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   BGH, 26.02.2013 - XI ZB 15/12   

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https://dejure.org/2013,4253
BGH, 26.02.2013 - XI ZB 15/12 (https://dejure.org/2013,4253)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2013 - XI ZB 15/12 (https://dejure.org/2013,4253)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - XI ZB 15/12 (https://dejure.org/2013,4253)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 168 Abs 1 S 1 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 517 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unverschuldeter Irrtum des Prozessbevollmächtigten über den Beginn der Berufungsfrist bei zweimaliger Zustellung des Urteils

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist bei Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle i.R.v. Ansprüchen gegen eine Bank aus Swap-Verträgen

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unverschuldeter Irrtum des Prozessbevollmächtigten über den Beginn der Berufungsfrist bei zweimaliger Zustellung des Urteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 168 Abs. 1 S. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist bei Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle i.R.v. Ansprüchen gegen eine Bank aus Swap-Verträgen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erneute Urteilszustellung: Läuft die Berufungsfrist weiter?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei erneuter Zustellung eines Urteils kann Wiedereinsetzung zu gewähren sein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 38/04

    Versäumung der Berufungsfrist nach Zustellung einer berichtigten Ausfertigung des

    Auszug aus BGH, 26.02.2013 - XI ZB 15/12
    Der Bundesgerichtshof habe zwar durch Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04 entschieden, dass die irrige Annahme eines Prozessbevollmächtigten, erst die zweite Zustellung habe die Frist in Lauf gesetzt, ihm nicht zum Verschulden gereiche, wenn eine erneute Zustellung den Eindruck erwecke, das Gericht habe die erste Zustellung als unwirksam angesehen; dies gelte umso mehr, wenn der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei der zweiten Zustellung in einem Begleitschreiben bitte, die Mängel der ersten Ausfertigung zu entschuldigen, und erkläre, die zunächst erteilte Ausfertigung könne als gegenstandslos betrachtet werden.

    Das Verständnis des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe dieses Urteils ist durch den zusätzlichen Abdruck einer weiteren Entscheidung nicht erschwert oder gar vereitelt worden (vgl. hierzu: BGH, Beschlüsse vom 13. April 2000 - V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665, 1666 und vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04, NJW-RR 2005, 1658).

    Wenn das Gericht eine zweite Zustellung als notwendig ansah, durfte der Anwalt darauf vertrauen, dass es sich dabei um eine sinnvolle Maßnahme handelte, und davon ausgehen, dass erst diese Zustellung die Berufungsfrist in Lauf gesetzt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 1994 - IV ZB 12/94, VersR 1995, 680, 681 und vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04, NJW-RR 2005, 1658 f.).

    Hierauf durfte er mit Rücksicht auf die Zuständigkeit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle im Bereich der Zustellung vertrauen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 1994 - IV ZB 12/94, VersR 1995, 680, 681 und vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04, NJW-RR 2005, 1658, 1659).

  • BGH, 26.10.1994 - IV ZB 12/94

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklercourtage - Sofortige Beschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 26.02.2013 - XI ZB 15/12
    Wenn das Gericht eine zweite Zustellung als notwendig ansah, durfte der Anwalt darauf vertrauen, dass es sich dabei um eine sinnvolle Maßnahme handelte, und davon ausgehen, dass erst diese Zustellung die Berufungsfrist in Lauf gesetzt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 1994 - IV ZB 12/94, VersR 1995, 680, 681 und vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04, NJW-RR 2005, 1658 f.).

    Hierauf durfte er mit Rücksicht auf die Zuständigkeit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle im Bereich der Zustellung vertrauen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 1994 - IV ZB 12/94, VersR 1995, 680, 681 und vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04, NJW-RR 2005, 1658, 1659).

    Er hat sie nach eigener Prüfung zu veranlassen, ihre Durchführung zu überwachen und gegebenenfalls für die Wiederholung einer mangelhaften Zustellung zu sorgen (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - IV ZB 12/94, VersR 1995, 680, 681 zu § 209 ZPO aF; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 168 Rn. 3 f. zu § 168 ZPO nF).

  • BGH, 05.12.1979 - VIII ZB 42/79

    Annahme eines stillschweigenden Antrags auf Wiedereinsetzung, wenn sämtliche die

    Auszug aus BGH, 26.02.2013 - XI ZB 15/12
    Die Darlegung, wann das der Fristwahrung entgegenstehende Hindernis behoben worden ist, ist entbehrlich, wenn die Wahrung der Frist des § 234 ZPO aktenkundig ist (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1979 - VIII ZB 42/79, VersR 1980, 264).
  • BGH, 13.04.2000 - V ZB 48/99

    Beginn der Berufungsfrist bei Fehlern der zugestellten Urteilsausfertigung

    Auszug aus BGH, 26.02.2013 - XI ZB 15/12
    Das Verständnis des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe dieses Urteils ist durch den zusätzlichen Abdruck einer weiteren Entscheidung nicht erschwert oder gar vereitelt worden (vgl. hierzu: BGH, Beschlüsse vom 13. April 2000 - V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665, 1666 und vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04, NJW-RR 2005, 1658).
  • BGH, 20.10.2005 - IX ZB 147/01

    Rechtsfolgen der Zustellung durch Niederlegung; Erneute Ingangsetzung der

    Auszug aus BGH, 26.02.2013 - XI ZB 15/12
    Aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 2005 (IX ZB 147/01, NJW-RR 2006, 563 f.) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Frankfurt, 25.03.2002 - 20 VA 12/01

    Gerichtliche Beauftragung einer Gesellschaft mit der förmlichen Zustellung von

    Auszug aus BGH, 26.02.2013 - XI ZB 15/12
    Maßgeblich ist vielmehr, dass er das für die Ausführung der Zustellung zuständige, unabhängige Organ der Rechtspflege ist (OLG Frankfurt, OLGR 2002, 167, 168; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 168 Rn. 1).
  • BGH, 08.11.2022 - VIII ZB 21/22

    Anzeige des Erlöschens der Prozessvollmacht des bisherigen

    Im Hinblick auf den im Übrigen vollständigen Text der Entscheidung, dem sich der Inhalt des getroffenen Ausspruchs und die hierfür gegebene, auf den Vortrag der Beklagten eingehende Begründung des Amtsgerichts unzweifelhaft entnehmen lassen, hat es deren Verständnis jedoch nicht vereitelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04, NJW-RR 2005, 1658 unter IV 1; vom 26. Februar 2013 - XI ZB 15/12, juris Rn. 12; jeweils mwN).
  • BGH, 13.07.2022 - VII ZB 29/21

    Berufungsverfahren: Prüfung der Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist durch

    Gemäß § 168 Abs. 1 Satz 1 ZPO führt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (§ 153 GVG) die Zustellung in eigener Zuständigkeit und Verantwortung aus und überwacht diese (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - XI ZB 15/12 Rn. 15, BeckRS 2013, 5055; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 168 Rn. 1, 3; MünchKommZPO/Häublein/Müller, 6. Aufl., § 168 Rn. 1).
  • BGH, 25.09.2023 - VIa ZR 463/22

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Die Berechnung der Einlegungsfrist ab der zweiten Zustellung und die um zwei Tage verspätete Einlegung waren daher unverschuldet, § 233 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - IV ZB 12/94, VersR 1995, 680, 681; Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04, NJW-RR 2005, 1658 f.; Beschluss vom 26. Februar 2013 - XI ZB 15/12, juris Rn. 14).
  • OLG Brandenburg, 19.04.2018 - 12 U 180/17

    Wie kann der Beweis der Unrichtigkeit einer Zustellungsurkunde geführt werden?

    Ein Sonderfall dahingehend, dass das Gericht durch entsprechende Erklärungen den Eindruck erweckt hat, es sehe die erste Zustellung als unwirksam an, worauf der Prozessbevollmächtigte in der Regel vertrauen darf (vgl. BGH, Beschluss vom 26.02.2013 - XI ZB 15/12; BGH VersR 1995, 680, 681; BGH NJW-RR 2005, 1658 f.), liegt hier nicht vor.
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