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BGH, 26.02.1969 - 3 StR 324/68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für ein Vorliegen verminderter Zurechnungsfähigkeit - Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Totschlages - Anforderungen an eine Berücksichtigung mildernder Umstände
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55
Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis
Auszug aus BGH, 26.02.1969 - 3 StR 324/68
Mit dieser offenbar im Anschluß an BGHSt 7, 363 gewählten Wendung wäre an sich der bedingte Vorsatz ausreichend festgestellt.Der bewußt fahrlässig handelnde Täter vertraut darauf, daß der als möglich vorausgesehene Erfolg nicht eintreten werde (BGHSt 7, 370 [BGH 22.04.1955 - 5 StR 35/55]).
Dabei verkennt der Senat nicht, daß die bisher festgestellten äußeren Tatumstände durchaus den Schluß zuließen, die Angeklagte, die das Kind Andreas über viele Wochen in gröblichster Weise vernachlässigte, habe sich schließlich damit abgefunden, daß ihre Handlungsweise den an sich unerwünschten Erfolg, nämlich den Tod des Kindes, herbeiführe, und habe damit diesen Erfolg im Rechtssinne gebilligt (BGHSt 7, 369 [BGH 22.04.1955 - 5 StR 35/55]).
- BGH, 16.02.1956 - 3 StR 473/55
Auszug aus BGH, 26.02.1969 - 3 StR 324/68
Im einzelnen wird hierzu auf die Ausführungen in dem Urteil des Bundesgerichtshofes 3 StR 473/55 vom 16. Februar 1956 (LM Nr. 8 zu § 212 StGB = NJW 1956, 756 Nr. 18) Bezug genommen. - BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 26.02.1969 - 3 StR 324/68
Zu den Milderungsmöglichkeiten wird ferner auf BGHSt 16, 360 verwiesen. - BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger …
Auszug aus BGH, 26.02.1969 - 3 StR 324/68
Bei diesen widersprüchlichen Urteilsausführungen ist nicht auszuschließen, daß das Schwurgericht die Grenzen zwischen bewußt fahrlässigem und bedingt vorsätzlichem Verhalten (vgl. hierzu auch BGH NJW 1963, 2236, 2237 [BGH 17.09.1963 - 1 StR 301/63], insoweit in BGHSt 19, 101 nicht abgedruckt, und NJW 1968, 660, 661) [BGH 09.02.1968 - 4 StR 582/67] außer acht gelassen und die innere Einstellung der Angeklagten zur Tat rechtsirrig beurteilt hat, zumal da an anderer Stelle des Urteils festgestellt wird, daß die Angeklagte an ihren Kindern hängt (UA S. 4). - BGH, 09.02.1968 - 4 StR 582/67
Tatbestand des versuchten Mordes - Zufahren auf einen Polzeibeamten - Abdrängen …
Auszug aus BGH, 26.02.1969 - 3 StR 324/68
Bei diesen widersprüchlichen Urteilsausführungen ist nicht auszuschließen, daß das Schwurgericht die Grenzen zwischen bewußt fahrlässigem und bedingt vorsätzlichem Verhalten (vgl. hierzu auch BGH NJW 1963, 2236, 2237 [BGH 17.09.1963 - 1 StR 301/63], insoweit in BGHSt 19, 101 nicht abgedruckt, und NJW 1968, 660, 661) [BGH 09.02.1968 - 4 StR 582/67] außer acht gelassen und die innere Einstellung der Angeklagten zur Tat rechtsirrig beurteilt hat, zumal da an anderer Stelle des Urteils festgestellt wird, daß die Angeklagte an ihren Kindern hängt (UA S. 4).