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   BGH, 26.02.2015 - IX ZB 9/13   

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https://dejure.org/2015,4724
BGH, 26.02.2015 - IX ZB 9/13 (https://dejure.org/2015,4724)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2015 - IX ZB 9/13 (https://dejure.org/2015,4724)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - IX ZB 9/13 (https://dejure.org/2015,4724)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 Abs 1 S 2 InsO, § 1 Abs 1 InsVV
    Berechnung der Insolvenzverwaltervergütung: Berücksichtigung einer zu erwartenden Umsatzsteuererstattung an die Insolvenzmasse wegen des Vorsteuerabzugs hinsichtlich der festzusetzenden Insolvenzverwaltervergütung

  • IWW

    §§ 4, 6 Abs. 1, § 64 Abs. 3 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 2 Abs. 1 Nr. 1 InsVV, § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV, § 1 InsVV, § 63 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 15 UStG, § 7 InsVV

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer zu erwartenden Umsatzsteuererstattung an die Insolvenzmasse wegen des Vorsteuerabzugs hinsichtlich der festzusetzenden Verwaltervergütung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Berücksichtigung einer zu erwartenden Vorsteuererstattung bei der Vergütung des Insolvenzverwalters

  • rewis.io

    Berechnung der Insolvenzverwaltervergütung: Berücksichtigung einer zu erwartenden Umsatzsteuererstattung an die Insolvenzmasse wegen des Vorsteuerabzugs hinsichtlich der festzusetzenden Insolvenzverwaltervergütung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verwaltervergütung bei zu erwartender Umsatzsteuererstattung an die Insolvenzmasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 63 Abs. 1 S. 2; InsVV § 1 Abs. 1
    Berücksichtigung einer zu erwartenden Umsatzsteuererstattung an die Insolvenzmasse wegen des Vorsteuerabzugs hinsichtlich der festzusetzenden Verwaltervergütung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsteuerabzug aus der Insolvenzverwaltervergütung - und ihre Berücksichtigung bei der Insolvenzmasse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Zum Umgang mit einer zu erwartenden Umsatzsteuererstattung an die Masse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung einer Umsatzsteuererstattung bei der Vergütung des Insolvenzverwalters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung einer Umsatzsteuererstattung bei der Vergütung des Insolvenzverwalters

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 696
  • MDR 2014, 916
  • MDR 2015, 916
  • NZI 2015, 388
  • WM 2015, 617
  • Rpfleger 2015, 418
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Stralsund, 23.07.2007 - 2 T 87/07

    Insolvenzverwaltervergütung: Berücksichtigung von Steuererstattungsbeträgen

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - IX ZB 9/13
    cc) Die Frage ist mit dem Beschwerdegericht dahin zu beantworten, dass nur derjenige Vorsteuerbetrag in die Berechnungsgrundlage einzubeziehen ist, der sich nach der ohne eine Vorsteuererstattung ermittelten Vergütung des Insolvenzverwalters bemisst (so auch LG Stralsund, ZInsO 2007, 1045; MünchKomm-InsO/Riedel, 3. Aufl., § 8 InsVV Rn. 25; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 3. Aufl., Rn. 166).
  • BGH, 06.10.2011 - IX ZB 12/11

    Zusatzvergütung des Insolvenzverwalters: Massezufluss nach Aufhebung des

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - IX ZB 9/13
    Voraussetzung ist allerdings, dass die Erstattungsbeträge tatsächlich an die Masse ausbezahlt werden und daher die Masse erhöhen (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - IX ZB 147/06, ZIP 2008, 81 Rn. 6 mwN; vom 17. Juli 2008 - IX ZB 150/07, nv Rn. 6; vom 1. Juli 2010 - IX ZB 66/09, ZInsO 2010, 1503 Rn. 5; vom 10. März 2011 - IX ZB 210/09, ZInsO 2011, 791 Rn. 5; vom 6. Oktober 2011 - IX ZB 12/11, WM 2011, 2107 Rn. 8; vgl. auch Beschluss vom 19. Dezember 2013 - IX ZB 9/12, WM 2014, 323 Rn. 8).
  • BGH, 19.12.2013 - IX ZB 9/12

    Insolvenzverwaltervergütung: Erhöhung wegen Massezuflüssen zwischen dem

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - IX ZB 9/13
    Voraussetzung ist allerdings, dass die Erstattungsbeträge tatsächlich an die Masse ausbezahlt werden und daher die Masse erhöhen (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - IX ZB 147/06, ZIP 2008, 81 Rn. 6 mwN; vom 17. Juli 2008 - IX ZB 150/07, nv Rn. 6; vom 1. Juli 2010 - IX ZB 66/09, ZInsO 2010, 1503 Rn. 5; vom 10. März 2011 - IX ZB 210/09, ZInsO 2011, 791 Rn. 5; vom 6. Oktober 2011 - IX ZB 12/11, WM 2011, 2107 Rn. 8; vgl. auch Beschluss vom 19. Dezember 2013 - IX ZB 9/12, WM 2014, 323 Rn. 8).
  • BGH, 20.07.2017 - IX ZB 75/16

    Insolvenzverwaltervergütung: Nachträgliche Ergänzung der Vergütungsfestsetzung

    Allerdings kann der Verwalter schon bei der Erstellung der (vorläufigen) Schlussrechnung Positionen als Massezuflüsse aufnehmen, deren Eingang sicher feststeht (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2007 - IX ZB 305/04, ZIP 2007, 1958 Rn. 9 - Zinseinnahmen; vom 25. Oktober 2007 - IX ZB 147/06, ZIP 2008, 81 Rn. 6 - Umsatzsteuererstattung; vom 26. Februar 2015 - IX ZB 9/13, WM 2015, 617 Rn. 8 - Umsatzsteuererstattung).

    Dies liegt daran, dass nicht die (sichere) Erwartung Grundlage der Vergütungsfestsetzung ist, sondern als Berechnungsgrundlage nur solche Massezuflüsse zählen, die auch tatsächlich an die Masse ausbezahlt werden und daher die Masse erhöhen (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, aaO Rn. 8 mwN).

    Soweit der Senat davon gesprochen hat, dass ein späterer Massezufluss, der bei Einreichung der Schlussrechnung schon mit Sicherheit feststeht, bereits bei der Schlussrechnung und der hierauf gestützten Vergütungsfestsetzung zu berücksichtigen ist (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - IX ZB 9/13, WM 2015, 617 Rn. 8; vom 6. April 2017 - IX ZB 3/16, ZIP 2017, 932 Rn. 11), bezieht sich dies auf die Verpflichtung des Gerichts, bei entsprechendem Antrag des Verwalters so zu entscheiden.

  • BGH, 06.04.2017 - IX ZB 3/16

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Erhöhung der Berechnungsgrundlage bei

    Hierzu zählt auch eine zu erwartende Umsatzsteuererstattung an die Insolvenzmasse wegen des Vorsteuerabzugs hinsichtlich der festzusetzenden Vergütung des Verwalters in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - IX ZB 9/13, WM 2015, 617 Rn. 10).

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Erstattungsbeträge tatsächlich an die Masse ausbezahlt werden und daher die Masse erhöhen (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, aaO Rn. 8 mwN; vgl. auch Beschluss vom 19. Dezember 2013 - IX ZB 9/12, WM 2014, 323 Rn. 8).

  • BGH, 10.01.2019 - IX ZB 40/18

    Vergütung des Insolvenzverwalters im Nachlassinsolvenzverfahren: Erhöhung der

    Zur Berechnungsgrundlage zählen sämtliche Massezuflüsse, die auch tatsächlich an die Masse ausbezahlt werden und daher die Masse erhöhen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - IX ZB 9/13, WM 2015, 617 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 19.11.2020 - IX ZB 10/19

    Eingehen einer durch den Schuldner vor Beendigung des Insolvenzverfahrens auf

    Zu berücksichtigen sind sämtliche Massezuflüsse, die auch tatsächlich an die Masse ausbezahlt werden und daher die Masse erhöhen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - IX ZB 9/13, WM 2015, 617 Rn. 8; vom 10. Januar 2019, aaO).
  • BGH, 19.11.2020 - IX ZB 21/20

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters durch die am Ende

    Zur Berechnungsgrundlage zählen sämtliche Massezuflüsse, die auch tatsächlich an die Masse ausbezahlt werden und daher die Masse erhöhen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - IX ZB 9/13, WM 2015, 617 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 16.12.2021 - IX ZB 24/21

    Berechnung des Regelsatzes der Vergütung eines Insolvenzverwalters nach dem Wert

    Zur Berechnungsgrundlage zählen sämtliche Massezuflüsse, die auch tatsächlich an die Masse ausbezahlt werden und daher die Masse erhöhen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - IX ZB 9/13, WM 2015, 617 Rn. 8 mwN).
  • OLG Hamm, 30.10.2020 - 25 W 233/20

    Wert der Insolvenzmasse i. S. d. § 58 I 1 GKG im Falle der Nachtragsverteilung

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Erstattungsbeträge tatsächlich an die Masse ausbezahlt werden und daher die Masse erhöhen ( BGH ZInsO 2015, 711 juris-Rn 8; vgl. auch BGH ZInsO 2007, 1347 juris-Rn 6; BGH ZInsO 2017, 1118 juris-Rn 11 ).
  • BGH, 13.07.2023 - IX ZB 42/22

    Zulässigkeit der Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Festsetzung seiner

    Insoweit ist auch bei der Einstellung eines Insolvenzverfahrens maßgeblich, dass zur Berechnungsgrundlage sämtliche Massezuflüsse zählen, die auch tatsächlich an die Masse ausbezahlt werden und daher die Masse erhöhen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - IX ZB 9/13, WM 2015, 617 Rn. 8 mwN; vom 10. Januar 2019 - IX ZB 40/18, NZI 2019, 355 Rn. 8).
  • AG Gießen, 07.02.2020 - 6 IN 70/07

    Kürzung der Vergütung bei Fremdvergabe von Regelaufgaben

    Allerdings darf nach einem weiteren Beschluss des BGH vom 26.02.2015 (IX ZB 9/13) die Vorsteuer aus der Vergütung lediglich einmal als erhöhend in der Berechnungsgrundlage Berücksichtigung finden.
  • AG Friedberg (Hessen), 07.07.2015 - 60 IN 202/10

    Zur Zweitfestsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters wegen nachträglichen

    Genau dies bestätigt der Bundesgerichtshof auch mit seinem Beschluss vom 26.02.2015 - IX ZB 9/13 (juris).
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