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   BGH, 26.02.2009 - 5 StR 532/08   

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https://dejure.org/2009,7298
BGH, 26.02.2009 - 5 StR 532/08 (https://dejure.org/2009,7298)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2009 - 5 StR 532/08 (https://dejure.org/2009,7298)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 5 StR 532/08 (https://dejure.org/2009,7298)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Vorsatzes der Aussetzung mit Todesfolge und der Misshandlung Schutzbefohlener; Wertung der Vorspiegelung einer tatsächlich nicht gewährleisteten Betreuung eines unterernährten Kindes; Abgrenzung zwischen Schuld- und Steuerungsfähigkeit und subjektivem ...

  • Judicialis

    StGB § 221 Abs. 1; ; StGB § 221 Abs. 3; ; StGB § 225 Abs. 1; ; StGB § 225 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Vorsatzes der Aussetzung mit Todesfolge und der Misshandlung Schutzbefohlener; Wertung der Vorspiegelung einer tatsächlich nicht gewährleisteten Betreuung eines unterernährten Kindes; Abgrenzung zwischen Schuld- und Steuerungsfähigkeit und subjektivem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Aussetzung nach § 221 StGB - Subjektiver Tatbestand

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 385
  • NStZ-RR 2009, 164
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.03.2007 - 5 StR 320/06

    Zur vorsätzlichen Tötung des Kindes Dennis

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - 5 StR 532/08
    Dagegen dürfte eine durchgehende Verkennung dieser Gefahr fern liegen, was aber allein für eine Verneinung des Misshandlungsvorsatzes, einer auf den Tod des Kindes bezogenen Fahrlässigkeit oder sogar eines Tötungsvorsatzes (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03 sowie in NStZ 2007, 402) tragfähig sein könnte.
  • BGH, 10.07.1985 - 3 StR 104/85

    Versuchte Aussetzung - Subjektive Voraussetzungen - Kennzeichen eines strafbaren

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - 5 StR 532/08
    Denn der von der Strafkammer angenommene Vorsatz der Aussetzung setzt das Bewusstsein der Angeklagten voraus, ihr Verhalten werde zu einer bedrohlichen Verschlechterung der Lage des Hilfsbedürftigen führen (vgl. hierzu BGH NStZ 1985, 501; 2008, 395, 396).
  • BGH, 31.03.2004 - 5 StR 351/03

    Beurteilung des Schweregrades einer Depression durch medizinische Laien

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - 5 StR 532/08
    Dagegen dürfte eine durchgehende Verkennung dieser Gefahr fern liegen, was aber allein für eine Verneinung des Misshandlungsvorsatzes, einer auf den Tod des Kindes bezogenen Fahrlässigkeit oder sogar eines Tötungsvorsatzes (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03 sowie in NStZ 2007, 402) tragfähig sein könnte.
  • BGH, 24.02.1966 - 1 StR 587/65

    Aussetzung bei mangelnder oder nur kurzzeitiger Vorsorge für längere Abwesenheit

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - 5 StR 532/08
    Das Landgericht hat den objektiven Tatbestand der Aussetzung gemäß § 221 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 StGB im Ergebnis zutreffend (vgl. BGHSt 21, 44) bejaht und einen "Aussetzungsvorsatz" (UA S. 52) angenommen.
  • BGH, 10.01.2008 - 3 StR 463/07

    Fahrlässige Tötung (objektive und subjektive Vorhersehbarkeit des Todeserfolges;

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - 5 StR 532/08
    Denn der von der Strafkammer angenommene Vorsatz der Aussetzung setzt das Bewusstsein der Angeklagten voraus, ihr Verhalten werde zu einer bedrohlichen Verschlechterung der Lage des Hilfsbedürftigen führen (vgl. hierzu BGH NStZ 1985, 501; 2008, 395, 396).
  • BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Erkennen des Angriffs; Einsichtsfähigkeit);

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - 5 StR 532/08
    Dass all diese Umstände einer relevanten Verkennung der Tatsachengrundlage ebenso im Wege stehen können wie die angenommene erhaltene Einsichtsfähigkeit (vgl. hierzu BGH NStZ 2008, 510, 511 f.), hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht.
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