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   BGH, 26.02.2015 - X ZR 37/13   

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https://dejure.org/2015,10158
BGH, 26.02.2015 - X ZR 37/13 (https://dejure.org/2015,10158)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2015 - X ZR 37/13 (https://dejure.org/2015,10158)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13 (https://dejure.org/2015,10158)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 52 Abs 2 Buchst d EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk
    Patentnichtigkeitsverfahren für ein Europäisches Patent: Patentfähigkeit von Anweisungen betreffend die visuelle Informationswiedergabe - Bildstrom

  • IWW

    Art. 53c EPÜ, Art. 52 EPÜ, § 1 PatG, Art. 52 Abs. 2 Buchst. c, Abs. 3 EPÜ, § ... 1 Abs. 3, 4 PatG, Art. 52 Abs. 2 Buchst. d, Art. 52 Abs. 2 Buchst. d EPÜ, § 119 Abs. 5 Satz 2 PatG, § 121 Abs. 2 PatG, § 91 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln durch Anweisungen zur visuellen Informationswiedergabe

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren für ein Europäisches Patent: Patentfähigkeit von Anweisungen betreffend die visuelle Informationswiedergabe - Bildstrom

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 52 Abs. 2d; EPÜ Art. 56
    Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln durch Anweisungen zur visuellen Informationswiedergabe

  • datenbank.nwb.de

    Patentnichtigkeitsverfahren für ein Europäisches Patent: Patentfähigkeit von Anweisungen betreffend die visuelle Informationswiedergabe - Bildstrom

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Patentfähigkeit eines Verfahrens und Systems zur Anzeige von Bildströmen

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Bildstrom

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Patentfähigkeit eines Verfahrens und Systems zur Anzeige von Bildströmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 660
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.10.2010 - X ZR 47/07

    Wiedergabe topografischer Informationen

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - X ZR 37/13
    Anweisungen, die zwar die (visuelle) Informationswiedergabe betreffen, bei denen aber nicht die Vermittlung bestimmter Inhalte oder deren Vermittlung in besonderer Aufmachung im Blickpunkt steht, sondern die Präsentation von Bildinhalten in einer Weise, die auf die physischen Gegebenheiten der menschlichen Wahrnehmung und Aufnahme von Informationen Rücksicht nimmt und darauf gerichtet ist, die Wahrnehmung der gezeigten Informationen durch den Menschen in bestimmter Weise überhaupt erst zu ermöglichen, zu verbessern oder zweckmäßig zu gestalten, dienen der Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln (Weiterführung von BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010, X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen und vom 23. April 2013, X ZR 27/12, GRUR 2013, 909 - Fahrzeugnavigationssystem).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt ein Verfahren, dessen Gegenstand die Abarbeitung von Verfahrensschritten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung ist, dem Technizitätserfordernis (Art. 52 EPÜ) bereits dann, wenn es der Verarbeitung, Speicherung oder Übermittlung von Daten mittels eines technischen Geräts dient (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 Rn. 27 - Wiedergabe topografischer Informationen).

    Wegen des Patentierungsausschlusses für Computerprogramme als solche können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig allerdings erst solche Anweisungen die Patentfähigkeit eines Verfahrens begründen, die die Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln zum Gegenstand haben (BGHZ 185, 214 Rn. 21 ff. - Dynamische Dokumentengenerierung, zu § 1 Abs. 3, 4 PatG; BGH, GRUR 2011, 125 Rn. 30 f. - Wiedergabe topografischer Informationen).

    Solche Anweisungen sind nicht Teil der technischen Lösung, sondern gehören zu der dieser vorgelagerten Auswahl einer für Navigationszwecke zweckmäßigen kartografischen Darstellung, die dem Fachmann, sofern er sie nicht bereits selbst als zweckmäßig erkennen kann, von dem hierfür zuständigen Fachmann, einem Kartografen, Geografen oder Geodäten, vorgegeben wird (vgl. im Einzelnen BGH, GRUR 2011, 125 Rn. 39 - Wiedergabe topografischer Informationen).

  • BGH, 23.04.2013 - X ZR 27/12

    Fahrzeugnavigationssystem

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - X ZR 37/13
    Anweisungen, die zwar die (visuelle) Informationswiedergabe betreffen, bei denen aber nicht die Vermittlung bestimmter Inhalte oder deren Vermittlung in besonderer Aufmachung im Blickpunkt steht, sondern die Präsentation von Bildinhalten in einer Weise, die auf die physischen Gegebenheiten der menschlichen Wahrnehmung und Aufnahme von Informationen Rücksicht nimmt und darauf gerichtet ist, die Wahrnehmung der gezeigten Informationen durch den Menschen in bestimmter Weise überhaupt erst zu ermöglichen, zu verbessern oder zweckmäßig zu gestalten, dienen der Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln (Weiterführung von BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010, X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen und vom 23. April 2013, X ZR 27/12, GRUR 2013, 909 - Fahrzeugnavigationssystem).

    Anweisungen, die die Informationen betreffen, die nach der Lehre des Patents wiedergegeben werden sollen, können daher auch unter dem Gesichtspunkt der erfinderischen Tätigkeit die Patentfähigkeit der erfindungsgemäßen Lehre nur dann und nur insoweit stützen, als sie die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (BGH, Urteil vom 23. April 2013 - X ZR 27/12, GRUR 2013, 909 Rn. 14 mwN - Fahrzeugnavigationssystem).

    Zur Begründung hat der Senat darauf verwiesen, dass sich diese Anweisungen in der Vorgabe erschöpfen, dass und unter welchen Bedingungen Straßennamen Bestandteil der Audiowiedergabe von Fahranweisungen sein sollen und damit ausschließlich den Inhalt der dem Nutzer zur Verfügung gestellten Information betreffen (BGH, GRUR 2013, 909 Rn. 17 - Fahrzeugnavigationssystem).

  • BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08

    Dynamische Dokumentengenerierung

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - X ZR 37/13
    Ob Kombinationen von technischen und nichttechnischen Merkmalen im Einzelfall patentfähig sind, hängt - abgesehen von etwa einschlägigen anderen Ausschlusstatbeständen - allein davon ab, ob sie neu sind und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; Beschluss vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08, BGHZ 185, 214 Rn. 15 ff. - Dynamische Dokumentengenerierung, jeweils zu § 1 PatG).

    Wegen des Patentierungsausschlusses für Computerprogramme als solche können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig allerdings erst solche Anweisungen die Patentfähigkeit eines Verfahrens begründen, die die Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln zum Gegenstand haben (BGHZ 185, 214 Rn. 21 ff. - Dynamische Dokumentengenerierung, zu § 1 Abs. 3, 4 PatG; BGH, GRUR 2011, 125 Rn. 30 f. - Wiedergabe topografischer Informationen).

  • BGH, 19.05.2005 - X ZR 188/01

    Aufzeichnungsträger

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - X ZR 37/13
    (4) Die in Patentanspruch 1 beanspruchte Lehre unterfällt nicht dem Patentierungsausschluss nach Art. 52 Abs. 2 Buchst. d, Abs. 3 EPÜ, weil sie nicht auf die Wiedergabe von Informationen als solche beschränkt ist (BGH, Urteil vom 19. Mai 2005 - X ZR 188/01, GRUR 2005, 749, 752 - Aufzeichnungsträger, zu § 1 PatG).
  • BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09

    Webseitenanzeige

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - X ZR 37/13
    Dass die technischen Komponenten, mit denen die von der verschluckbaren Kapsel erfassten Bilder empfangen und verarbeitet werden, in Patentanspruch 1 nicht genannt sind, ist unschädlich, weil für den vom Patentgericht zutreffend bestimmten Fachmann offenkundig ist, dass das Verfahren den Einsatz entsprechender Komponenten bedingt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - X ZR 121/09, GRUR 2011, 610 Rn. 16 - Webseitenanzeige).
  • BPatG, 23.09.2010 - 17 W (pat) 47/06

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren zur Visualisierung dreidimensionaler,

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - X ZR 37/13
    Bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit sind ferner solche Anweisungen nicht zu berücksichtigen, nach denen bestimmte Inhalte durch Abweichungen in der Farbe, der Helligkeit oder dergleichen hervorgehoben werden (EPA, Technische Beschwerdekammer, Entscheidung vom 4. Oktober 1996 - T 599/93; BPatG, Beschluss vom 23. September 2010 - 17 W (pat) 47/06, in Juris; vgl. auch Benkard/Bacher/Melullis, PatG, 10. Aufl., § 1 Rn. 148; Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 1 Rn. 68).
  • BGH, 20.01.2009 - X ZB 22/07

    Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - X ZR 37/13
    Ob Kombinationen von technischen und nichttechnischen Merkmalen im Einzelfall patentfähig sind, hängt - abgesehen von etwa einschlägigen anderen Ausschlusstatbeständen - allein davon ab, ob sie neu sind und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; Beschluss vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08, BGHZ 185, 214 Rn. 15 ff. - Dynamische Dokumentengenerierung, jeweils zu § 1 PatG).
  • BGH, 25.08.2015 - X ZR 110/13

    BGH erklärt Patent zur Entsperrung eines Touchscreens für nichtig

    Anweisungen, die Informationen betreffen, die nach der erfindungsgemäßen Lehre wiedergegeben werden sollen, können die Patentfähigkeit unter dem Gesichtspunkt der erfinderischen Tätigkeit nur insoweit stützen, als sie die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010, X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen; Urteil vom 26. Februar 2015, X ZR 37/13, GRUR 2015, 660 - Bildstrom).

    Anweisungen, die Informationen betreffen, die nach der erfindungsgemäßen Lehre wiedergegeben werden sollen, können die Patentfähigkeit unter dem Gesichtspunkt der erfinderischen Tätigkeit nur insoweit stützen, als sie die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen; Urteil vom 23. April 2013 - X ZR 27/12, GRUR 2013, 909 Rn. 14 - Fahrzeugnavigationssystem; Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13, GRUR 2015, 660 Rn. 32 f. - Bildstrom).

  • BGH, 14.01.2020 - X ZR 144/17

    Patentfähigkeit einer Menüanordnung auf einem Bildschirm - Rotierendes Menü

    Die Anweisung, für ein Auswahlmenü auf einem Bildschirm eine Darstellungsart zu wählen, die lediglich dem Zweck dient, die angezeigten Menüpunkte und den Umstand, dass möglicherweise noch weitere Punkte verfügbar sind, besonders anschaulich zu präsentieren, betrifft kein technisches Lösungsmittel und ist deshalb bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit nicht zu berücksichtigen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13, GRUR 2015, 660 - Bildstrom und Urteil vom 25. August 2015 - X ZR 110/13, GRUR 2015, 1184 - Entsperrbild).

    Deshalb haben bei der Prüfung der Patentfähigkeit solche Anweisungen als nicht technisch außer Betracht zu bleiben, die gerade die Vermittlung bestimmter Inhalte betreffen und damit darauf abzielen, auf die menschliche Vorstellung oder Verstandesfähigkeit einzuwirken (BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13, GRUR 2015, 660 Rn. 32 - Bildstrom).

    Bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit sind ferner solche Anweisungen nicht zu berücksichtigen, nach denen bestimmte Inhalte durch Abweichungen in der Farbe, der Helligkeit oder dergleichen hervorgehoben werden (BGH, GRUR 2015, 660 Rn. 33 - Bildstrom).

    Anweisungen, die zwar die (visuelle) Informationswiedergabe betreffen, bei denen aber nicht die Vermittlung bestimmter Inhalte oder deren Vermittlung in besonderer Aufmachung im Blickpunkt steht, sondern die Präsentation von Bildinhalten in einer Weise, die auf die physischen Gegebenheiten der menschlichen Wahrnehmung und Aufnahme von Informationen Rücksicht nimmt und dabei darauf gerichtet ist, die Wahrnehmung der gezeigten Information durch den Menschen in bestimmter Weise erst zu ermöglichen, zu verbessern oder zweckmäßig zu gestalten, dienen dagegen der Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln und sind bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2015, 660 Rn. 35 - Bildstrom).

    Darin liegt nach der Rechtsprechung des Senats kein technisches Lösungsmittel (BGH, GRUR 2015, 1184 Rn. 21 - Entsperrbild; BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13, GRUR 2015, 660 Rn. 31 ff. - Bildstrom).

  • BGH, 13.09.2016 - X ZR 64/14

    Datengenerator - Patentnichtigkeitssache: Verteidigung des Streitpatents nur mit

    Für die Überwindung der Ausschlusstatbestände reicht es vielmehr aus, dass die Erfindung überhaupt die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln lehrt, und auch bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit ist jedes Merkmal zu berücksichtigen, das die Lösung des technischen Problems bestimmt oder jedenfalls beeinflusst (BGH, Urteile vom 25. August 2015 - X ZR 110/13, GRUR 2015, 1184 Rn. 18 - Entsperrbild; vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13, GRUR 2015, 660 Rn. 35 - Bildstrom, jeweils mwN).
  • BPatG, 13.05.2020 - 19 W (pat) 10/19

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Nichtberücksichtigung von Anweisungen zur

    Deshalb haben bei der Prüfung der Patentfähigkeit solche Anweisungen als nicht technisch außer Betracht zu bleiben, die gerade die Vermittlung bestimmter Inhalte betreffen und damit darauf abzielen, auf die menschliche Vorstellung oder Verstandesfähigkeit einzuwirken (BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13, GRUR 2015, 660, Rn. 32 - Bildstrom).

    Bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit sind ferner solche Anweisungen nicht zu berücksichtigen, nach denen bestimmte Inhalte durch Abweichungen in der Farbe, der Helligkeit oder dergleichen hervorgehoben werden (BGH, GRUR 2015, 660, Rn. 33 - Bildstrom).

    Anweisungen, die zwar die (visuelle) Informationswiedergabe betreffen, bei denen aber nicht die Vermittlung bestimmter Inhalte oder deren Vermittlung in besonderer Aufmachung im Blickpunkt steht, sondern die Präsentation von Bildinhalten in einer Weise, die auf die physischen Gegebenheiten der menschlichen Wahrnehmung und Aufnahme von Informationen Rücksicht nimmt und dabei darauf gerichtet ist, die Wahrnehmung der gezeigten Information durch den Menschen in bestimmter Weise erst zu ermöglichen, zu verbessern oder zweckmäßig zu gestalten, dienen dagegen der Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln und sind bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2015, 660, Rn. 35 - Bildstrom).

    Darin liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kein technisches Lösungsmittel (BGH, GRUR 2015, 1184, Rn. 21 - Entsperrbild; BGH, GRUR 2015, 660, Rn. 31 ff. - Bildstrom; BGH, juris, Rn. 28 bis 30 - Rotierendes Menü).

  • BPatG, 10.11.2015 - 3 Ni 19/14

    (Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Anpassen von Tierfutter an

    Damit ist es technischer Natur (vgl. BGH GRUR 2015, 660, Rn. 23 und 24 - Bildstrom, BGH GRUR, 2011, 125, Ls. 1 und Rn. 27 - Wiedergabe topographischer Informationen, BGH GRUR 2011, 610, Rn. 16 - Webseitenanzeige).

    Sie sind nur in dem Umfang von Bedeutung, in dem sie auf die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen (vgl. BGH GRUR 2015, 1184, Ls. 1 - Entsperrbild, BGH GRUR 2015, 660, Rn. 23 und 24 - Bildstrom, BGH GRUR 2013, 909, Rn. 14 - Fahrzeugnavigationssystem, BGH GRUR 2009, 479, Ls. - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten, BGH GRUR 2004, 667, II.3. b) - Elektronischer Zahlungsverkehr).

  • BGH, 29.11.2016 - X ZR 90/14

    Patentfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verfahren zum inkrementellen

    Dass die technischen Komponenten als solche in Patentanspruch 1 nicht genannt sind, ist unschädlich, weil für den Fachmann, als den das Patentgericht zutreffend einen Zahntechniker ansieht, der mit einem Kieferorthopäden zusammenarbeitet und einen auf dem Gebiet des rechnergestützten Konstruierens (Computer- Aided Design - CAD) erfahrenen Informatiker heranzieht, offenkundig ist, dass das Verfahren den Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage einschließlich Scanner und Monitor bedingt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13, GRUR 2015, 660 Rn. 24 - Bildstrom; Urteil vom 24. Februar 2011 - X ZR 121/09, GRUR 2011, 610 Rn. 16 - Webseitenanzeige).

    Außerhalb der Technik liegende Anweisungen genügen in diesem Zusammenhang nicht; sie sind nur dann von Bedeutung, wenn sie auf die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen (BGH, GRUR 2015, 660 Rn. 26 - Bildstrom; BGHZ 185, 214 Rn. 21 ff. - Dynamische Dokumentengenerierung).

  • BPatG, 03.03.2016 - 2 Ni 15/14

    Verfahren und Vorrichtung zum Aufbau einer Kundendaten beinhaltenden Datenbank

    Damit kann dahingestellt bleiben, ob der beanspruchte Gegenstand gemäß Art. 52 Abs. 1, 138 Abs. 1 Buchst. a) EPÜ i. V. m. § 6 IntPatÜG oder Art. 52 Abs. 2 Buchst. c), Abs. 3, 138 Abs. 1 Buchst. a) EPÜ i. V. m. § 6 IntPatÜG vom Patentschutz ausgeschlossen ist, und ob der Patentanspruch 1 Merkmale enthält, die nicht die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder beeinflussen und somit bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit nicht zu berücksichtigen sind ( BGH GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen, BGH GRUR BGH GRUR 2013, 909 - Fahrzeugnavigationssystem, BGH GRUR 2015, 660 - Bildstrom, BGH GRUR 2015, 1184 - Entsperrbild ).
  • BPatG, 04.10.2017 - 20 W (pat) 40/14

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren und System zur Beschreibung und Ausführung

    Anweisungen, die Informationen betreffen, die nach der erfindungsgemäßen Lehre wiedergegeben werden sollen, können die Patentfähigkeit unter dem Gesichtspunkt der erfinderischen Tätigkeit nur dann und nur insoweit stützen, als sie die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13, BPatGE 54, 304 Rn. 32 - Bildstrom; BGH, Urteil vom 23. April 2013 - X ZR 27/12, GRUR 2013, 909 Rn. 14 m. w. N. - Fahrzeugnavigationssystem).

    Derartige Anweisungen sind bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit jedoch nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 Rn. 39 - Wiedergabe topografischer Informationen; bestätigt in BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13, BPatGE 54, 304 Rn. 34 - Bildstrom).

  • BPatG, 27.06.2017 - 4 Ni 31/15

    Interdentalreiniger - (Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Interdentalreiniger

    Sie zielt damit auf die in Art. 52 Abs. 2 lit. d, Abs. 3 EPÜ bestimmten Nichterfindung, einer bei der Prüfung von Neuheit (hierzu BPatG Urt. v. 6.5.2014, 4 Ni 22/12 - Verfahren zur Erzeugung eines digitalen Datensatzes) und erfinderischen Tätigkeit unbeachtlichen Lehre, die sich in der bloßen Wiedergabe einer Information als solche erschöpft und nach st. Rspr. von einer Lehre abzugrenzen ist, bei welcher das betroffene Merkmal erfindungsgemäß als konkretes technisches Mittel zur konkreten technischen Problemlösung eingesetzt wird und deshalb nicht vom Patentierungsausschluss erfasst wird (BGH GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen; GRUR 2015, 660 - Bildstrom; GRUR 2015, 1184 - Entsperrbild).
  • BPatG, 26.07.2017 - 2 Ni 28/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Benutzerschnittstelle für Fernsehen

    Die Beklagte verweist hierzu auf die BGH Rechtsprechung (BGH GRUR 2015, 1184 - Entsperrbild ; BGH GRUR 2015, 660 - Bildstrom ).
  • BPatG, 20.02.2018 - 12 W (pat) 4/17

    Anspruch auf Erteilung eines Patents mit der Bezeichnung "Pneumatisches

  • BPatG, 12.03.2021 - 6 Ni 4/20
  • BPatG, 12.07.2016 - 2 Ni 28/16
  • BPatG, 18.06.2020 - 7 Ni 27/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Berücksichtigung eines Bedienkonzeptes für

  • BPatG, 07.04.2021 - 6 Ni 20/18
  • BPatG, 08.03.2021 - 20 W (pat) 34/20
  • BPatG, 02.07.2018 - 19 W (pat) 21/17

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Steuerungseinrichtung für einen Antrieb

  • BPatG, 07.04.2021 - 6 Ni 21/18
  • BPatG, 06.02.2020 - 17 W (pat) 40/16

    Patentbeschwerdeverfahren - "Zeicheneingabevorrichtung und mit einer

  • BPatG, 27.06.2017 - 7 Ni 77/77
  • BPatG, 19.06.2018 - 17 W (pat) 19/16
  • BPatG, 08.05.2018 - 17 W (pat) 17/16
  • BPatG, 02.08.2018 - 17 W (pat) 20/16
  • BPatG, 15.12.2022 - 2 Ni 47/20
  • BPatG, 22.04.2020 - 17 W (pat) 34/19
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