht mehr sämtliche Ansprüche aus der Lebensversicherung, sondern nur noch die Todesfallansprüche haben abtreten lassen, um ihren Kunden die Steuervorteile der Lebensversicherung zu erhalten (BGH, Urteil vom 13. Juni 2007 - IV ZR 330/05, NJW 2007, 2320 Rn. 31), werden die beteiligten Verkehrskreise - Banken, Bankkunden, Versicherer, Finanzämter - einen Vertrag, durch den ausweislich der Überschrift des Vertragsformulars lediglich die Todesfallansprüche zur Sicherheit abgetreten werden, nach dem Ziel einer Erhaltung der Steuervorteile verstehen.

  • BGH, 10.11.2011 - IX ZR 142/10

    Insolvenzverfahren: Begründung eines Rechts auf abgesonderte Befriedigung durch

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZR 191/10
    Diese Grundsätze finden auch bei der Abtretung oder Pfändung einer aufschiebend bedingten Forderung Anwendung (vgl. jetzt auch BGH, Urteil vom 10. November 2011 - IX ZR 142/10, ZIP 2011, 2364 Rn. 9, zVb in BGHZ).

    Wenn der Zessionar oder Pfandrechtsgläubiger bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine gesicherte Rechtsposition hinsichtlich der abgetretenen oder gepfändeten Forderung erlangt hat, ist die Abtretung oder Verpfändung insolvenzfest (BGH, Urteil vom 8. Januar 2009 - IX ZR 217/07, ZInsO 2009, 383 Rn. 28; vom 10. November 2011, aaO Rn. 9).

  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZR 191/10
    Deswegen kann der Senat die Auslegung der Klausel durch das Berufungsgericht uneingeschränkt überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 2007 - VIII ZR 143/06, NJW 2007, 3632 Rn. 14; vom 21. April 2009 - XI ZR 78/08, BGHZ 180, 257 Rn. 11).

    Zweifel bei der Auslegung gehen nach § 305c Abs. 2 BGB, § 5 AGBG zu Lasten des Verwenders (BGH, Urteil vom 21. April 2009, aaO; vom 17. Februar 2011 - III ZR 35/10, BGHZ 188, 351 Rn. 10).

  • BGH, 01.12.2011 - IX ZR 79/11

    Insolvenzrecht: Pflicht des Insolvenzverwalters zur Kündigung einer

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZR 191/10
    Der Insolvenzverwalter hat nämlich in Bezug auf eine Lebensversicherung nach Insolvenzeröffnung - selbst wenn die Ansprüche nicht abgetreten oder gepfändet wären - nur dann einen Anspruch auf Zahlung des Rückkaufswerts, wenn er den Versicherungsvertrag kündigt (BGH, Urteil vom 7. April 2005 - IX ZR 138/04, NZI 2005, 384; vom 1. Dezember 2011 - IX ZR 79/11, ZIP 2012, 34 Rn. 22 f).
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04

    Verwertung von verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in der Insolvenz des

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZR 191/10
    Der Insolvenzverwalter hat nämlich in Bezug auf eine Lebensversicherung nach Insolvenzeröffnung - selbst wenn die Ansprüche nicht abgetreten oder gepfändet wären - nur dann einen Anspruch auf Zahlung des Rückkaufswerts, wenn er den Versicherungsvertrag kündigt (BGH, Urteil vom 7. April 2005 - IX ZR 138/04, NZI 2005, 384; vom 1. Dezember 2011 - IX ZR 79/11, ZIP 2012, 34 Rn. 22 f).
  • BGH, 08.01.2009 - IX ZR 217/07

    Pfandrecht der Genossenschaft am Auseinandersetzungsguthaben?

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZR 191/10
    Wenn der Zessionar oder Pfandrechtsgläubiger bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine gesicherte Rechtsposition hinsichtlich der abgetretenen oder gepfändeten Forderung erlangt hat, ist die Abtretung oder Verpfändung insolvenzfest (BGH, Urteil vom 8. Januar 2009 - IX ZR 217/07, ZInsO 2009, 383 Rn. 28; vom 10. November 2011, aaO Rn. 9).
  • BFH, 12.04.2005 - VII R 7/03

    Entstehung des Pfändungspfandrechts bei Pfändung künftiger Forderungen -

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZR 191/10
    Entsteht die im Voraus gepfändete Forderung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, kann der Pfandgläubiger daran gemäß § 91 Abs. 1 InsO grundsätzlich zu Lasten der Masse kein Pfandrecht erwerben (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - IX ZR 78/09, NZI 2010, 220 Rn. 18, 31; BFHE 209, 34, 37).
  • BGH, 11.07.2002 - IX ZR 262/01

    Verwertung sicherungshalber abgetretener Forderungen durch den

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZR 191/10
    Verpfändete Forderungen fallen nach der Gesetzesbegründung nicht unter das Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters (BT-Drucks. 12/2443, S. 178 f; 12/7302, S. 176; vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - IX ZR 262/01, NJW 2002, 3475 f).
  • BGH, 14.01.2010 - IX ZR 78/09

    Erwerb eines Pfandrechts und Insolvenzanfechtung bei Verpfändung der monatlichen

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZR 191/10
    Entsteht die im Voraus gepfändete Forderung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, kann der Pfandgläubiger daran gemäß § 91 Abs. 1 InsO grundsätzlich zu Lasten der Masse kein Pfandrecht erwerben (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - IX ZR 78/09, NZI 2010, 220 Rn. 18, 31; BFHE 209, 34, 37).
  • BFH, 01.04.1999 - VII R 82/98

    Pfändung von Steuererstattungsansprüchen

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZR 191/10
    Zur Auslegung dürfen nur objektive Gesichtspunkte herangezogen werden, die sich aus dem Inhalt des Pfändungsbeschlusses ergeben oder offenkundig sind (BFHE 188, 137, 139 f; Beermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, 2010, § 309 Rn. 103).
  • BGH, 26.09.2007 - VIII ZR 143/06

    Unwirksamkeit einer für den Mieter nicht hinreichend klaren und verständlichen

  • BGH, 22.04.2010 - IX ZR 8/07

    Insolvenzfestigkeit abgetretener Forderungen

  • BGH, 17.02.2011 - III ZR 35/10

    In Mobilfunkverträgen verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

  • BGH, 18.04.2013 - IX ZR 165/12

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Vorausabtretung künftiger, nach

    Nur wenn der Zessionar bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine gesicherte Rechtsposition hinsichtlich der abgetretenen Forderung erlangt hat, ist die Abtretung insolvenzfest (BGH, Urteil vom 26. Januar 2012 - IX ZR 191/10, WM 2012, 549 Rn. 29; vom 20. September 2012 - IX ZR 208/11, WM 2012, 2292 Rn. 13).

    Gesichert ist eine Rechtsposition dann, wenn der Zedent und der Forderungsschuldner sie ohne Zustimmung des Zessionars durch einseitiges Verhalten nicht mehr zerstören können (BGH, Urteil vom 26. Januar 2012, aaO Rn. 31).

  • BGH, 25.01.2018 - IX ZR 104/17

    Pfändung einer Berufsunfähigkeitsversicherung des Geschäftsführers einer

    Kleinere Ungenauigkeiten sind unschädlich; die Angabe einer Vertragsnummer ist zur Identifizierung der gepfändeten Rechte nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 26. Januar 2012 - IX ZR 191/10, NJW 2012, 1510 Rn. 24).

    Deshalb können sämtliche Rechte aus einer (Lebens-)Versicherung gepfändet werden, ohne dass es darauf ankommt, ob der Versicherungsfall bereits eingetreten oder die Versicherung gekündigt ist (BGH, Urteil vom 26. Januar 2012, aaO Rn. 26).

  • BGH, 17.12.2020 - IX ZR 205/19

    Anfechtung einer Sicherungsabtretung durch den Insolvenzverwalter

    Jedenfalls unter der Voraussetzung, dass der Schuldner sämtliche Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag (einschließlich des Anspruchs auf Auszahlung des Rückkaufwerts nach § 176 Abs. 1 VVG aF und des Kündigungsrechts) unter gleichzeitigem Widerruf des Bezugsrechts der Beklagten auf die Todesfallleistung an das Kreditinstitut abgetreten hat (vgl. zur Abtretung des Anspruchs auf Auszahlung des Rückkaufswerts BGH, Urteil vom 26. Januar 2012 - IX ZR 191/10, NJW 2012, 1510 Rn. 11, 13), hat dieses eine gesicherte Rechtsposition erhalten, welche weder der Schuldner noch ein Dritter ihm entziehen konnte.

    Doch auch in einem solchen Fall hätte die Kündigung analog § 175 VVG aF nur zu einer Umwandlung der Versicherung in eine prämienfreie geführt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2012, aaO Rn. 32).

  • BGH, 11.10.2012 - IX ZR 30/10

    Insolvenzfestigkeit der Zweitabtretung einer Forderung

    a) Eine gesicherte Rechtsposition, die dem Erwerbsverbot des § 91 InsO standhält, erlangt der Zessionar allerdings nur, wenn der abgetretene Anspruch durch Wegfall des Sicherungszwecks im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits entstanden war (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2011, aaO Rn. 12; vom 26. Januar 2012 - IX ZR 191/10, ZIP 2012, 638 Rn. 29 ff).

    Entsteht die im Voraus abgetretene Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, kann der Zessionar gemäß § 91 Abs. 1 InsO grundsätzlich kein Forderungsrecht zu Lasten der Masse mehr erwerben; nur wenn er bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine gesicherte Rechtsposition hinsichtlich der abgetretenen Forderung erlangt hat, ist die Abtretung insolvenzfest (BGH, Urteil vom 22. April 2010 - IX ZR 8/07, NZI 2010, 682 Rn. 9 mwN; vom 26. Januar 2012, aaO).

    Gesichert ist eine Rechtsposition beispielsweise dann, wenn der Zedent und der Pfändungsschuldner sie ohne Zustimmung des Zessionars oder des Pfändungspfandgläubigers nicht mehr zerstören können (BGH, Urteil vom 26. Januar 2012, aaO; Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 91 Rn. 22).

  • BGH, 20.12.2012 - IX ZR 21/12

    Insolvenzanfechtung gegenüber einer kreditgebenden Bank: Anfechtbarkeit der

    Deswegen kann der Senat die Auslegung der Klausel durch das Berufungsgericht uneingeschränkt überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 2007 - VIII ZR 143/06, NJW 2007, 3632 Rn. 14; vom 21. April 2009 - XI ZR 78/08, BGHZ 180, 257 Rn. 11; vom 26. Januar 2012 - IX ZR 191/10, ZIP 2012, 638 Rn. 10).

    Zweifel bei der Auslegung gehen nach § 305c Abs. 2 BGB (früher § 5 AGBG) zu Lasten des Verwenders (BGH, Urteil vom 21. April 2009, aaO; vom 17. Februar 2011 - III ZR 35/10, BGHZ 188, 351 Rn. 10; vom 26. Januar 2012, aaO).

  • BGH, 11.12.2014 - IX ZB 69/12

    Insolvenzfestigkeit einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgebrachten

    Wenn der Pfandrechtsgläubiger schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine gesicherte Rechtsposition hinsichtlich der gepfändeten Forderung erlangt hat, ist die Pfändung insolvenzfest (BGH, Urteil vom 26. Januar 2012 - IX ZR 191/10, WM 2012, 549 Rn. 29 ff; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. November 2011 - IX ZR 142/10, BGHZ 191, 277 Rn. 9; vom 25. April 2013 - IX ZR 62/12, WM 2013, 1040 Rn. 27).
  • BGH, 02.06.2016 - III ZR 334/14

    Rückzahlungsanspruch für eine Sicherheitsleistung zur Außervollzugsetzung eines

    Nur wenn der Zessionar bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine gesicherte Rechtsposition hinsichtlich der abgetretenen Forderung erlangt hat, ist die Abtretung insolvenzfest (z.B. BGH, Urteile vom 22. April 2010 - IX ZR 8/07, NZI 2010, 682 Rn. 9 mwN und vom 26. Januar 2012 - IX ZR 191/10, NJW 2012, 1510 Rn. 29).
  • OLG Brandenburg, 17.06.2020 - 7 U 146/17

    Abfindungsansprüche eines in Insolvenz gefallenen Gesellschafters einer GmbH nach

    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der (X3...) GmbH i.L. am 26.03.2015 steht der vor Insolvenzeröffnung gegenüber dem Kläger zu 1. erklärten Aufrechnung nicht entgegen, da der Beklagten infolge der Abtretung und des Übergangs der Rechte aus der Pfändung ein Absonderungsrecht an den Ansprüchen der (X3...) GmbH i.L. zusteht und sie auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt bleibt, hieraus die Befriedigung der Forderung zu erlangen, § 50 Abs. 1 InsO (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 26.01.2012 - IX ZR 191/10, ZIP 2012, 638 Rn 29).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2018 - 12 W 15/18

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs des Schuldners auf Auszahlung des

    v. 26.01.2012 - IX ZR 191/10, NZI 2012, 319, 322 Rn. 29, 31).
  • OLG München, 18.07.2016 - 25 U 2009/16

    Pfändungsschutz für die private Altersrente

    Der fehlenden Aktivlegitimation steht auch die Restschuldbefreiung vom 13.08.2007 nicht entgegen, da der Bank ein Recht zur abgesonderten Befriedigung zustand (OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009 - Az. 6 U 845/09, vgl. auch BGH, Versäumnisurteil vom 26.01.2012 - Az. IX ZR 191/10, OLG Celle Urteil vom 02.04.2009 - Az. 8 U 206/08).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2020 - 22 U 217/19

    Rechte des Leasingnehmers bei Abschluss eines Leasingvertrages über ein vom sog.

  • LG Nürnberg-Fürth, 12.03.2013 - 12 O 3998/12

    Abtretung von Bezügeforderungen an einen Treuhänder

  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 7/11

    Entstehung des Anspruchs auf den Rückkaufwert einer Kapitallebensversicherung mit

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