Rechtsprechung
BGH, 26.02.1988 - 3 StR 15/88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,10454) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Revision gegen die anerkannte Strafe
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.10.1987 - 3 StR 424/87
Verwerfung einer Revision als unzulässig wegen unzulässigem Revisionsbegehren
Auszug aus BGH, 26.02.1988 - 3 StR 15/88
Die Revision macht nicht geltend, daß eine Rechtsnorm, deren Verletzung zum Anschluß berechtigen würde, nicht oder nicht richtig angewandt worden sei; sie richtet sich allein gegen die erkannte Strafe, dies ist jedoch nicht zulässig (§ 400 Abs. 1 StPO, eingefügt durch das am 1. April 1987 in Kraft getretene Opferschutzgesetz vom 18. Dezember 1986 BGBl. I S. 2496; vgl. auch Beschluß des Senats vom 7. Oktober 1987 - 3 StR 424/87 - zum Abdruck in BGHR vorgesehen).