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   BGH, 26.02.2014 - 4 StR 577/13   

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https://dejure.org/2014,5304
BGH, 26.02.2014 - 4 StR 577/13 (https://dejure.org/2014,5304)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2014 - 4 StR 577/13 (https://dejure.org/2014,5304)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 4 StR 577/13 (https://dejure.org/2014,5304)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2 StGB; § 248a StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 306 StGB
    Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Subsumtion der Geringwertigkeit; Strafantragserfordernis; Tateinheit und Tatmehrheit mit Brandstiftung); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 242 StGB, § 243 Abs 1 S 2 Nr 1 StGB, § 243 Abs 2 StGB
    Strafbarkeit wegen Diebstahls und Brandstiftung: Besonders schwerer Fall bei Diebstahl einer geringwertigen Sache mittels Einbruch; Konkurrenzverhältnis von Diebstahl und zur Verdeckung begangener Brandstiftung

  • Wolters Kluwer

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls bei Beziehen der Tat auf eine geringwertige Sache

  • archive.org PDF
  • rewis.io

    Strafbarkeit wegen Diebstahls und Brandstiftung: Besonders schwerer Fall bei Diebstahl einer geringwertigen Sache mittels Einbruch; Konkurrenzverhältnis von Diebstahl und zur Verdeckung begangener Brandstiftung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls bei Beziehen der Tat auf eine geringwertige Sache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mehrfache erfolglose Therapieversuche können auf mangelnde Erfolgsaussicht der Unterbringung hindeuten

Sonstiges

  • dorkawings.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Revision gewonnen, weil Gericht nicht 2 plus 2 ausrechnen kann

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 141
  • StV 2014, 482
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.01.2005 - 3 StR 473/04

    Urteilsgründe (Mitteilung der Tatsachen; rechtliche Würdigung); Hehlerei

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 577/13
    Eine Subsumtion zu den angewendeten Strafvorschriften enthält das Urteil nicht (vgl. dazu aber BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 3 StR 473/04, BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafgesetz 1).
  • BGH, 16.09.2009 - 2 StR 288/09

    Hinreichende konkrete Therapieaussicht i.S.d. § 64 S. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 577/13
    Jedoch können mehrfache erfolglose Therapieversuche darauf hindeuten, dass es an der erforderlichen Erfolgsaussicht der Unterbringung fehlt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 StR 288/09 (juris)).
  • BGH, 18.12.2012 - 4 StR 453/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 577/13
    Die Prognoseentscheidung über den Behandlungserfolg erfordert eine Gesamtwürdigung, die auch die Persönlichkeit des Täters, die Art und das Stadium seiner Sucht sowie bereits eingetretene physische und psychische Veränderungen und Schädigungen in den Blick zu nehmen hat (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 4 StR 453/12 (juris Rn. 4)).
  • BGH, 29.01.1986 - 2 StR 700/85

    Verurteilung wegen Diebstahls - Rüge des Freispruchs wegen einer Brandlegung -

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 577/13
    Denn sie diente nicht der Sicherung der Beute oder der Flucht, sondern der Verdeckung der Täterschaft des Angeklagten bzw. der Begehung des Diebstahls (vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Januar 1986 - 2 StR 700/85, NStZ 1986, 314; zum Verdeckungsmord ferner BGH, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 124/13 (juris Rn. 8 ff.)).
  • BGH, 22.09.2010 - 2 StR 268/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (indizielle Bedeutung mangelnder

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 577/13
    Das Vorhandensein oder Fehlen einer Therapiebereitschaft des Angeklagten ist zwar ein Indiz, dem bei der Prüfung einer hinreichend konkreten Aussicht auf einen Behandlungserfolg eine - gegebenenfalls gewichtige - Bedeutung zukommt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 4 StR 241/10, NStZ-RR 2010, 307, und vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10, NStZ-RR 2011, 203).
  • BGH, 12.07.2011 - 1 StR 312/11

    Besonders schwerer Diebstahl (Voraussetzungen der Geringwertigkeit: Vorsatz und

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 577/13
    Hätte sich die Tat nämlich auf eine geringwertige Sache bezogen und hätte der Angeklagte auch tatsächlich eine geringwertige Sache entwendet, so wäre der Diebstahl - jedenfalls sofern auch kein unbenannter besonders schwerer Fall vorliegt - nur unter den Voraussetzungen des § 248a StGB strafbar (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 1 StR 312/11; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 248a Rn. 2).
  • BGH, 29.06.2010 - 4 StR 241/10

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 577/13
    Das Vorhandensein oder Fehlen einer Therapiebereitschaft des Angeklagten ist zwar ein Indiz, dem bei der Prüfung einer hinreichend konkreten Aussicht auf einen Behandlungserfolg eine - gegebenenfalls gewichtige - Bedeutung zukommt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 4 StR 241/10, NStZ-RR 2010, 307, und vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10, NStZ-RR 2011, 203).
  • BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 577/13
    Denn sie diente nicht der Sicherung der Beute oder der Flucht, sondern der Verdeckung der Täterschaft des Angeklagten bzw. der Begehung des Diebstahls (vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Januar 1986 - 2 StR 700/85, NStZ 1986, 314; zum Verdeckungsmord ferner BGH, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 124/13 (juris Rn. 8 ff.)).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15

    Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für

    Dabei erfordert die Prognoseentscheidung über den Behandlungserfolg eine Gesamtwürdigung, die auch die Persönlichkeit des Täters, die Art und das Stadium seiner Sucht sowie bereits eingetretene physische und psychische Veränderungen und Schädigungen in den Blick zu nehmen hat (BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2012 - 4 StR 453/12; vom 26. Februar 2014 - 4 StR 577/13).
  • AG Villingen-Schwenningen, 08.05.2018 - 6 Ds 34 Js 4466/18

    Wann liegt ein besonders schwerer Fall eines Diebstahls vor?

    Dieser Auslegung steht auch BGH, Beschluss vom 26.2.2014 - 4 StR 577/13 = NStZ-RR 2014, 141 nicht entgegen.
  • BGH, 22.02.2023 - 6 StR 44/23

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild des

    Angesichts dieser ungünstigen Ausgangsbedingungen, die gegen einen mehr als nur kurzfristigen Behandlungserfolg sprechen, sind allein das beim Angeklagten vorhandene Problembewusstsein und seine Abstinenzmotivation (UA S. 28) nicht geeignet, eine konkrete Erfolgsaussicht der angeordneten Maßregel im Sinne des § 64 Satz 2 StGB zu begründen (vgl. BGH, (...) Beschluss vom 26. Februar 2014 - 4 StR 577/13 -, juris Rdnr. 14).(...) Die Strafkammer wäre insoweit gehalten gewesen, das Risiko eines Scheiterns der Behandlung - als mehr oder weniger hoch bzw. gering - konkret zu gewichten, um die Behandlungsaussichten nachvollziehbar zu bewerten.
  • BGH, 11.10.2022 - 5 StR 274/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (fehlender Therapiewille;

    Ob der Mangel an Therapiebereitschaft den Schluss auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Maßregel rechtfertigt, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände zu beurteilen (BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2014 - 4 StR 577/13 Rn. 13 mwN; vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71, 73).
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