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   BGH, 26.02.2016 - V ZR 250/14   

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https://dejure.org/2016,13848
BGH, 26.02.2016 - V ZR 250/14 (https://dejure.org/2016,13848)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2016 - V ZR 250/14 (https://dejure.org/2016,13848)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2016 - V ZR 250/14 (https://dejure.org/2016,13848)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 WoEigG, § 21 Abs 4 WoEigG, § 50 Abs 1 S 1 BauO SH
    Wohnungseigentum: Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis als Aufgabe aller Wohnungseigentümer

  • IWW

    § 21 Abs. 4 WEG, § 8 WEG, § 50 Abs. 1 Satz 1 LBO SH, § 50 Abs. 5 Satz 1 HS 1 LBO SH, § 903 BGB, § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG, § 21 Abs. 8 WEG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 50 LBO SH, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 8, 21 Abs. 4
    Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an Stellplatznachweis ist Aufgabe aller Wohnungseigentümer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis als Aufgabe aller Wohnungseigentümer; Abweichung des Bauträgers von den der Baugenehmigung zugrundeliegenden Plänen bei der Errichtung der Wohnanlage und der Teilung; Erstmalige ordnungsmäßige ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis ist Aufgabe aller Wohnungseigentümer, § 21 Abs. 4 u 8 WEG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 21 Abs. 4
    Anspruch eines Wohnungseigentümers gegenüber übrigen Eigentümer auf Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an fehlenden Stellplatznachweis

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Stellplatzverpflichtung Sache der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis als Aufgabe aller Wohnungseigentümer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 4
    Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis als Aufgabe aller Wohnungseigentümer; Abweichung des Bauträgers von den der Baugenehmigung zugrundeliegenden Plänen bei der Errichtung der Wohnanlage und der Teilung; Erstmalige ordnungsmäßige ...

  • rechtsportal.de

    WEG § 8 ; WEG § 21 Abs. 4 ; WEG § 21 Abs. 8
    Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis als Aufgabe aller Wohnungseigentümer; Abweichung des Bauträgers von den der Baugenehmigung zugrundeliegenden Plänen bei der Errichtung der Wohnanlage und der Teilung; Erstmalige ordnungsmäßige ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stellplatznachweis obliegt allen Eigentümern!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eigentumswohnungen - und die Stellplatznachweise

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Stellplatznachweis ist Aufgabe aller Wohnungseigentümer

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Erfüllung des Stellplatznachweises als gemeinschaftliche Aufgabe

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Stellplatznachweis als Aufgabe aller Wohnungseigentümer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Richtiger Klageantrag bei der Verpflichtung zum Stellplatznachweis

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Stellplatznachweis ist Sache aller Wohnungseigentümer

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stellplatznachweis obliegt allen Wohnungseigentümern! (IMR 2016, 290)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlussersetzungsklage: Reichweite des gerichtlichen Eingriffs (IMR 2016, 349)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2181
  • MDR 2016, 819
  • NVwZ 2016, 1744
  • NZM 2016, 523
  • ZMR 2016, 553
  • BauR 2016, 1486
  • ZfBR 2016, 570
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.05.2013 - V ZR 182/12

    Wohnungseigentum: DIN-gerechte Sanierung gravierender Mängel der Bausubstanz als

    Auszug aus BGH, 26.02.2016 - V ZR 250/14
    Ausreichend für die Bestimmtheit des Klageantrages ist insoweit - anders als nach der allgemeinen Vorschrift des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO - die Angabe des Rechtsschutzziels, weil bei der Beschlussersetzung nach § 21 Abs. 8 WEG das grundsätzlich den Wohnungseigentümern zustehende Ermessen von dem Gericht ausgeübt wird (vgl. Senat, Urteil vom 24. Mai 2013 - V ZR 182/12, NJW 2013, 2271 Rn. 23 mwN).

    Wegen des mit der Beschlussersetzung nach § 21 Abs. 8 WEG verbundenen Eingriffs in die Privatautonomie der Wohnungseigentümer dürfen Maßnahmen nur insoweit angeordnet werden, als dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes unbedingt notwendig ist (Senat, Urteil vom 24. Mai 2013 - V ZR 182/12, NJW 2013, 2271 Rn. 31).

  • BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Grenzen der Auslegung von

    Auszug aus BGH, 26.02.2016 - V ZR 250/14
    Im Zweifel gilt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2014 - V ZR 53/14, NZM 2015, 218 Rn. 9; BGH, Urteil vom 7. März 2013 - VII ZR 223/11, NJW 2013, 1744 Rn. 23).

    Die Auslegung des klägerischen Antrags kann auch noch das Revisionsgericht vornehmen (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2014 - V ZR 53/14, aaO Rn. 8).

  • BGH, 14.11.2014 - V ZR 118/13

    Wohnungseigentum: Verpflichtung des Wohnungserwerbers zur Beseitigung eines

    Auszug aus BGH, 26.02.2016 - V ZR 250/14
    a) Nach § 21 Abs. 4 i.V.m. Abs. 5 Nr. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer von den übrigen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich verlangen, dass das Gemeinschaftseigentum plangerecht hergestellt wird, da unter Instandsetzung auch die erstmalige Herstellung des Gemeinschaftseigentums zu verstehen ist (Senat, Urteil vom 20. November 2015 - V ZR 284/14, NJW 2016, 473 Rn. 7, vorgesehen zum Abdruck in BGHZ; Urteil vom 14. November 2014 - V ZR 118/13, NJW 2015, 2027 Rn. 20).

    Das Vorbringen der Beklagten, der Bauträger habe auf Veranlassung eines Käufers die Teilung der Wohnung in zwei Einheiten vorgenommen, ist unerheblich; denn es stand dem Bauträger bis zu dem Entstehen einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft frei, das Grundstück abweichend von den Bauplänen aufzuteilen (§ 903 BGB; Senat, Urteil vom 14. November 2014- V ZR 118/13, NJW 2015, 2027 Rn. 10).

  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 223/11

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage bei Klage und Widerklage

    Auszug aus BGH, 26.02.2016 - V ZR 250/14
    Im Zweifel gilt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2014 - V ZR 53/14, NZM 2015, 218 Rn. 9; BGH, Urteil vom 7. März 2013 - VII ZR 223/11, NJW 2013, 1744 Rn. 23).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

    Auszug aus BGH, 26.02.2016 - V ZR 250/14
    Diese Voraussetzungen liegen vor, da die Beklagten die von der Klägerin beantragte Maßnahme zur Erfüllung der Vorgaben des § 50 LBO SH und der damit verbundenen Führung des Stellplatznachweises mehrheitlich abgelehnt haben (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 21).
  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des

    Auszug aus BGH, 26.02.2016 - V ZR 250/14
    a) Nach § 21 Abs. 4 i.V.m. Abs. 5 Nr. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer von den übrigen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich verlangen, dass das Gemeinschaftseigentum plangerecht hergestellt wird, da unter Instandsetzung auch die erstmalige Herstellung des Gemeinschaftseigentums zu verstehen ist (Senat, Urteil vom 20. November 2015 - V ZR 284/14, NJW 2016, 473 Rn. 7, vorgesehen zum Abdruck in BGHZ; Urteil vom 14. November 2014 - V ZR 118/13, NJW 2015, 2027 Rn. 20).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02

    Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BGH, 26.02.2016 - V ZR 250/14
    Der ordnungsmäßigen Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums dienen auch Maßnahmen zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Anforderungen (Senat, Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 37/02, BGHZ 152, 63, 74 f.).
  • OLG München, 22.12.2009 - 32 Wx 82/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruchsgegner für Beschlussfassung über eine

    Auszug aus BGH, 26.02.2016 - V ZR 250/14
    Die Beklagten trifft lediglich die Pflicht, einen Beschluss zu fassen, um die Grundlage für ein Vorgehen des Verwalters nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG zu schaffen (vgl. OLG München, NJOZ 2010, 1872, 1873).
  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 203/17

    Sanierungspflichten in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau

    Da im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (vgl. nur Senat, Urteil vom 26. Februar 2016 - V ZR 250/14, ZMR 2016, 553 Rn. 18 mwN), soll in aller Regel nicht die Abgabe individueller Willenserklärungen erreicht werden, sondern ein Beschluss als das in § 23 Abs. 1 WEG vorgesehene Ergebnis der kollektiven Willensbildung der Wohnungseigentümer herbeigeführt werden.

    Speziell für dieses Anliegen hat der Gesetzgeber mit der Einführung von § 21 Abs. 8 WEG die Möglichkeit geschaffen, eine Beschlussersetzung durch gerichtliches Gestaltungsurteil herbeizuführen (vgl. Senat, Urteil vom 26. Februar 2016 - V ZR 250/14, ZMR 2016, 553 Rn. 16 ff.; Bärmann/Roth, WEG, 13. Aufl., vor §§ 43 ff. Rn. 41, jeweils mwN).

  • BGH, 11.11.2022 - V ZR 213/21

    Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von

    Im Zweifel gilt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (Senat, Urteil vom 26. Februar 2016 - V ZR 250/14, WuM 2016, 451 Rn. 18 mwN).
  • OLG Hamm, 10.12.2019 - 13 U 86/18

    Abgasskandal: Schadensersatzanspruch gegen VW auch bei Leasing

    Für die Auslegung von Anträgen ist nicht allein der buchstäbliche Sinn des Wortlauts maßgebend (st. Rspr., etwa BGH, Beschlüsse vom 27. August 2019 - VI ZB 32/18, juris Rn. 9; vom 30. Mai 2017 - VIII ZB 15/17, juris Rn. 14; Urteil vom 26. Februar 2016 - V ZR 250/14, juris Rn. 18; jeweils mwN).

    Entscheidend ist vielmehr der erklärte Wille, wie er aus der Klagebegründung, den sonstigen Begleitumständen und nicht zuletzt der Interessenlage hervorgeht (st. Rspr., etwa BGH, Urteil vom 26. Februar 2016 - V ZR 250/14, juris Rn. 18).

    Im Zweifel gilt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (st. Rspr., etwa BGH, Urteile vom 8. Februar 2019 - V ZR 176/17, juris Rn. 28; vom 26. Februar 2016 - V ZR 250/14, aaO; Beschlüsse vom 27. August 2019 - VI ZB 32/18, juris Rn. 9 mwN; vom 30. Mai 2017 - VIII ZB 15/17, juris Rn. 14).

  • BGH, 08.02.2019 - V ZR 176/17

    Keine unbefristete, aber langfristige Sozialbindung im dritten Förderweg

    Da im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (vgl. nur Senat, Urteil vom 26. Februar 2016 - V ZR 250/14, ZMR 2016, 553 Rn. 18 mwN), umfasst der Antrag als minus auch die Feststellung, dass die Belegungsrechte ggf. zu einem späteren Zeitpunkt enden.
  • BGH, 09.12.2016 - V ZR 84/16

    Wohnungseigentum: Erfüllung der das Sondereigentum betreffenden

    Die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis ist auch dann Aufgabe aller Wohnungseigentümer, wenn der Nachweis bei einer Aufteilung gemäß § 3 WEG nicht oder nicht vollständig geführt worden ist (im Anschluss an das Urteil des Senats vom 26. Februar 2016, V ZR 250/14, NJW 2016, 2181 Rn. 13 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats zählen hierzu sowohl die erstmalige plangerechte Herstellung des Gemeinschaftseigentums (vgl. Senat, Urteil vom 26. Februar 2016 - V ZR 250/14, NJW 2016, 2181 Rn. 10; Urteil vom 20. November 2015 - V ZR 284/14, BGHZ 208, 29 Rn. 7) als auch Maßnahmen zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Anforderungen an das gemeinschaftliche Eigentum (vgl. Senat, Urteil vom 26. Februar 2016- V ZR 250/14, aaO; Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 37/02, BGHZ 152, 63, 74 f.).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis Aufgabe aller Wohnungseigentümer ist, wenn der Bauträger bei der Errichtung der Wohnanlage und der Teilung nach § 8 WEG von den der Baugenehmigung zugrundeliegenden Plänen abgewichen ist und dadurch die öffentlich-rechtliche Verpflichtung besteht, weitere Stellplätze zu schaffen (Senat, Urteil vom 26. Februar 2016 - V ZR 250/14, NJW 2016, 2181 Rn. 13 ff.).

  • BGH, 20.07.2018 - V ZR 56/17

    Wohnungseigentumssache: Anspruch von Wohnungseigentümern auf Beseitigung der von

    b) Für die Bestimmung des ordnungsmäßigen Anfangszustands des Gemeinschaftseigentums im Sinne dieser Rechtsprechung ist in erster Linie der Teilungsvertrag (§ 3 WEG) bzw. die Teilungserklärung (§ 8 WEG) in Verbindung mit dem gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG in Bezug genommenen Aufteilungsplan maßgebend (vgl. Senat, Urteil vom 26. Februar 2016 - V ZR 250/14, NJW 2016, 523 Rn. 12).

    Ebenso ist die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis Aufgabe aller Wohnungseigentümer und wird von dem Anspruch auf erstmalige ordnungsmäßige Herstellung des Gemeinschaftseigentums erfasst, wenn der Bauträger bei der Errichtung der Wohnanlage und der Teilung nach § 8 WEG von den der Baugenehmigung zugrundeliegenden Plänen abgewichen ist und dadurch die öffentlich-rechtliche Verpflichtung besteht, weitere Stellplätze zu schaffen (Senat, Urteil vom 26. Februar 2016 - V ZR 250/14, NJW 2016, 2181 Rn. 11 ff.).

  • LG Frankfurt/Main, 20.04.2021 - 13 S 133/20

    Anspruch auf Split-Klimagerät?

    Der Hilfsantrag, der vom Amtsgericht zutreffend als Beschlussersetzungsklage ausgelegt worden ist (dazu BGH NZM 2016, 523 Rn. 18), ist jedenfalls unbegründet, wobei die Kammer die Bedenken des Amtsgerichts an der Zulässigkeit im Hinblick auf das Rechtsschutzbedürfnis teilt, da jedenfalls der vergebliche Versuch einer Vorbefassung im Umlaufverfahren nicht genügen dürfte.
  • BGH, 23.03.2018 - V ZR 65/17

    Herbeiführen der dauerhafte Änderung des Inhalts eines Sondernutzungsrechts und

    Dazu können auch Maßnahmen zur Erfüllung öffentlichrechtlicher Anforderungen gehören, wie etwa die Schaffung baurechtlich vorgesehener Stellplätze oder eines zweiten Rettungswegs (vgl. Senat, Urteil vom 26. Februar 2016 - V ZR 250/14, NJW 2016, 2181 Rn. 10 ff.; Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 84/16, ZWE 2017, 177 Rn. 13).

    Sie gibt den Rahmen vor, der allerdings, soweit die Teilungserklärung keine Aussagen trifft, durch die bauordnungsrechtlichen Vorschriften und die Baugenehmigung auszufüllen ist (vgl. Senat, Urteil vom 26. Februar 2016 - V ZR 250/14, NJW 2016, 2181 Rn. 12).

  • BGH, 21.03.2024 - IX ZB 56/22
    Im Zweifel gilt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Urteil vom 26. Februar 2016 - V ZR 250/14, NJW 2016, 2181 Rn. 18 mwN).

    Die Auslegung eines Antrags kann auch noch das Rechtsbeschwerdegericht vornehmen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2016, aaO).

  • BGH, 17.05.2019 - V ZR 34/18

    Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung; Versäumung

    Es kann nur darum gehen, dass ein Beschluss gefasst wird, um die Grundlage für ein Vorgehen des Verwalters nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG zu schaffen (vgl. Senat, Urteil vom 26. Februar 2016 - V ZR 250/14, NJW 2016, 2181 Rn. 16 ff.; siehe zur Auslegung auch Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, NJW 2018, 3283 Rn. 6).
  • BGH, 20.09.2019 - V ZR 258/18

    Wirksamkeit des Mehrheitsbeschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur

  • OLG München, 11.10.2016 - 32 W 129/16

    Bestimmungen der Teilungserklärung als Grundlage für den ordnungsgemäßen Zustand

  • OLG München, 11.10.2016 - 32 Wx 374/16

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Erstherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands

  • AG München, 06.12.2021 - 1293 C 19127/21

    Wohnungseigentumsversammlung unter 2GPlus-Bedingungen

  • BGH, 13.05.2022 - V ZR 7/21

    Darlegungs- und Beweislast bei Einwirkung auf Eigentum; Mobilfunkinfrastruktur

  • OLG Karlsruhe, 07.11.2019 - 17 U 245/18

    Anspruch auf Nachlieferung eines gleichartigen Ersatzfahrzeugs; Verjährung

  • BGH, 16.12.2022 - V ZR 263/21

    Nach dem seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht trifft die

  • BGH, 23.06.2023 - V ZR 158/22

    Verurteilung zu einer Entschädigung nach § 510b ZPO ; Materiell-rechtliche

  • LG Köln, 27.10.2022 - 14 O 266/21

    Lichtbild Internet Unterlassungsanspruch Lizenzschadensersatz Stufenklage

  • LG Hamburg, 16.06.2021 - 318 S 68/19

    Anspruch auf Rückbau bei einer vom Aufteilungsplan abweichenden Bauausführung

  • BGH, 28.01.2022 - V ZR 99/21

    Verletzung einer nachbarschützenden Norm des öffentlichen Rechts: Ausschluss

  • BGH, 12.03.2021 - V ZR 181/19

    Vollstreckungsgegenklage einer Insolvenzschuldnerin: Voraussetzungen und Inhalt

  • LG Bremen, 07.10.2016 - 4 S 250/15

    WEG muss einer e-Mobil-Box nicht zustimmen!

  • LG Itzehoe, 04.03.2022 - 11 S 37/20

    Kein Anspruch auf Gestattung des Durchbruchs durch eine tragende Wand

  • LG München I, 08.02.2017 - 1 S 5582/16

    Vermietung von Wohnungen an (arabische) Medizintouristen: Zulässige Wohnnutzung?

  • AG Bonn, 24.01.2019 - 27 C 115/18

    Zustimmung der Wohnungseigentümer zum Betrieb einer Kindertagespflege durch die

  • LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 T 82/19

    Für gerichtliche Verwalterbestellung muss es Kandidaten geben!

  • LG Mannheim, 23.10.2020 - 1 O 124/20

    Unwirksamer Verjährungsgleichlauf bleibt für Sicherungsabrede folgenlos!

  • AG Berlin-Mitte, 19.03.2018 - 26 C 55/17

    WEG - Einbau einer Ladestation für e-Mobiles

  • AG Berlin-Mitte, 19.03.2018 - 291a C 45/17

    Negativbeschluss zum Antrag auf Gestattung einer Ladestation in der Tiefgarage

  • AG Philippsburg, 19.01.2018 - 1 C 167/17

    WEG - Verweigerung der Veräußerungszustimmung

  • OLG Nürnberg, 01.08.2019 - 13 U 1667/17

    Steuerliche Einlagekonten für Gesellschafter einer GmbH

  • BGH, 23.02.2023 - V ZB 35/22

    Sachentscheidung des Gerichts über eine Beschlussklage hinsichtlich Wahrung der

  • LG München I, 02.05.2019 - 36 S 8087/17

    Unbestimmter Grundlagenbeschluss mangels tatsächlicher Umsetzbarkeit

  • AG Delbrück, 25.10.2019 - 2 C 283/18

    Jeder Eigentümer kann Bestellung eines Verwalters erzwingen

  • LG Frankfurt/Main, 13.06.2022 - 7 O 359/19
  • LG Frankfurt/Main, 11.05.2023 - 13 S 67/22

    Zur Bestimmtheit eins Antrages auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen; § 18

  • LG Frankfurt/Main, 11.05.2023 - 13 S 90/22

    Zur Bestimmtheit eins Antrages auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen und zum

  • LG Lüneburg, 31.01.2023 - 3 S 29/22

    Nicht Dein, sondern unser Wille geschehe!

  • AG München, 14.12.2021 - 1294 C 13676/21

    Anspruch auf erstmalige plangerechte Herstellung

  • AG Korbach, 31.03.2022 - 3 C 297/21

    Auch ein Mehrheitseigentümer ist nicht allmächtig!

  • AG Essen, 10.06.2020 - 196 C 143/19

    Es gibt sie tatsächlich, die begründete Beschlussersetzungsklage gem. § 21 Abs. 8

  • LG Dortmund, 25.10.2022 - 1 S 104/22

    Beschlussersetzungsklage: Eigentümer verweigern Genehmigung der Jahresabrechnung

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