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   BGH, 26.02.1964 - 2 StR 501/63   

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https://dejure.org/1964,2633
BGH, 26.02.1964 - 2 StR 501/63 (https://dejure.org/1964,2633)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1964 - 2 StR 501/63 (https://dejure.org/1964,2633)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1964 - 2 StR 501/63 (https://dejure.org/1964,2633)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Aufklärungspflicht wegen nicht ausreichender Befragung eines Zeugen - Definition des Merkmals der Schlägerei

 
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  • BGH, 16.06.1961 - 4 StR 176/61

    Entschuldbarkeit einer Überschreitung der Notwehr - Verwendung eines Messers in

    Auszug aus BGH, 26.02.1964 - 2 StR 501/63
    Haben die Angegriffenen den Beginn der Schlägerei mitverschuldet, so besteht ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit nach § 227 StGB ungeachtet der möglichen Nichtverantwortlichkeit für innerhalb der Schlägerei zum Zwecke der Verteidigung zugefügte Körperverletzungen (RGSt 3, 236, 238; BGH, Urteile vom 13. Oktober 1959 - 5 StR 358/59 - und vom 16. Juni 1961 - 4 StR 176/61 -, insoweit in BGHSt 16, 130 nicht abgedruckt).

    Darauf, daß M.ger in der letzten Phase des Streites nicht mehr tätlich eingegriffen hat, käme es dann nicht an (BGHSt 14, 132; 16, 130).

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.02.1964 - 2 StR 501/63
    Darauf, daß der Tatrichter einzelne Beweismittel nicht vollständig ausgeschöpft, insbesondere einem Zeugen, aber auch einem Angeklagten bestimmte Fragen nicht gestellt habe, kann die Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht nicht gestützt werden (vgl. BGHSt 4, 125, 126).
  • BGH, 13.10.1959 - 5 StR 358/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.02.1964 - 2 StR 501/63
    Haben die Angegriffenen den Beginn der Schlägerei mitverschuldet, so besteht ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit nach § 227 StGB ungeachtet der möglichen Nichtverantwortlichkeit für innerhalb der Schlägerei zum Zwecke der Verteidigung zugefügte Körperverletzungen (RGSt 3, 236, 238; BGH, Urteile vom 13. Oktober 1959 - 5 StR 358/59 - und vom 16. Juni 1961 - 4 StR 176/61 -, insoweit in BGHSt 16, 130 nicht abgedruckt).
  • BGH, 05.02.1960 - 4 StR 557/59

    Annahme der ständigen Rechtssprechung hinsichtlich der "Zusammenrottung" -

    Auszug aus BGH, 26.02.1964 - 2 StR 501/63
    Darauf, daß M.ger in der letzten Phase des Streites nicht mehr tätlich eingegriffen hat, käme es dann nicht an (BGHSt 14, 132; 16, 130).
  • BGH, 21.02.1961 - 1 StR 624/60

    Schuldlose "Beteiligung" an einer Schlägerei - Sinn und Zweck des § 227

    Auszug aus BGH, 26.02.1964 - 2 StR 501/63
    Bei einer bloßen Abwehr von Angriffen entfällt das Merkmal der Schlägerei im Sinne des § 227 StGB nicht, wie das Schwurgericht rechtsirrig annimmt, schlechthin, sondern nur dann, wenn sich der Angegriffene lediglich auf Schutzwehr beschränkt (BGHSt 15, 369, 371).
  • RG, 19.02.1931 - II 110/31

    Zum Begriff des Raufhandels (§ 227 StGB.). Ist eine Person, die bei Benutzung

    Auszug aus BGH, 26.02.1964 - 2 StR 501/63
    Allein darin, daß die Angeklagten sich in den Hofraum begaben, kann nun freilich, wie dem Schwurgericht zuzugeben ist, ein solches Verschulden nicht erblickt werden (vgl. RGSt 65, 163; RG HRR 1933 Nr. 441).
  • RG, 27.11.1880 - 1909/80

    1. Inwiefern schützt der Einwand der Notwehr gegen eine Anklage aus §. 227 Abs. 1

    Auszug aus BGH, 26.02.1964 - 2 StR 501/63
    Haben die Angegriffenen den Beginn der Schlägerei mitverschuldet, so besteht ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit nach § 227 StGB ungeachtet der möglichen Nichtverantwortlichkeit für innerhalb der Schlägerei zum Zwecke der Verteidigung zugefügte Körperverletzungen (RGSt 3, 236, 238; BGH, Urteile vom 13. Oktober 1959 - 5 StR 358/59 - und vom 16. Juni 1961 - 4 StR 176/61 -, insoweit in BGHSt 16, 130 nicht abgedruckt).
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