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   BGH, 26.02.1965 - V ZR 64/64   

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https://dejure.org/1965,2898
BGH, 26.02.1965 - V ZR 64/64 (https://dejure.org/1965,2898)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1965 - V ZR 64/64 (https://dejure.org/1965,2898)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1965 - V ZR 64/64 (https://dejure.org/1965,2898)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Nichteinhaltung der Form - Auswirkungen des Gleichheitsgrundsatzes auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung - Entschädigung von Siedlern nach gleichen Maßstäben ohne Rücksicht auf das Vorhandensein von Kaufverträgen bei verpachteten ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 560
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.12.1958 - V ZR 70/57

    Zuteilung von Siedlungsland. Gleichheitssatz

    Auszug aus BGH, 26.02.1965 - V ZR 64/64
    Angeknüpft wird dabei an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die Auswirkungen des Gleichheitsgrundsatzes auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung, wie sie vor allem in BGHZ 29, 76 [BGH 10.12.1958 - V ZR 70/57] (= JZ 1959, 405 [BGH 10.12.1958 - V ZR 70/57] mit Anm. Raiser) ihren Ausdruck gefunden hat.

    Das entspricht den Ausführungen in BGHZ 29, 76 [BGH 10.12.1958 - V ZR 70/57], an denen der Senat auch nach erneuter Prüfung festhält.

    Ohne Erfolg bemüht sich die Revision darzutun, zwischen dem vorliegenden Fall und dem Sachverhalt, über den der Senat in BGHZ 29, 76 [BGH 10.12.1958 - V ZR 70/57] entschieden hat, bestünden in dieser Hinsicht grundlegende Unterschiede.

    In diesem Punkt unterscheidet sich also der vorliegende Fall maßgeblich von dem Suchverhalt, der seinerzeit der Entscheidung des erkennenden Senats in BGHZ 29, 76 [BGH 10.12.1958 - V ZR 70/57] zugrunde lag; dort hatten sämtliche beteiligten Siedler, mit alleiniger Ausnahme des damaligen Klägers, das Eigentum an ihrem Siedlungsland erhalten, und nur mit Rücksicht hierauf hatte der Senat damals trotz Fehlens eines Vertrage abschlusses nach § 313 BGB auch dem Kläger unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung einen Anspruch auf Übereignung des Grund und Bodens zuerkannt (S. 81 a.a.O.).

  • BGH, 12.01.1956 - III ZR 170/54

    Beihilfegrundsätze. Bundesbahn

    Auszug aus BGH, 26.02.1965 - V ZR 64/64
    Damit erledigen sich die Schlußfolgerungen, welche die Revision (unter Bezugnahme auf BGHZ 19, 348, 355 [BGH 12.01.1956 - III ZR 170/54]; LM GG Art. 3 Nr. 2; BVerwG MDR 1960, 436) aus der von ihr behaupte ten Befugnis-Überschreitung Sche.
  • BGH, 26.10.1961 - KZR 1/61

    Gummistrümpfe

    Auszug aus BGH, 26.02.1965 - V ZR 64/64
    In dem dort veröffentlichten Urteil vom 10. Dezember 1958 ist vom erkennenden Sonst näher dargelegt worden (a.a.O. S. 80 ff), daß das verfassungsmäßige Gleichheitsprinzip die Träger der Verwaltung auch dann bindet, wenn sie bei der unmittelbaren Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben (beispielsweise der Dienstbarmachung von Gelände der früheren deutschen Wehrmacht zu Siedlungszwecken) sich einer bestimmten Interessentengruppe gegenüber privatrechtlicher Rechtsformen bedient, etwa der Form von Miet- oder Pachtverträgen (ebenso die in BGHZ 36, 91 abgedruckte Entscheidung des Kartellsenats).
  • BGH, 26.09.1960 - III ZR 125/59
    Auszug aus BGH, 26.02.1965 - V ZR 64/64
    Auch Abweichungen von einer sonst beobachteten Verwaltungspraxis können, da Behörden zu "konsequentem Verhalten" verpflichtet sind, gegen das Gleichheitsprinzip verstoßen (BayVerfGH MDR 1962, 587 = WM 1962, 458; BGH Urteil vom 26. September 1960, III ZR 125/59, NJW 1960, 2334).
  • BGH, 11.07.1960 - II ZR 24/58
    Auszug aus BGH, 26.02.1965 - V ZR 64/64
    Dieser Grundsatz stellt nichts anderes dar als ein Willkürverbot; er will gewährleisten, daß gleichliegende Sachverhalte auch rechtlich übereinstimmend beurteilt werden; deshalb verbietet er jede willkürliche, d.h. nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung; sind in einer Gruppe von Fällen die Voraussetzungen durchweg dies selben, dann geht es nicht am einen oder mehrere Beteiligten aus sachfremden Gründen schlechter zu stellen als alle übrigen (BGH Urteile vom 11. Juli 1960, II ZR 24/58, NJW 1960, 2142, und vom 24. Februar 1964, III ZR 224/62, MDR 1964, 486; BayVerfGH WM 1961, 1362; 1963, 1237, 1238).
  • BGH, 24.02.1964 - III ZR 224/62
    Auszug aus BGH, 26.02.1965 - V ZR 64/64
    Dieser Grundsatz stellt nichts anderes dar als ein Willkürverbot; er will gewährleisten, daß gleichliegende Sachverhalte auch rechtlich übereinstimmend beurteilt werden; deshalb verbietet er jede willkürliche, d.h. nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung; sind in einer Gruppe von Fällen die Voraussetzungen durchweg dies selben, dann geht es nicht am einen oder mehrere Beteiligten aus sachfremden Gründen schlechter zu stellen als alle übrigen (BGH Urteile vom 11. Juli 1960, II ZR 24/58, NJW 1960, 2142, und vom 24. Februar 1964, III ZR 224/62, MDR 1964, 486; BayVerfGH WM 1961, 1362; 1963, 1237, 1238).
  • BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64

    Einfamilienhaus-Vorvertrag - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr §

    Auszug aus BGH, 26.02.1965 - V ZR 64/64
    In der Tat wären die damaligen Vereinbarungen - selbst wenn man ihre Anwendbarkeit auf die Beklagten, die keinen K.-Vertrag abgeschlossen haben, grundsätzlich bejaht - schwerlich als Anspruchsgrundlage geeignet, da sie wegen Nichteinhaltung der Form des § 313 BGB nichtig sind (§ 125 Satz 1 BGB); für die Annahme, daß hier einer der seltenen Ausnahmefälle vorläge, in denen Treu und Glauben die Durchführung vertraglicher Abmachungen trotz Formnichtigkeit gebieten (Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1965, V ZR 53/64 mit Nachweisen), bestehen nach dem bisherigen Sach- und Streitstand keine Anhaltspunkte.
  • RG, 30.03.1939 - IV 207/38

    1. Besteht bei Pachtgrundstücken, die zur Neubildung deutschen Bauerntums

    Auszug aus BGH, 26.02.1965 - V ZR 64/64
    Aber dieser Grundsatz - der ohnehin nicht ausnahmslos gilt (vgl. RGZ 160, 88, 91 f für den Tatbestand der unzulässigen Rechtsausübung) - kann hier unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falles nicht angewandt werden.
  • BGH, 07.04.1967 - V ZR 14/65

    Erlöschen einer Dienstbarkeit wegen Verjährung des Störungsbeseitigungsanspruchs

    Dieser Satz bindet allerdings die öffentliche Hand auch dort, wo sie sich zur Erfüllung ihrer öffentlichrechtlichen Aufgaben privatrechtlicher Formen bedient (Senatsurteile BGHZ 29, 76 sowie vom 26. Februar 1965 - V ZR 64/64 LM GG Art. 3 Nr. 84).
  • BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64

    Siedlungsverfahren. Formnichtigkeit

    Auf jeden Fall enthält der § 556 Abs. 2 EGB nachgiebiges Recht (RGZ 139, 17, 19; 160, 88, 91 f; Urteil des Senats vom 26. Februar 1965, V ZR 64/64, S. 23), und der Umstand, daß nicht nur die Beklagte, sondern auch die Klägerin Hilfsanträge auf Zug um Zug-Leistung gestellt hat, deutet auf eine Bereitwilligkeit beider Parteien hin, die sich aus der zeitweiligen Überlassung des Waldes an die Beklagte ergebenden beiderseitigen Ansprüche im vorliegenden Rechtsstreit endgültig zu bereinigen.
  • BGH, 27.02.1970 - V ZR 49/67

    Verstoß einer vereinbarten Umsatzbeteiligung gegen § 9 Abs. 2 Satz 1 Verordnung

    Im übrigen läßt der Standpunkt des angefochtenen Urteils, der genannte Grundsatz verbiete lediglich, gleichgelagerte Fälle aus unsachlichen Gründen ungleich zu behandeln, doch eine solche unterschiedliche Behandlung sei bei Erbbaurechten für verschiedenartige gewerbliche Zwecke nicht gegeben, keinen Rechtsirrtum erkennen (vgl. Urteil des Senats vom 26. Februar 1965, V ZR 64/64, LM GrundG Art. 3 Nr. 84, Bl. 3 R).
  • BGH, 20.12.1968 - V ZR 51/65

    Gemeindlicher Verkauf eines Grundstücks "zum Zwecke der Erschließung und

    Diesen Grundsatz hat der Senat - an das genannte Urteil anknüpfend - in der Entscheidung BGHZ 33, 230, 233 [BGH 26.10.1960 - V ZR 122/59] (Begrenzung des Rechts einer Gebietskörperschaft, mit ihrem Rathausgrundstück nach Belieben zu verfahren, nicht nur durch die öffentlich-rechtliche Zweckbestimmung, sondern auch durch Art. 3 GG) und in seinem Urteil vom 26. Februar 1965,V ZR 64/64, LM GG Art. 3 Nr. 84 (Gleichbehandlung von Pächtern mit Eigentumserwerbsaussichten im Rahmen eines einheitlichen Siedlungsprojekts) erneut bekräftigt.
  • BGH, 30.09.1966 - V ZR 140/65

    Abfindung von zur Aufgabe ihrer Pachtstellen gewzungenen Gärtnerhofsiedlern -

    Dieses Urteil ist auf Revision der Klägerin vom erkennenden Senat aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden (Revisionsurteil vom 26. Februar 1965, V ZR 64/64, LM GG Art. 3 Nr. 84).
  • OLG Köln, 28.10.1998 - 11 U 67/98
    Rechtsschutz bestünde, wenn überhaupt, nur insoweit, als eine Versagung der Beratertätigkeit durch den Kläger - bei gleichen Voraussetzungen - sich als willkürlich erweisen würde (vgl. insoweit auch BGH, JZ 1965, 281).
  • BGH, 01.07.1966 - V ZR 22/64

    Bergarbeiterwohnung als Reichsheimstätte

    Das lauft insbesondere, wie das angefochtene Urteil mit Recht darlegt, nicht dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG zuwider, da jener Grundsatz es nicht verbietet, Ungleiches ungleich zu behandeln; angesichts der besonderen Förderung, die der Wohnungsbau für Bergarbeiter im öffentlichen Interesse erfährt, können den Angehörigen dieses Berufsstandes auch weitergehende Pflichten auferlegt werden als anderen Heimstättern (vgl. zum Gleichheitsgrundsatz Urteil des Senats vom 26. Februar 1965, V ZR 64/64, LM GG Art. 3 Nr. 84 mit Nachw.).
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