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   BGH, 26.02.1965 - 4 StR 38/65   

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https://dejure.org/1965,6080
BGH, 26.02.1965 - 4 StR 38/65 (https://dejure.org/1965,6080)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1965 - 4 StR 38/65 (https://dejure.org/1965,6080)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1965 - 4 StR 38/65 (https://dejure.org/1965,6080)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer so genannten Protokollrüge - Fehlende neue Beratung des Gerichts im Fall des Hinweises auf eine Möglichkeit einer anderen Verurteilung nach der Urteilsberatung als Verfahrensfehler - Verurteilung wegen Betrugs und Unterschlagung - Tatbestandsmerkmal ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54

    Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB

    Auszug aus BGH, 26.02.1965 - 4 StR 38/65
    Da Betrug gegenüber dem Mietwagenunternehmer deswegen als Vortat der Hehlerei (BGHSt 7, 134, 137) [BGH 20.12.1954 - GSSt - 1/54] ausscheidet, weil insoweit nur eine straflose Ersatzhehlerei gegeben wäre (RGSt 26, 318, BGHSt 9, 137, 139) [BGH 12.04.1956 - 4 StR 60/56], kommt als Tatbestandsmerkmal der strafbaren Handlung in § 259 StGB nur der Verkauf des Volkswagens an den holländischen Abnehmer in Betrachte Insoweit reichen aber die bisher getroffenen Feststellungen nicht aus.
  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 26.02.1965 - 4 StR 38/65
    Das Vorbringen, in der Niederschrift über die Hauptverhandlung sei nicht beurkundet, daß der Verteidiger beantragt habe, den Angeklagten im Fall 7 nicht wegen Betrugs, sondern wegen Hehlerei zu verurteilen, ist als sog. Protokollrüge unzulässig (RGSt 42, 168, 170, BGHSt 7, 162, 163) [BGH 01.02.1955 - 5 StR 678/54].
  • BGH, 12.04.1956 - 4 StR 60/56
    Auszug aus BGH, 26.02.1965 - 4 StR 38/65
    Da Betrug gegenüber dem Mietwagenunternehmer deswegen als Vortat der Hehlerei (BGHSt 7, 134, 137) [BGH 20.12.1954 - GSSt - 1/54] ausscheidet, weil insoweit nur eine straflose Ersatzhehlerei gegeben wäre (RGSt 26, 318, BGHSt 9, 137, 139) [BGH 12.04.1956 - 4 StR 60/56], kommt als Tatbestandsmerkmal der strafbaren Handlung in § 259 StGB nur der Verkauf des Volkswagens an den holländischen Abnehmer in Betrachte Insoweit reichen aber die bisher getroffenen Feststellungen nicht aus.
  • BGH, 29.07.1960 - 1 StR 213/60

    Moped - § 263 StGB, Vermögensgefährdung, § 932 BGB, wirtschaftliche

    Auszug aus BGH, 26.02.1965 - 4 StR 38/65
    Sollte es auf Grund der Beweisaufnahme von der Gutgläubigkeit des Holländers ausgegangen sein, gleichwohl aber unter Anwendung der in BGHSt 15, 83 entwickelten Grundsätze den Betrugstatbestand als erfüllt angesehen haben, so mußte es dies näher erläutern.
  • BGH, 29.11.1963 - 4 StR 352/63

    Anforderungen an die Urteilsberatung und die Beteiligung der Schöffen daran -

    Auszug aus BGH, 26.02.1965 - 4 StR 38/65
    Diese Unterlassung, die auch durch die dienstlichen Äußerungen des Vorsitzenden und des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft insoweit nicht ausgeräumt ist, als nicht sicher feststeht, ob die im Gerichtssaal vorgenommene kurze Verständigung äußerlich erkennbar unter allen Mitgliedern des Gerichts herbeigeführt worden ist, verstößt gegen § 260 StPO (BGHSt 19, 156).
  • RG, 29.01.1909 - II 975/08

    Kann die Revision darauf gestützt werden, 1. daß eine sog. instruktionelle

    Auszug aus BGH, 26.02.1965 - 4 StR 38/65
    Das Vorbringen, in der Niederschrift über die Hauptverhandlung sei nicht beurkundet, daß der Verteidiger beantragt habe, den Angeklagten im Fall 7 nicht wegen Betrugs, sondern wegen Hehlerei zu verurteilen, ist als sog. Protokollrüge unzulässig (RGSt 42, 168, 170, BGHSt 7, 162, 163) [BGH 01.02.1955 - 5 StR 678/54].
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