Rechtsprechung
   BGH, 26.02.2020 - 4 StR 662/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,5275
BGH, 26.02.2020 - 4 StR 662/19 (https://dejure.org/2020,5275)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2020 - 4 StR 662/19 (https://dejure.org/2020,5275)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 4 StR 662/19 (https://dejure.org/2020,5275)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,5275) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Vernehmung von Zeugen

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Aufklärungsrüge wegen unterbliebener Vernehmung von Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Vernehmung von Zeugen

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Aufklärungsrüge wegen unterbliebener Vernehmung von Zeugen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 180
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.01.2010 - 1 StR 620/09

    Begriff des Beweisantrages (Unerreichbarkeit; Angabe der aktuellen Anschrift des

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - 4 StR 662/19
    Es ist in einem solchen Fall dann aber mitzuteilen, welche konkreten Bemühungen das Gericht zur Ermittlung der Zeugen hätte entfalten können und müssen (BGH, Beschlüsse vom 15. April 2003 ? 1 StR 82/03, NStZ-RR 2004, 3 (Sander); vom 14. Januar 2010 ? 1 StR 620/09, StraFo 2010, 150; Becker in LR-StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 368).
  • BGH, 30.07.2014 - 4 StR 263/14

    Revision in Strafsachen: Anforderungen an die Aufklärungsrüge wegen

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - 4 StR 662/19
    Grundsätzlich müssen bei der Anbringung einer Aufklärungsrüge, mit der die unterbliebene Vernehmung von Zeugen beanstandet wird, die Namen und die ladungsfähigen Anschriften der Zeugen mitgeteilt werden (BGH, Urteil vom 21. November 2013 ? 4 StR 242/13, NStZ 2014, 172; Beschluss vom 30. Juli 2014 ? 4 StR 263/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 244 Rn. 102).
  • BGH, 14.06.2006 - 2 StR 65/06

    Unzulässige Verfahrensrüge (Beweisermittlungsantrag); schwerer Raub (Versuch;

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - 4 StR 662/19
    Auch ist vorzutragen, welches Ergebnis diese Bemühungen gehabt hätten (BGH, Urteil vom 14. Juni 2006 ? 2 StR 65/06, StV 2007, 513; vgl. auch Sättele in SSW-StPO, 4. Aufl., § 244 Rn. 75).
  • BGH, 21.11.2013 - 4 StR 242/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Feststellungen zu Leben und

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - 4 StR 662/19
    Grundsätzlich müssen bei der Anbringung einer Aufklärungsrüge, mit der die unterbliebene Vernehmung von Zeugen beanstandet wird, die Namen und die ladungsfähigen Anschriften der Zeugen mitgeteilt werden (BGH, Urteil vom 21. November 2013 ? 4 StR 242/13, NStZ 2014, 172; Beschluss vom 30. Juli 2014 ? 4 StR 263/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 244 Rn. 102).
  • BGH, 15.04.2003 - 1 StR 82/03

    Beweisantragsrecht (Unerreichbarkeit; Begriff des Beweisantrages; Vortrag von

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - 4 StR 662/19
    Es ist in einem solchen Fall dann aber mitzuteilen, welche konkreten Bemühungen das Gericht zur Ermittlung der Zeugen hätte entfalten können und müssen (BGH, Beschlüsse vom 15. April 2003 ? 1 StR 82/03, NStZ-RR 2004, 3 (Sander); vom 14. Januar 2010 ? 1 StR 620/09, StraFo 2010, 150; Becker in LR-StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 368).
  • BGH, 11.05.2021 - 5 StR 99/21

    Hinzuziehung eines Dolmetschers in der Hauptverhandlung: Anspruch des Angeklagten

    Die Aufklärungsrüge betreffend den Zeugen Ah. scheitert auch daran, dass der Revisionsführer keine ladungsfähige Anschrift dieses Zeugen mitgeteilt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 4 StR 662/19, NStZ-RR 2020, 180 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht