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   BGH, 26.01.2012 - IX ZR 54/09   

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https://dejure.org/2012,222
BGH, 26.01.2012 - IX ZR 54/09 (https://dejure.org/2012,222)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2012 - IX ZR 54/09 (https://dejure.org/2012,222)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - IX ZR 54/09 (https://dejure.org/2012,222)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 675 BGB
    Rechtsanwaltshaftung: Zurechnungszusammenhang bei Pflichtverletzung sowohl des zuerst beauftragten als auch des nachfolgend tätigen Rechtsanwalts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kriterien zur rechtlichen Würdigung der wirksamen Abnahme einer Werkleistung durch einen Rechtsanwalt

  • rewis.io

    Rechtsanwaltshaftung: Zurechnungszusammenhang bei Pflichtverletzung sowohl des zuerst beauftragten als auch des nachfolgend tätigen Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
    Kriterien zur rechtlichen Würdigung der wirksamen Abnahme einer Werkleistung durch einen Rechtsanwalt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 101/02

    Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Unrichtigkeit; Begriff der

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZR 54/09
    Die offensichtliche Unrichtigkeit eines Urteils allein ist kein hinreichender Grund, die Revision zuzulassen (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 101/02, WM 2003, 992, 993).
  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92

    Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZR 54/09
    Etwas anderes gilt lediglich dort, wo der zweite Anwalt eine Entschließung trifft, die schlechterdings unverständlich, also gemessen an sachgerechter Berufsausübung sachfremd und nicht nachvollziehbar erscheint oder den Geschehensablauf so verändert, dass der Schaden bei wertender Betrachtungsweise in keinem inneren Zusammenhang zu der vom früheren Rechtsanwalt zu vertretenden Vertragsverletzung steht (BGH, Urteil vom 18. März 1993 - IX ZR 120/92, NJW 1993, 1779, 1780; Urteil vom 29. November 2001 - IX ZR 278/00, WM 2002, 504, 508).
  • BGH, 23.03.2011 - IX ZR 212/08

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung:

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZR 54/09
    Einen auch nur verdeckten Obersatz des Berufungsgerichts, der von der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abweicht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2011 - IX ZR 212/08, WM 2011, 1196 Rn. 3 ff), hat die Beschwerde, die lediglich eine Abweichung des Berufungsgerichts von Obersätzen des Bundesgerichtshofs rügt, nicht herausgearbeitet.
  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZR 54/09
    Ein solcher Ausnahmefall einer Unterbrechung des Kausalzusammenhangs könnte vorliegend gegeben sein, weil es nicht nachvollziehbar erscheint, dass es der neu zugezogene Anwalt nach Stattgabe der Klage durch das Landgericht und auf den Berichterstatterhinweis des Oberlandesgerichts versäumt hat, der streitentscheidenden Rechtsfrage einer wirksamen Abnahme durch Gebrauch des herzustellenden Werks anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - VII ZR 310/99, BGHZ 146, 250, 262) nachzugehen.
  • BGH, 29.11.2001 - IX ZR 278/00

    Kausalität der Pflichtverletzung im Rahmen der Anwlatshaftung

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZR 54/09
    Etwas anderes gilt lediglich dort, wo der zweite Anwalt eine Entschließung trifft, die schlechterdings unverständlich, also gemessen an sachgerechter Berufsausübung sachfremd und nicht nachvollziehbar erscheint oder den Geschehensablauf so verändert, dass der Schaden bei wertender Betrachtungsweise in keinem inneren Zusammenhang zu der vom früheren Rechtsanwalt zu vertretenden Vertragsverletzung steht (BGH, Urteil vom 18. März 1993 - IX ZR 120/92, NJW 1993, 1779, 1780; Urteil vom 29. November 2001 - IX ZR 278/00, WM 2002, 504, 508).
  • BGH, 19.12.2013 - IX ZR 46/12

    Steuerberaterhaftung: Zurechnungszusammenhang bei Pflichtverletzung sowohl des

    Nur dann, wenn der zweite Berater eine Entschließung trifft oder einen Hinweis erteilt, die schlechterdings unverständlich sind, also gemessen an sachgerechter Berufsausübung sachfremd und nicht nachvollziehbar erscheinen, hat der erste Rechtsberater dafür nicht einzustehen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1990 - IX ZR 113/89, NJW 1990, 2882, 2884; vom 14. Juli 1994 - IX ZR 204/93, WM 1994, 2162, 2163; vom 13. März 2003 - IX ZR 181/99, NJW-RR 2003, 850, 853 f; Beschluss vom 26. Januar 2012 - IX ZR 54/09, Rn. 3, nv; G. Fischer in Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 3. Aufl., Rn. 1138).
  • LG Düsseldorf, 22.08.2014 - 8 O 253/11

    Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit Börsentermingeschäften; Zahlung von

    Als Erfolgsort ist, sofern zum Tatbestand der unerlaubten Handlung der Eintritt eines Vermögensschadens gehört, derjenige Ort anzusehen, in dem sich das durch die Handlung verminderte Vermögen befindet (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2011 - IX ZR 54/09 [unter II 1 c aa]).
  • LG Düsseldorf, 22.08.2014 - 8 O 200/11
    Als Erfolgsort ist, sofern zum Tatbestand der unerlaubten Handlung der Eintritt eines Vermögensschadens gehört, derjenige Ort anzusehen, in dem sich das durch die Handlung verminderte Vermögen befindet (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2011 - IX ZR 54/09 [unter II 1 c aa]).
  • LG Düsseldorf, 22.08.2014 - 8 O 236/11

    Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit Börsentermingeschäften; Aufklärung

    Als Erfolgsort ist, sofern zum Tatbestand der unerlaubten Handlung der Eintritt eines Vermögensschadens gehört, derjenige Ort anzusehen, in dem sich das durch die Handlung verminderte Vermögen befindet (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2011 - IX ZR 54/09 [unter II 1 c aa]).
  • LG Düsseldorf, 07.12.2012 - 8 O 746/10

    Keine Ausdehnung einer Gerichtsstandsvereinbarung auf deliktische Ansprüche; Ort

    Sein Geschäftsmodell zielt damit von vornherein ganz bewusst darauf ab, uninformierte, leichtgläubige Menschen unter sittenwidriger Ausnutzung ihres Gewinnstrebens und ihres Leichtsinns als Geschäftspartner zu gewinnen und sich auf deren Kosten zu bereichern (vgl. BGH, Urteil vom 9.03.2010 - XI ZR 93/09; BGH, Urteil vom 8.06.2010 - XI ZR 349/08; BGH, Urteil vom 13.07.2010 - XI ZR 57/08; BGH, Urteil vom 12.10.2010 - XI ZR 394/08; BGH, Urteil vom 15.11.2011 - IX ZR 54/09).
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