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   BGH, 26.02.2009 - III ZR 110/08   

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https://dejure.org/2009,6553
BGH, 26.02.2009 - III ZR 110/08 (https://dejure.org/2009,6553)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2009 - III ZR 110/08 (https://dejure.org/2009,6553)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - III ZR 110/08 (https://dejure.org/2009,6553)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.2004 - XI ZB 33/03

    Beginn der Wiedereinsetzungwfrist

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - III ZR 110/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies schon dann anzunehmen, sobald die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt die Versäumung hätte erkennen können, (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004 - XI ZB 33/03 - NJW-RR 2005, 76, 77 m.w.N.).

    Spätestens mit dem Zugang der letzten gerichtlichen Verfügung hätten die Prozessbevollmächtigten des Klägers die Notwendigkeit eines zumindest vorsorglichen Wiedereinsetzungsgesuches erkennen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004 - XI ZB 33/03 - NJW-RR 2005, 76, 77) .

  • BGH, 17.04.2007 - VIII ZB 100/05

    Beweiskraft des Empfangsbekenntnisses bei der Zustellung eines Urteils

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - III ZR 110/08
    Das am 19. Februar 2008 von den Prozessbevollmächtigten des Klägers in zweiter Instanz unterschriebene und an das Oberlandesgericht zurückgesandte Empfangsbekenntnis erbringt Beweis nicht nur für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt, sondern auch für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den Unterzeichner und damit der Zustellung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2007 - VIII ZB 100/05 - [...], Rn. 6; Urteil vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 114/05 - NJW 2006, 1206, 1207).

    Dieser setzt jedoch voraus, dass die Beweiswirkung des § 174 ZPO vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können; hingegen ist dieser Gegenbeweis nicht schon dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (BGH, Beschluss vom 17. April 2007 aaO Rn. 7 und Urteil vom 18. Januar 2006 aaO).

  • BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 114/05

    Widerlegung der Angaben in einem anwaltlichen Empfangsbekenntnis

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - III ZR 110/08
    Das am 19. Februar 2008 von den Prozessbevollmächtigten des Klägers in zweiter Instanz unterschriebene und an das Oberlandesgericht zurückgesandte Empfangsbekenntnis erbringt Beweis nicht nur für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt, sondern auch für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den Unterzeichner und damit der Zustellung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2007 - VIII ZB 100/05 - [...], Rn. 6; Urteil vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 114/05 - NJW 2006, 1206, 1207).

    Dieser setzt jedoch voraus, dass die Beweiswirkung des § 174 ZPO vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können; hingegen ist dieser Gegenbeweis nicht schon dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (BGH, Beschluss vom 17. April 2007 aaO Rn. 7 und Urteil vom 18. Januar 2006 aaO).

  • BGH, 21.03.2006 - VI ZB 31/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist wegen

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - III ZR 110/08
    Wenn der Hinweis des Gerichts nicht mit hinreichender Deutlichkeit das Fristversäumnis beschreibt, kann auf eine Akteneinsicht zur Überprüfung der Sachlage als Fristbeginn abzustellen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2006 - VI ZB 31/05 - VersR 2006, 1141, 1142).
  • BGH, 09.05.1980 - I ZR 89/79

    Unzulässigkeit der Berufung wegen verspäteter Einlegung - Wirksamkeit der

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - III ZR 110/08
    Hiervon ist wiederum auszugehen, wenn der Prozessbevollmächtigte der Partei durch das Gericht auf die Fristversäumnis hingewiesen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 1980 - I ZR 89/79 - NJW 1980, 1846, 1848).
  • OLG Brandenburg, 10.01.2013 - 5 U 90/11

    Grundbuchberichtigungsanspruch: Voraussetzungen des Entstehens einer

    Die Erschütterung der Richtigkeit der Datumsangabe im Empfangsbekenntnis reicht hierfür nicht aus (BVerfG NJW 2001, 1563; BGH Beschluss v. 22.12.2011, VII ZB 35/11; Beschluss v. 26.02.2009, III ZR 110/08; BGH NJW 2006, 1206; RuS 2003, 43; VersR 1982, 160).
  • OLG Jena, 16.09.2009 - 7 U 21/09

    Windenergieanlage, Umweltverträglichkeitsprüfung, künstlich Aufsplitterung von

    Hingegen ist der Gegenbeweis nicht bereits dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeiten der Angaben also nur erschüttert sind (BGH Beschluss vom 26.02.2009, Az.: III ZR 110/08).
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