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   BGH, 26.01.2017 - 5 AR (VS) 5/17   

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https://dejure.org/2017,2856
BGH, 26.01.2017 - 5 AR (VS) 5/17 (https://dejure.org/2017,2856)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2017 - 5 AR (VS) 5/17 (https://dejure.org/2017,2856)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 5 AR (VS) 5/17 (https://dejure.org/2017,2856)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 GVGEG
    Rechtsbeschwerde vor dem BGH: Verweigerung der Bescheidung von wissentlich unstatthaft eingebrachten Beschwerden

  • IWW

    § 29 Abs. 2 EGGVG, § 23 EGGVG, § 29 Abs. 1 EGGVG

  • Wolters Kluwer

    Unanfechtbarkeit des Beschlusses eines Oberlandesgerichts mit einer Rechtsbeschwerde

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerde vor dem BGH: Verweigerung der Bescheidung von wissentlich unstatthaft eingebrachten Beschwerden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unanfechtbarkeit des Beschlusses eines Oberlandesgerichts mit einer Rechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    EGGVG § 23 ; EGGVG § 29 Abs. 1 ; EGGVG § 29 Abs. 2
    Unanfechtbarkeit des Beschlusses eines Oberlandesgerichts mit einer Rechtsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsbeschwerde vor dem BGH: Verweigerung der Bescheidung von wissentlich unstatthaft eingebrachten Beschwerden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 122
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.06.2010 - 1 BvR 2358/08

    Missbrauchgebühren gegen Telekom-Anwälte

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - 5 AR (VS) 5/17
    Er muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 63/16, 2 BvR 60/16 - und vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08).
  • BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung offensichtlich

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - 5 AR (VS) 5/17
    Er muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 63/16, 2 BvR 60/16 - und vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08).
  • BGH, 26.01.2017 - 5 ARs 54/16

    Nichtbescheidung offensichtlich unzulässiger Rechtsbeschwerden

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - 5 AR (VS) 5/17
    Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Senat mehrere aus demselben Grunde unstatthafte Rechtsbeschwerden der Antragstellerin gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts Celle verworfen (5 ARs 54/16).
  • BGH, 23.02.2017 - III ZB 46/16

    Aufhebung der Betreuung für den Aufgabenbereich Rechts-, Antrags- und

    Der Senat muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 ARs 54/16, juris Rn. 7 und 5 AR (Vs) 5/17, juris Rn. 6 mit Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08, juris Rn. 6 und vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 60/16 und 63/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 44/19

    Verwerfung der Beschwerde als unzulässig

    Weitere gleichgelagerte Eingaben wird der Senat - auch zur Vermeidung von Kostenfolgen für den Beschwerdeführer - nicht mehr bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 5 AR (VS) 5/17, NStZ-RR 2017, 122).
  • BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 89/19

    Unzulässigkeit des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Da die Antragstellerin nunmehr aufgrund des vorliegenden Beschlusses auch weiß, dass Entscheidungen unanfechtbar sind, mit denen die Rechtsbeschwerde nicht gemäß § 29 Abs. 1 EGGVG zugelassen worden ist, wird der Senat - auch zur Vermeidung von Kosten für die Antragstellerin - weitere gegebenenfalls eingehende "Nichtzulassungsbeschwerden' nicht mehr bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 5 AR (VS) 5/17, NStZ-RR 2017, 122).
  • BGH, 02.11.2017 - I ZB 14/16

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

    Der Senat muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 5 ARs 54/16, juris Rn. 7; Beschluss vom 26. Januar 2017 - 5 AR (Vs) 5/17, NStZ-RR 2017, 122 Rn. 6; Beschluss vom 23. Februar 2017 - III ZB 96/16).
  • BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 90/19
    Da die Antragstellerin nunmehr aufgrund des vorliegenden Beschlusses auch weiß, dass Entscheidungen unanfechtbar sind, mit denen die Rechtsbeschwerde nicht gemäß § 29 Abs. 1 EGGVG zugelassen worden ist, wird der Senat - auch zur Vermeidung von Kosten für die Antragstellerin - weitere gegebenenfalls eingehende "Nichtzulassungsbeschwerden" nicht mehr bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 5 AR [VS] 5/17, NStZ-RR 2017, 122).
  • BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 88/19
    Weitere gleichgelagerte Eingaben wird der Senat - auch zur Vermeidung von Kostenfolgen für den Beschwerdeführer - nicht mehr bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 5 AR [VS] 5/17, NStZ-RR 2017, 122).
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