Rechtsprechung
BGH, 26.01.2021 - 1 StR 463/20 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 223 Abs. 1 StGB; § 228 StGB; § 64 StGB
Rechtfertigende Einwilligung in eine Körperverletzung bei einer Auseinandersetzung in einer JVA (Unwirksamkeit der Einwilligung wegen Verstoßes gegen die guten Sitten: ex-ante-Betrachtung der Art und Schwere des Rechtsgutsangriffs); Anordnung der Unterbringung in einer ... - HRR Strafrecht
§ 400 Abs. 1 StPO
Revisionsbegründung des Nebenklägers (Darlegung, dass das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs wegen einer Gesetzesverletzung angefochten wird, die zum Anschluss als Nebenkläger berechtigt) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 223 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 StGB, § 227 StGB, § 228 StGB, § 261 StPO
Körperliche Auseinandersetzung von Strafgefangenen in einer Justizvollzugsanstalt: Einwilligung in die Körperverletzung; Sittenwidrigkeit der Tat trotz der Einwilligung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 349 Abs. 4 StPO, § 228 StGB, § 227 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 3 StPO
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Keine wirksame konkludierte Einwilligung bei Knastschlägerei
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Auf eine Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten gegen eine Entscheidung Landgerichts wegen Körperverletzung mit Todesfolge, mit der er insbesondere die Nichtanordnung der Maßregel (§ 64 StGB ) beanstandet
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 08.07.2020 - 5 Ks 402 Js 28686/19
- BGH, 26.01.2021 - 1 StR 463/20
Papierfundstellen
- StV 2022, 101
Wird zitiert von ...
- BGH, 25.01.2022 - 3 StR 493/21
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (mangelnde …
Denn bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB handelt es sich um eine den Angeklagten belastende Maßregel (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90, BVerfGE 91, 1, 28, 31; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 1 StR 463/20, juris Rn. 17; Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, NStZ-RR 2020, 208; Beschluss vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7).