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   BGH, 26.02.1952 - V BLw 8/52   

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https://dejure.org/1952,3488
BGH, 26.02.1952 - V BLw 8/52 (https://dejure.org/1952,3488)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1952 - V BLw 8/52 (https://dejure.org/1952,3488)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1952 - V BLw 8/52 (https://dejure.org/1952,3488)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.02.1952 - V BLw 27/51

    Zuschlagsbeschluß. Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 26.02.1952 - V BLw 8/52
    Dies ergibt sich, wie der erkennende Senat bereits in mehreren Entscheidungen und in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluss vom 19. Februar 1952 (V BLw 27/51) in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone vom 18. Januar 1950 (OGHZ 3, 164) dargelegt hat, daraus, dass die Zwangsvollstreckungsverfahren im § 1 LVO nicht erwähnt sind und nach § 24 LVO auch die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen, die in Verfahren in Landwirtschaftssachen ergehen, nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung stattfindet.
  • BGH, 02.03.1953 - V BLw 4/53

    Rechtsmittel

    Die dagegen eingelegte Rechtsbeschwerde wurde von dem jetzt erkennenden Senat durch Beschluß vom 26. Februar 1952 (V BLw 8/52) als unzulässig verworfen.
  • BGH, 08.07.1952 - V BLw 27/52

    Rechtsmittel

    Soweit die Landwirtschaftsgerichte auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung Entscheidungen erlassen, ist, ausser in den hier nicht vorliegenden Fällen, der Festsetzung des hochstzulässigen Gebots und der Bietgenehmigung (§ 33 LVO), eine Rechtsbeschwerde nicht zulässig (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats aus dem Zwangsversteigerungsrechts vom 24. Oktober 1951, V BLw 84/51; vom 15. Januar 1952, V BLw 40/51; vom 19. Februar 1952, V BLw 27/51, BGHZ 5, 170 = RechtdLandw 1952, 139 Nr. 15 = NJW 1952, 665; vom 26. Februar 1952, V BLw 8/52; vgl. auch OGHZ 3, 164/6 und Lange-Wulff, Höfeordnung, 3. Aufl. Anm. 707).
  • BGH, 23.12.1952 - V BLw 99/52

    Rechtsmittel

    Denn die Rechtsbeschwerde wäre auch deswegen als unzulässig zu verwerfen, weil in Zwangsversteigerungssachen, außer bei der Erteilung der Bietgenehmigung und der Festsetzung des höchst zulässigen Gebotes (§ 33 LVO), weder die Rechtsbeschwerde, noch eine weitere Beschwerde gegeben ist (Beschluß des erkennenden Senats vom 19.2.1952, V BLw 27/51; BGHZ 5, 170 = RechtdLandw 1952, 139 Nr. 15 = NJW 1952, 665; weiter Beschluß vom 26.2.1952, V BLw 8/52).
  • BGH, 12.08.1952 - V BLw 74/52

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 26. Februar 1952, die ebenfalls eine Rechtsbeschwerde des Schuldners zum Gegenstand hatte, auseinandergesetzt, daß gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte im Zwangsvollstreckungsverfahren die Rechtsbeschwerde nicht gegeben ist (V BLw 8/52).
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