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   BGH, 26.01.2022 - XII ZR 79/20   

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https://dejure.org/2022,6020
BGH, 26.01.2022 - XII ZR 79/20 (https://dejure.org/2022,6020)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2022 - XII ZR 79/20 (https://dejure.org/2022,6020)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - XII ZR 79/20 (https://dejure.org/2022,6020)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 273 Abs. 1 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 273 Abs. 3 BGB, § 387 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts; Beantragung der Abweisung der Klage durch den Beklagten unter Hinweis auf die von ihm gegenüber dem Anspruch erklärte Aufrechnung; Wechselseitige Zahlungsansprüche aus einem Gewerberaummietverhältnis

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 ; BGB § 157 ; BGB § 273
    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts; Beantragung der Abweisung der Klage durch den Beklagten unter Hinweis auf die von ihm gegenüber dem Anspruch erklärte Aufrechnung; Wechselseitige Zahlungsansprüche aus einem Gewerberaummietverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Aufrechnung mit ausländischer Währung, aber Zurückbehaltungsrecht!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Aufrechnung mit ausländischer Währung, aber Zurückbehaltungsrecht! (IMR 2022, 182)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 802
  • MDR 2022, 587
  • MDR 2022, 806
  • NZM 2022, 466
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.1983 - VI ZR 285/81

    Befreiungsanspruch - Verbindlichkeit - Zahlungsanspruch - Aufrechnung -

    Auszug aus BGH, 26.01.2022 - XII ZR 79/20
    Für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts kann es genügen, dass der Beklagte unter Hinweis auf die von ihm gegenüber dem Anspruch erklärte Aufrechnung die Abweisung der Klage beantragt hat (im Anschluss an BGH Urteil vom 28. Juni 1983 - VI ZR 285/81, NJW 1983, 2438).

    Denn wenn der Beklagte unter Hinweis auf die von ihm erklärte Aufrechnung die Abweisung der Klage beantragt hat, kann hierin nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts und damit der Antrag erblickt werden, ihn nur zur Erfüllung Zug um Zug zu verurteilen (BGH Urteil vom 28. Juni 1983 - VI ZR 285/81 - NJW 1983, 2438, 2439 mwN).

    Dann hat die Klage nur Zug um Zug gegen Zahlung der Gegenforderung Erfolg, was auch den wirtschaftlichen Interessen des Beklagten entspricht (vgl. BGH Urteil vom 28. Juni 1983 - VI ZR 285/81 - NJW 1983, 2438 mwN).

  • BGH, 07.11.2018 - XII ZR 109/17

    Anwendung der Vorschriften über den Mietvertrag auf einen Vertrag über die

    Auszug aus BGH, 26.01.2022 - XII ZR 79/20
    Über das Rechtsmittel ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden, weil der Kläger trotz ordnungsgemäßer Ladung in der mündlichen Revisionsverhandlung nicht anwaltlich vertreten war; inhaltlich beruht das Urteil indessen nicht auf der Säumnis des Klägers, sondern auf einer umfassenden Würdigung des Sach- und Streitstandes (Senatsversäumnisurteil vom 07. November 2018 - XII ZR 109/17 - NZM 2019, 824 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 07.04.1992 - X ZR 119/90

    Rückzahlung eines Darlehens - Bindung des Gerichts an Parteianträge -

    Auszug aus BGH, 26.01.2022 - XII ZR 79/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundgerichtshofs sind eine in ausländischer Währung ausgedrückte Geldschuld (Valutaschuld) und eine auf Deutsche Mark lautende Geldschuld nicht gleichartig (Urteil vom 7. April 1992 - X ZR 119/90 - WM 1993, 2011).
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