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   BGH, 26.01.2012 - V ZB 220/11   

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https://dejure.org/2012,1093
BGH, 26.01.2012 - V ZB 220/11 (https://dejure.org/2012,1093)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2012 - V ZB 220/11 (https://dejure.org/2012,1093)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - V ZB 220/11 (https://dejure.org/2012,1093)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 S 3 ZVG
    Zwangsversteigerung aus mehreren Beitrittsbeschlüssen: Rücknahme des Versteigerungsantrags für jedes Einzelverfahren bei mehrfacher Bewilligung der einstweiligen Einstellung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Gläubigers in einem Zwangsversteigerungsverfahren; Zulässigkeit der Aufteilung einer Grundschuldforderung in Hauptforderung und Zinsen und des Betreibens der Zwangsversteigerung wegen später ...

  • rewis.io

    Zwangsversteigerung aus mehreren Beitrittsbeschlüssen: Rücknahme des Versteigerungsantrags für jedes Einzelverfahren bei mehrfacher Bewilligung der einstweiligen Einstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 29; ZVG § 30 Abs. 1 S. 3; ZVG § 77 Abs. 1
    Voraussetzungen für die Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Gläubigers in einem Zwangsversteigerungsverfahren; Zulässigkeit der Aufteilung einer Grundschuldforderung in Hauptforderung und Zinsen und des Betreibens der Zwangsversteigerung wegen später ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung aus mehreren Beitrittsbeschlüssen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Erfurt, 28.01.2005 - 7 T 90/02

    Anforderungen an die Aufhebung der Zwangsversteigerung eines Grundstücks;

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 220/11
    Bei einem Gläubiger ist die Zweckentfremdung prozessualer Befugnisse z.B. dann als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn er Haupt- und Nebenforderungen sukzessive geltend macht, um eine Aufhebung des Verfahrens nach § 30 Abs. 1 Satz 3 ZVG i.V.m. § 29 ZVG zu vermeiden und durch die wiederholte Einstellung und Fortsetzung des ohne ernsthafte Versteigerungsabsicht betriebenen Verfahrens einen permanenten Zahlungsdruck auf den Schuldner auszuüben (OLG Düsseldorf, aaO; LG Lüneburg, Rpfleger 1987, 468; LG Bonn, Rpfleger 1990, 433, 434 und 2001, 365, 366; LG Dessau, Rpfleger 2004, 724 f.; LG Erfurt, Rpfleger 2005, 375; Böttcher, ZVG, 5. Aufl., § 30 Rn. 17; Hintzen aaO, § 30 Rn. 25 f.).

    Dagegen spricht allerdings, dass die Forderung - anders als in dem der Entscheidung des Landgerichts Erfurt (Rpfleger 2005, 375) zugrunde liegenden Fall - im Zeitpunkt der Anordnung des Versteigerungsverfahrens und auch des ersten Beitritts der Beteiligten zu 1 noch nicht fällig war, so dass sie seinerzeit noch nicht im Wege der Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden konnte (§ 751 Abs. 1 ZPO).

  • LG Dessau, 16.06.2004 - 7 T 193/04
    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 220/11
    Bei einem Gläubiger ist die Zweckentfremdung prozessualer Befugnisse z.B. dann als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn er Haupt- und Nebenforderungen sukzessive geltend macht, um eine Aufhebung des Verfahrens nach § 30 Abs. 1 Satz 3 ZVG i.V.m. § 29 ZVG zu vermeiden und durch die wiederholte Einstellung und Fortsetzung des ohne ernsthafte Versteigerungsabsicht betriebenen Verfahrens einen permanenten Zahlungsdruck auf den Schuldner auszuüben (OLG Düsseldorf, aaO; LG Lüneburg, Rpfleger 1987, 468; LG Bonn, Rpfleger 1990, 433, 434 und 2001, 365, 366; LG Dessau, Rpfleger 2004, 724 f.; LG Erfurt, Rpfleger 2005, 375; Böttcher, ZVG, 5. Aufl., § 30 Rn. 17; Hintzen aaO, § 30 Rn. 25 f.).
  • LG Bonn, 01.03.2001 - 4 T 741/00
    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 220/11
    Bei einem Gläubiger ist die Zweckentfremdung prozessualer Befugnisse z.B. dann als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn er Haupt- und Nebenforderungen sukzessive geltend macht, um eine Aufhebung des Verfahrens nach § 30 Abs. 1 Satz 3 ZVG i.V.m. § 29 ZVG zu vermeiden und durch die wiederholte Einstellung und Fortsetzung des ohne ernsthafte Versteigerungsabsicht betriebenen Verfahrens einen permanenten Zahlungsdruck auf den Schuldner auszuüben (OLG Düsseldorf, aaO; LG Lüneburg, Rpfleger 1987, 468; LG Bonn, Rpfleger 1990, 433, 434 und 2001, 365, 366; LG Dessau, Rpfleger 2004, 724 f.; LG Erfurt, Rpfleger 2005, 375; Böttcher, ZVG, 5. Aufl., § 30 Rn. 17; Hintzen aaO, § 30 Rn. 25 f.).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 220/11
    Die Rechtsbeschwerde ist ungeachtet des Umstands, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels (§ 574 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 ZPO) nicht vorliegen, weil die von dem Beschwerdegericht für klärungsbedürftig gehaltene Frage, wann die Voraussetzungen für die Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Gläubigers in einem Zwangsversteigerungsverfahren vorliegen, nur einzelfallbezogen beantwortet werden kann und eine grundsätzliche Bedeutung der Sache deshalb nicht gegeben ist (so schon Senat, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 223 ff.), aufgrund der Bindung des Senats an die Zulassung statthaft (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 220/11
    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1 kommt nicht in Betracht, weil sich die Beteiligten des Zwangsversteigerungsverfahrens grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378, 381).
  • LG Bonn, 06.06.1990 - 4 T 289/90
    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 220/11
    Bei einem Gläubiger ist die Zweckentfremdung prozessualer Befugnisse z.B. dann als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn er Haupt- und Nebenforderungen sukzessive geltend macht, um eine Aufhebung des Verfahrens nach § 30 Abs. 1 Satz 3 ZVG i.V.m. § 29 ZVG zu vermeiden und durch die wiederholte Einstellung und Fortsetzung des ohne ernsthafte Versteigerungsabsicht betriebenen Verfahrens einen permanenten Zahlungsdruck auf den Schuldner auszuüben (OLG Düsseldorf, aaO; LG Lüneburg, Rpfleger 1987, 468; LG Bonn, Rpfleger 1990, 433, 434 und 2001, 365, 366; LG Dessau, Rpfleger 2004, 724 f.; LG Erfurt, Rpfleger 2005, 375; Böttcher, ZVG, 5. Aufl., § 30 Rn. 17; Hintzen aaO, § 30 Rn. 25 f.).
  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 220/11
    aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass der das materielle Recht beherrschende Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch im Verfahrensrecht gilt, und zwar sowohl im Erkenntnis- als auch im Vollstreckungsverfahren, und dass er die Parteien zu redlicher Prozessführung verpflichtet, insbesondere den Missbrauch prozessualer Befugnisse verbietet; rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig ist die Ausübung solcher Befugnisse, wenn sie nicht den gesetzlich vorgesehenen, sondern anderen, nicht notwendig unerlaubten, aber funktionsfremden und rechtlich zu missbilligen Zwecken dient (Beschluss vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06, BGHZ 172, 218, 222 f. m. umfangr. N.).
  • BGH, 24.10.1978 - VI ZR 67/77

    Fortsetzung eines Prozesses nach Konkurseröffnung

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 220/11
    Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Beteiligte zu 1 mit dieser Vorgehensweise ein verwerfliches, den gesetzlichen Regelungen der Zwangsversteigerung zuwiderlaufendes Ziel verfolgte, dem die rechtliche Anerkennung zu versagen war (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1978 - VI ZR 67/77, NJW 1978, 162, 163).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.1990 - 3 W 310/90
    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 220/11
    a) Zutreffend geht das Beschwerdegericht davon aus, dass dann, wenn - wie hier - ein Gläubiger die Zwangsversteigerung aus mehreren Beitrittsbeschlüssen betreibt, für jedes der dadurch anhängig gewordenen selbständigen Einzelverfahren gesondert geprüft werden muss, ob die mehrfache Bewilligung der einstweiligen Einstellung des Verfahrens durch den Gläubiger für jedes Einzelverfahren nach § 30 Abs. 1 Satz 3 ZVG als Rücknahme des Versteigerungsantrags gilt (OLG Düsseldorf, Rpfleger 1991, 28, 29; Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engel/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 30 Rn. 22).
  • BGH, 02.05.1978 - VI ZR 110/77

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Schwimmbades hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 220/11
    Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Beteiligte zu 1 mit dieser Vorgehensweise ein verwerfliches, den gesetzlichen Regelungen der Zwangsversteigerung zuwiderlaufendes Ziel verfolgte, dem die rechtliche Anerkennung zu versagen war (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1978 - VI ZR 67/77, NJW 1978, 162, 163).
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