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   BGH, 26.02.2020 - VIII ZR 267/17   

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https://dejure.org/2020,6226
BGH, 26.02.2020 - VIII ZR 267/17 (https://dejure.org/2020,6226)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2020 - VIII ZR 267/17 (https://dejure.org/2020,6226)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - VIII ZR 267/17 (https://dejure.org/2020,6226)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 435 BGB

  • IWW

    § 346 Abs. 1 BGB, § 435 BGB, § 437 Nr. 2, § 435 Satz 1, § 440, 323 BGB, § 446 Satz 1 BGB, § 903 BGB, § 111b StPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit nach dem Verkauf eines Gebrauchtwagens über das Vorliegen der Voraussetzungen eines Rücktritts vom Kaufvertrag infolge eines Rechtsmangels

  • Betriebs-Berater

    Bei Gefahrübergang bestehende Eintragung eines Kfz in das Schengener Informationssystem (SIS) als Rechtsmangel

  • rewis.io

    Kaufvertrag: Rechtsmangel durch spätere Eintragung des Fahrzeugs in das Schengener Informationssystem

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eintragung in das Schengener Informationssystem nach Erwerb eines Pkw kein Rechtsmangel; §§ 437 Nr. 2, 435 Satz 1, 440, 323 BGB

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 435
    Kein Rechtsmangel bei Eintragung des gekauften Kfz in das Schengener Informationssystem nach Gefahrübergang

  • der-rechtsberater.de

    Rechtsmangel aufgrund Eintragung eines Fahrzeugs im SIS

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 435

  • rechtsportal.de

    BGB § 435
    Rechtsstreit nach dem Verkauf eines Gebrauchtwagens über das Vorliegen der Voraussetzungen eines Rücktritts vom Kaufvertrag infolge eines Rechtsmangels

  • datenbank.nwb.de

    Kaufvertrag: Rechtsmangel durch spätere Eintragung des Fahrzeugs in das Schengener Informationssystem

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung des Verkäufers eines Kfz für Rechtsmangel in Form der bei Gefahrübergang bestehenden Eintragung in Schengener Informationssystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rechtsmangel aufgrund Eintragung eines Fahrzeugs im SIS

  • heise.de (Pressemeldung, 01.04.2020)

    Unwissentlich gestohlenes Auto gekauft, kein Geld zurück

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Eintragung eines Kfz im Schengener Informationssystem als Rechtsmangel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1669
  • ZIP 2020, 880
  • MDR 2020, 559
  • VersR 2020, 774
  • WM 2020, 1136
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.01.2017 - VIII ZR 234/15

    BGH bejaht Mangelhaftigkeit eines Gebrauchtwagens bei internationaler

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - VIII ZR 267/17
    Allein ein bei Gefahrübergang vorliegendes tatsächliches Geschehen, das erst zu einem späteren Zeitpunkt zu einer SIS-Eintragung führt, genügt demgegenüber nicht (im Anschluss an BGH, Urteile vom 18. Januar 2017 - VIII ZR 234/15, NJW 2017, 1666 Rn. 14 und vom 26. April 2017 - VIII ZR 233/15, NJW 2017, 3292 Rn. 10).

    Wie das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend erkannt hat, können öffentlich-rechtliche Eingriffsbefugnisse, Beschränkungen oder Bindungen in Bezug auf die Kaufsache einen Rechtsmangel im Sinne des § 435 BGB begründen, soweit sie nicht an deren Beschaffenheit anknüpfen; im letzteren Fall kann ein Sachmangel vorliegen (Senatsurteil vom 18. Januar 2017 - VIII ZR 234/15, NJW 2017, 1666 Rn. 18 ff.).

    Dementsprechend hat der Senat die im Zeitpunkt des Gefahrübergangs aufgrund einer wegen des Verdachts eines Eigentumsdelikts bestehende Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) als Rechtsmangel angesehen (Senatsurteile vom 18. Januar 2017 - VIII ZR 234/15 aaO Rn. 14, 22 ff.; vom 26. April 2017 - VIII ZR 233/15, NJW 2017, 3292 Rn. 10).

    Denn mit der SIS-Ausschreibung eines Kraftfahrzeugs zur Fahndung ist die konkrete, im gesamten Schengen-Raum bestehende Gefahr verbunden, dass das Fahrzeug bei einer Halteränderung oder bei einer polizeilichen Kontrolle von staatlichen Behörden rechtmäßig sichergestellt oder beschlagnahmt wird (Senatsurteil vom 18. Januar 2017 - VIII ZR 234/15, aaO Rn. 24) mit der Folge, dass es der Käufer - unabhängig von einem etwaig bestehenden, für die Beurteilung eines Rechtsmangels nicht maßgebenden Eigentumsherausgabeanspruch eines (Vor-)Eigentümers - nicht mehr ungestört im In- und Ausland nutzen kann (Senatsurteil vom 18. Januar 2017 - VIII ZR 234/15, aaO Rn. 22, 28).

    Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung zur Frage, ob in der Eintragung eines Kraftfahrzeugs in die SIS-Fahndungsliste ein Rechtsmangel liegt, darauf abgestellt, dass diese Eintragung bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestand (Senatsurteile vom 18. Januar 2017 - VIII ZR 234/15, aaO Rn. 14; vom 26. April 2015 - VIII ZR 233/15, aaO).

    Eine andere Beurteilung ist auch nicht mit Rücksicht auf das Urteil des Senats zu einer nach § 111b StPO rechtmäßig durchgeführten Beschlagnahme geboten (Senatsurteil vom 18. Februar 2004 - VIII ZR 78/03, NJW 2004, 1802 unter II 1, in Bezug genommen durch Senatsurteil vom 18. Januar 2017 - VIII ZR 234/15, aaO Rn. 21).

  • BGH, 26.04.2017 - VIII ZR 233/15

    Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug: Umfang des vereinbarten

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - VIII ZR 267/17
    Allein ein bei Gefahrübergang vorliegendes tatsächliches Geschehen, das erst zu einem späteren Zeitpunkt zu einer SIS-Eintragung führt, genügt demgegenüber nicht (im Anschluss an BGH, Urteile vom 18. Januar 2017 - VIII ZR 234/15, NJW 2017, 1666 Rn. 14 und vom 26. April 2017 - VIII ZR 233/15, NJW 2017, 3292 Rn. 10).

    Dementsprechend hat der Senat die im Zeitpunkt des Gefahrübergangs aufgrund einer wegen des Verdachts eines Eigentumsdelikts bestehende Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) als Rechtsmangel angesehen (Senatsurteile vom 18. Januar 2017 - VIII ZR 234/15 aaO Rn. 14, 22 ff.; vom 26. April 2017 - VIII ZR 233/15, NJW 2017, 3292 Rn. 10).

    Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung zur Frage, ob in der Eintragung eines Kraftfahrzeugs in die SIS-Fahndungsliste ein Rechtsmangel liegt, darauf abgestellt, dass diese Eintragung bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestand (Senatsurteile vom 18. Januar 2017 - VIII ZR 234/15, aaO Rn. 14; vom 26. April 2015 - VIII ZR 233/15, aaO).

  • BGH, 18.02.2004 - VIII ZR 78/03

    Rechte des Käufers bei Beschlagnahme der Kaufsache in einem strafrechtlichen

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - VIII ZR 267/17
    Eine andere Beurteilung ist auch nicht mit Rücksicht auf das Urteil des Senats zu einer nach § 111b StPO rechtmäßig durchgeführten Beschlagnahme geboten (Senatsurteil vom 18. Februar 2004 - VIII ZR 78/03, NJW 2004, 1802 unter II 1, in Bezug genommen durch Senatsurteil vom 18. Januar 2017 - VIII ZR 234/15, aaO Rn. 21).

    Der in dem Senatsurteil vom 18. Februar 2004 (VIII ZR 78/03, aaO) zu beurteilende Sachverhalt zeichnete sich dadurch aus, dass bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs eine Diebstahlsanzeige vorlag und strafrechtliche Ermittlungen - auch gegen den Käufer des Fahrzeugs - wegen des Verdachts der Hehlerei geführt wurden, in deren Folge es 16 Tage nach der Übergabe zu einer (rechtmäßigen und danach richterlich bestätigten) Beschlagnahme durch die deutschen Strafverfolgungsbehörden kam (Senatsurteil vom 18. Februar 2004 - VIII ZR 78/03, aaO).

  • LG Braunschweig, 02.06.2020 - 11 O 4083/18

    Abgasskandal, BGH VI ZR 252/19

    Vor allem wäre an dieser Stelle eine Auseinandersetzung mit dem - zum Kaufrecht ergangenen - Urteil des 8. Senats des BGH (Urteil vom 26.02.2020, VIII ZR 267/17, zitiert nach juris, Rn. 19) wünschenswert gewesen, wonach die Gefahr behördlicher Zwangsmaßnahmen erst dann einen Anspruch auslöst, wenn die "verdichtete" Situation eines unmittelbaren drohenden behördlichen Eingreifens besteht, die im Rahmen des sog. "Abgasskandals" - wenn tatsächlich jemals überhaupt - frühestens mit dessen Bekanntwerden im Herbst 2015 bestanden haben dürfte.
  • OLG Köln, 03.02.2022 - 24 U 410/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Mercedes Benz C220 Bluetec mit einem

    Soweit die Beklagte darauf verweist, dass der Bundesgerichtshof zum Vorliegen eines Rechtsmangels bei einem Fahrzeugkauf entschieden habe, dass im Zeitpunkt des Gefahrübergangs eine so konkrete Gefahr eines behördlichen Eingreifens gegeben sein müsse, dass mit deren Verwirklichung unmittelbar und jederzeit gerechnet werden müsse (vgl. BGH NJW 2020, 1669), führt dies hier zu keinem anderen Ergebnis.
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