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   BGH, 26.02.2019 - KRB 51/16   

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https://dejure.org/2019,6164
BGH, 26.02.2019 - KRB 51/16 (https://dejure.org/2019,6164)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2019 - KRB 51/16 (https://dejure.org/2019,6164)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2019 - KRB 51/16 (https://dejure.org/2019,6164)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    § 356a StPO, § 465 Abs. 1 StPO

  • IWW

    § 356a StPO, § 465 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anhörungsrüge eines Nebenbetroffenen wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • Wolters Kluwer

    Anhörungsrüge eines Nebenbetroffenen wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • Wolters Kluwer

    Anhörungsrüge eines Nebenbetroffenen wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 356a
    Anhörungsrüge eines Nebenbetroffenen wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de

    StPO § 356a
    Anhörungsrüge eines Nebenbetroffenen wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.05.2015 - 1 StR 121/15

    Unzulässige Anhörungsrüge (Auslegung)

    Auszug aus BGH, 26.02.2019 - KRB 51/16
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15, Rn. 5; Beschluss vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15, Rn. 6).
  • BGH, 22.07.2016 - 1 StR 579/15

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 26.02.2019 - KRB 51/16
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15, Rn. 5; Beschluss vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15, Rn. 6).
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 627/16

    Revision in Strafsachen: Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen die

    Auszug aus BGH, 26.02.2019 - KRB 51/16
    Dies kann der Anhörungsrüge nicht zum Erfolg verhelfen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 1 StR 627/16, Rn. 6).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 26.02.2019 - KRB 51/16
    Die Gerichte brauchen nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Auszug aus BGH, 26.02.2019 - KRB 51/16
    Dass der Beschluss vom 9. Oktober 2018 hierzu im Anschluss an den Verwerfungsantrag des Generalbundesanwalts, der die Frage einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (auch nach Abschluss der Tatsacheninstanz) ausführlich erörtert, keine Ausführungen enthält, rechtfertigt nicht die Annahme, der Senat hätte das Vorbringen der Rechtsmittelführerin nicht zur Kenntnis genommen und erwogen (vgl. BVerfG, StraFo 2007, 463; BGH, Beschluss vom 8. April 2009 - 5 StR 40/09, BGHR StPO § 356 Gehörverstoß 3).
  • BGH, 08.04.2009 - 5 StR 40/09

    Rechtliches Gehör im Revisionsrechtszug (Überraschungsentscheidung); Obliegenheit

    Auszug aus BGH, 26.02.2019 - KRB 51/16
    Dass der Beschluss vom 9. Oktober 2018 hierzu im Anschluss an den Verwerfungsantrag des Generalbundesanwalts, der die Frage einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (auch nach Abschluss der Tatsacheninstanz) ausführlich erörtert, keine Ausführungen enthält, rechtfertigt nicht die Annahme, der Senat hätte das Vorbringen der Rechtsmittelführerin nicht zur Kenntnis genommen und erwogen (vgl. BVerfG, StraFo 2007, 463; BGH, Beschluss vom 8. April 2009 - 5 StR 40/09, BGHR StPO § 356 Gehörverstoß 3).
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