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   BGH, 26.02.2003 - 5 StR 27/03   

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https://dejure.org/2003,5848
BGH, 26.02.2003 - 5 StR 27/03 (https://dejure.org/2003,5848)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2003 - 5 StR 27/03 (https://dejure.org/2003,5848)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 5 StR 27/03 (https://dejure.org/2003,5848)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1 StGB; § 213 StGB; § 227 StGB; § 18 StGB; § 349 Abs. 2 und Abs. 4 StPO
    Körperverletzung mit Todesfolge (Fahrlässigkeit; Vorhersehbarkeit; objektive Zurechnung; Eigenverantwortlichkeit); Schuldspruchänderung ohne Änderung des Strafausspruchs im Ausnahmefall in entsprechender Anwendung von § 349 Abs. 2 und Abs. 4 StPO

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe der Nebenklägerin eines Revisionsverfahrens; Abänderung des Schuldspruchs bei Aufrechterhaltung des Rechtsfolgenausspruchs; Körperverletzung mit Todesfolge auch bei Weigerung des Opfers medizinische Hilfe zu verständigen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 397a Abs. 2; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 213; ; StGB § 224 Abs. 1; ; StGB § 227 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 227 Abs. 1
    Leichteste Fahrlässigkeit hinsichtlich des Todes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.03.1997 - 5 StR 21/97

    Vorhersehbarkeit des Todeseintritts bei schweren und lang andauernden

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 27/03
    An dieser klaren Bewertung kann regelmäßig auch der Umstand erheblicher alkoholischer Beeinträchtigung des Täters nichts ändern (vgl. dazu BGHR StGB § 226 (a.F.) Todesfolge 6 und 7; BGH NStZ-RR 1997, 296).

    Bei dieser Sachlage kann der Senat von sich aus den Schuldspruch - der Anklage gemäß - auf Körperverletzung mit Todesfolge umstellen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 296, 297).

  • BGH, 22.04.1998 - 5 StR 5/98

    Freispruch vom Vorwurf der Erpressung wegen Vermittlung der Ausreise aus der DDR

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 27/03
    Bei dieser Sachlage erachtet der Senat - nicht anders als in einigen anderen von § 349 Abs. 2 und Abs. 4 StPO nicht unmittelbar erfaßten, ähnlich untypisch gelagerten Fällen (vgl. BGHSt 44, 68, 82; BGHR StPO § 349 Abs. 4 Revision der Staatsanwaltschaft 1; BGH NStZ-RR 1996, 130, 131; BGH, Beschl. v. 29. Januar 2003 - 5 StR 42/02) - eine Entscheidung durch Beschluß für zulässig und vorzugswürdig.
  • BGH, 06.11.1996 - 5 StR 219/96

    Verurteilung wegen Urkundenunterdrückung durch Vernichtung eines Teils einer

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 27/03
    Bei dieser Sachlage erachtet der Senat - nicht anders als in einigen anderen von § 349 Abs. 2 und Abs. 4 StPO nicht unmittelbar erfaßten, ähnlich untypisch gelagerten Fällen (vgl. BGHSt 44, 68, 82; BGHR StPO § 349 Abs. 4 Revision der Staatsanwaltschaft 1; BGH NStZ-RR 1996, 130, 131; BGH, Beschl. v. 29. Januar 2003 - 5 StR 42/02) - eine Entscheidung durch Beschluß für zulässig und vorzugswürdig.
  • BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95

    Schuldhafte Notwehrprovokation - Vorverhalten - Vernünftige Würdigung - Adäquate

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 27/03
    Bei dieser Sachlage erachtet der Senat - nicht anders als in einigen anderen von § 349 Abs. 2 und Abs. 4 StPO nicht unmittelbar erfaßten, ähnlich untypisch gelagerten Fällen (vgl. BGHSt 44, 68, 82; BGHR StPO § 349 Abs. 4 Revision der Staatsanwaltschaft 1; BGH NStZ-RR 1996, 130, 131; BGH, Beschl. v. 29. Januar 2003 - 5 StR 42/02) - eine Entscheidung durch Beschluß für zulässig und vorzugswürdig.
  • BGH, 30.03.1994 - 3 StR 628/93

    Nebenklägerrevision - Aufhebung - Urteil - Ungunsten - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 27/03
    Der vorliegende ungewöhnlich gelagerte Ausnahmefall erlaubt dem Senat - anders als regelmäßig zulässig (vgl. BGH, Beschl. v. 30. März 1994 - 3 StR 628/93) - bei der gegebenen Einstimmigkeit, auf die auf die Revision der Nebenklägerin die allein veranlaßte Schuldspruchänderung in entsprechender Anwendung von § 349 Abs. 2 und Abs. 4 StPO durch Beschluß vorzunehmen, nachdem der Generalbundesanwalt die Verwerfung der Revision nach § 349 Abs. 2 StPO beantragt hat.
  • BGH, 29.01.2003 - 5 StR 42/02

    Kostenauferlegung

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 27/03
    Bei dieser Sachlage erachtet der Senat - nicht anders als in einigen anderen von § 349 Abs. 2 und Abs. 4 StPO nicht unmittelbar erfaßten, ähnlich untypisch gelagerten Fällen (vgl. BGHSt 44, 68, 82; BGHR StPO § 349 Abs. 4 Revision der Staatsanwaltschaft 1; BGH NStZ-RR 1996, 130, 131; BGH, Beschl. v. 29. Januar 2003 - 5 StR 42/02) - eine Entscheidung durch Beschluß für zulässig und vorzugswürdig.
  • BGH, 01.12.2020 - 4 StR 519/19

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Öffentlichkeit eines Verkehrsraumes:

    Der allein zugunsten des Angeklagten bestehende Schutzzweck der Regelung des § 349 Abs. 4 StPO, wonach eine Urteilsaufhebung durch Beschluss zuungunsten des Angeklagten auf eine Revision der Staatsanwaltschaft oder eines Nebenklägers nicht vorgesehen ist, wird bei der hier vorliegenden bloßen Schuldspruchänderung daher nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 StR 340/17; Beschluss vom 26. Februar 2003 - 5 StR 27/03, jeweils zu einer Revision der Nebenklage).
  • BGH, 16.12.2003 - 5 StR 458/03

    Tötungsvorsatz (Totschlag; Eventualvorsatz; Indiz der äußerst gefährlichen

    Bei dieser Sachlage kann der Senat die Schuldsprüche, die sonst auch keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten erkennen lassen (§ 301 StPO), selbst entsprechend den durch das Schwurgericht erteilten Hinweisen auf Totschlag und Beihilfe zum Totschlag umstellen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 296, 297; BGHR StPO § 349 Abs. 4 Nebenklägerrevision 1).
  • BGH, 15.07.2003 - 1 StR 187/03

    Tatbestandsirrtum (Körperverletzung mit Todesfolge); Beweiswürdigung

    Der von der Schwurgerichtskammer allerdings nicht ausdrücklich erörterte Umstand, daß J. die Möglichkeit ärztlicher Hilfe ablehnte, ändert daran nichts (vgl. BGHR StGB § 226 (aF) Todesfolge 8; Beschluß vom 26. Februar 2003 - 5 StR 27/03).
  • BGH, 20.07.2010 - 5 StR 255/10

    Körperverletzung (Einwilligung; Sittenwidrigkeit; konkrete Todesgefahr);

    Die Annahme einer fahrlässigen Tötung ist angesichts der festgestellten Umstände gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 StGB jedenfalls möglich (vgl. BGHSt 49, 166, 175 f.) und hier in der Sache gerechtfertigt (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 4 Nebenklägerrevision 1 zu einem sehr ähnlichen Sachverhalt).
  • BGH, 20.07.2021 - 4 StR 31/21

    Änderung des Schuldspruchs (Urteilstenor; Verschlechterungsverbot);

    Der allein zugunsten des Angeklagten bestehende Schutzzweck der Regelung des § 349 Abs. 4 StPO, wonach eine Urteilsaufhebung durch Beschluss zuungunsten des Angeklagten auf eine Revision der Staatsanwaltschaft oder eines Nebenklägers nicht vorgesehen ist, wird bei der hier vorliegenden bloßen Schuldspruchänderung nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2017 ? 1 StR 340/17; Beschluss vom 26. Februar 2003 ? 5 StR 27/03, NStZ-RR 2004, 162).
  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 340/17

    Rechtsmittelbefugnis der Nebenklage

    Der allein zugunsten des Angeklagten bestehende Schutzzweck der Regelung des § 349 Abs. 4 StPO, wonach eine Urteilsaufhebung durch Beschluss zuungunsten des Angeklagten auf eine Revision der Staatsanwaltschaft oder eines Nebenklägers nicht vorgesehen ist, wird bei der hier vorliegenden bloßen Schuldspruchberichtigung mithin nicht tangiert (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 5 StR 27/03, NStZ-RR 2004, 162; vgl. auch Beschluss vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130, 131).
  • LG Kleve, 04.04.2003 - 140 Ks 1/03

    Voraussetzungen für die Zulassung der Anklage der Staatsanwaltschaft;

    Die leichte Alkoholisierung des Angeklagten ändert hieran nichts (vgl. BGH, Urteil vom 24.1.1995 - 1 StR 707/94 , NStZ 1995, 287; BGH, Beschl. vom 26.2.2003 - 5 StR 27/03 ).
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