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   BGH, 26.02.1962 - AnwSt (R) 8/61   

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https://dejure.org/1962,689
BGH, 26.02.1962 - AnwSt (R) 8/61 (https://dejure.org/1962,689)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1962 - AnwSt (R) 8/61 (https://dejure.org/1962,689)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1962 - AnwSt (R) 8/61 (https://dejure.org/1962,689)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des § 115 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vor dem Hintergrund seiner Entstehungsgeschichte - Ausschluss der Disziplinarbestrafung nach Ablauf einer gewissen Zeit seit der Begehung eines Dienstvergehens - Rechtsfolgen des Ablaufs der Fünf-Jahres-Frist - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 149
  • NJW 1962, 1118
  • MDR 1962, 474
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.11.1960 - AnwSt (R) 5/60

    Ausschluss von der Rechtsanwaltschaft wegen einer schweren Verletzung einer

    Auszug aus BGH, 26.02.1962 - AnwSt (R) 8/61
    Gleichwohl ist die Bundesrechtsanwaltsordnung das mildere Gesetz im Sinne des § 2 Abs. 2 StGB, weil nur nach der Bundesrechtsanwaltsordnung die der württembergisch-badischen Rechtsanwaltsordnung unbekannte Vorschrift des § 115 Abs. 1 in Betracht kommt, wonach der Ablauf von fünf Jahren seit Begehung der Tat unter Umständen der Bestrafung entgegensteht (vgl. BGHSt 15, 227, 228).
  • BGH, 24.02.1964 - AnwSt (B) 8/63

    Ablauf der Fünfjahresfrist des § 115 Abs. 1 BRAO nach dem Urteil des

    Der Senat hat bereits in der Entscheidung BGHSt 17, 149 die Frage aufgeworfen, die damals nicht entschieden zu werden brauchte,.

    Eine Unterbrechung oder Hemmung oder ein Ruhen der Frist tritt nicht ein (BGHSt 17, 149, 152 bis 154).

    Die Vorschrift verbietet es gerade nicht, eine Pflichtwidrigkeit zu untersuchen und zu verfolgen (BGHSt 17, 149, 152; Behnke, BDO § 3 Anm. 11; Römer, BDO § 3 Anm. IV 3).

  • BGH, 05.10.1970 - AnwSt (R) 3/70

    Unterbrechung der Verjährung im ehrengerichtlichen Verfahren

    Der durch Gesetz vom 13. Januar 1969 (BGBl I 25) eingeführte § 115 Abs. 1 BRAO n.F. ist eine echte Verjährungsvorschrift, die für jede bei ihrem Inkrafttreten bei Beachtung der Grundsätze, die in BGHSt 17, 149 aufgestellt sind, noch verfolgbare Pflichtwidrigkeit uneingeschränkt gilt.

    Über die grundsätzliche Bedeutung dieser Vorschrift hat sich der Senat in der Entscheidung BGHSt 17, 149 ausgesprochen; daran muß festgehalten werden.

    Eine solche schwerere ehrengerichtliche Bestrafung lag auch in der gleichzeitigen Verhängung eines Verweises und einer Geldbuße (BGHSt 17, 149, 156) [BGH 26.02.1962 - AnwSt R 8/61].

  • BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 3/94

    Entfernung eines Notars aus dem Dienst auf Grund zweifachen Dienstvergehens - Im

    § 11 a Satz 1 HDO steht der Verhängung der mit einem Verweis verbundenen Geldbuße schon deswegen nicht entgegen, weil es sich bei diesen verbundenen Maßnahmen, die in § 97 Abs. 1 Satz 2 BNotO ausdrücklich vorgesehen, nach allgemeinem Disziplinarrecht jedoch in dieser Verbindung grundsätzlich unzulässig sind (vgl. Schütz, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, 3. Aufl. Bd. I § 5 DONW Rdn. 12; Lindgen, Handbuch des Disziplinarrechts Bd. I, 1966, S. 135 f.), im Vergleich zu der jeweils isolierten Verhängung eines Verweises oder einer Geldbuße um ein eigenständiges und schwerwiegenderes Ahndungsmittel handelt, das von § 11 a Satz 1 HDO nicht erfaßt wird (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1971 - NotSt (Brfg) 3/70 = DNotZ 1973, 174, 180 zur Anwendung von § 4 BDO vor Einführung des § 95 a BNotO; ferner BGHSt 17, 149, 155).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2000 - StO 7/00
    Da die Rechtsfrage der Tilgungsfähigkeit der aus Geldbuße und Verweis kombinierten berufsgerichtlichen Maßnahme von grundsätzlicher Bedeutung ist (vgl. BGHSt 17, 149), hat der Senat die Revision gemäß § 129 Abs. 1 Nr. 3 StBerG zugelassen.
  • BGH, 13.12.1971 - NotSt (Brfg) 3/70

    Dienstvergehen durch einen Notar - Unzulässige Beurkundung von Vereinbarungen -

    Jene Grenze ist hier überschritten, weil neben der Geldbuße ein Verweis verhängt worden ist; das ist mehr als eine reine Geldbuße (BGHSt 17, 149).
  • AGH Baden-Württemberg, 26.04.1997 - 1/97

    Verletzung anwaltlicher Pflichten; Verhängen einer Warnung

    Bei der nach § 114 Abs. 2 BRAO möglichen Kumulierung der Maßnahmen des Verweises und der Geldbuße handelt es sich nach einhelliger Auffassung um eine eigenständige Maßnahme, die als einschneidenste Maßnahme unterhalb des Vertretungsverbots die drittschwerste Sanktion bildet (BGHSt 17, 149; Henssler/Prütting a.a.O. § 114 Rn. 10; Feuerich/Braun, a.a.O., § 114 Rn. 17; Kleine-Cosack, BRAO, 2. Aufl. 1996, § 114 Rn. 11).
  • BGH, 05.11.1973 - AnwSt (R) 7/71

    Rechtsmittel

    Der Ehrengerichtshof hat rechtlich einwandfrei dargelegt (UA Bl. 100, 101), daß die Verfolgung der Taten, soweit der Beschwerdeführer verurteilt wurde, nicht nach § 115 BRAO a.F. ausgeschlossen und nicht nach § 115 BRAO n.F. verjährt ist (vgl. BGHSt 17, 149 ff = NJW 1962, 1118; 19, 269= NJW 1964, 1037; 21, 232, 236, 237= NJW 1967, 894; 24, 1= NJW 1970, 2304).
  • EGH Bayern, 12.02.1976 - 19/75

    Strafverfahren gegen einen Rechtsanwalt; Unterbrechung einer ehrengerichtlichen

    Dabei sah die Rechtsprechung diese Vorschrift nicht als Verjährungsbestimmung, sondern als eine "Verfahrensvorschrift ganz besonderer Art" (BGHSt 19, 269, 272) an, nach der die Frist weder durch die Einleitung des ehrengerichtlichen Verfahrens unterbrochen oder gehemmt wurde noch während der Dauer des Verfahrens ruhte (BGHSt 17, 149).
  • BGH, 08.12.1975 - StB StR 2/75

    Ausschluss eines Steuerbevollmächtigten aus dem Berufsverband - Ahndung eines

    Soweit die neuen Bestimmungen milder sind, muß das Revisionsgericht sie in entsprechender Anwendung der §§ 354 a StPO, 2 Abs. 3 StGB auch im berufsgerichtlichen Verfahren beachten (vgl. für die ähnlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung BGHSt 15, 227; BGH NJW 1962, 1118 insoweit in BGHSt 17, 149 nicht abgedruckt).
  • BGH, 28.04.1969 - AnwSt (R) 1/69

    Rechtsmittel

    Eine solche "schwerere ehrengerichtliche Strafe" war aber auch die vom Ehrengerichtshof für angemessen erachtete gleichzeitige Verhängung eines Verweises und einer Geldbuße (BGHSt 17, 149).
  • BGH, 06.12.1965 - AnwSt (B) 5/65

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.07.1962 - AnwSt (B) 1/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.04.1962 - AnwSt (R) 2/62

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Revisionsgründen - Anforderungen an den

  • BGH, 24.02.1964 - AnwSt (B) 1/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.02.1963 - AnwSt (R) 17/62

    Rechtsmittel

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