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   BGH, 26.03.1956 - II ZR 120/55   

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BGH, 26.03.1956 - II ZR 120/55 (https://dejure.org/1956,5586)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1956 - II ZR 120/55 (https://dejure.org/1956,5586)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1956 - II ZR 120/55 (https://dejure.org/1956,5586)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DB 1956, 594
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 02.12.1927 - II 269/27

    Wechselrecht. ; Bezeichnung des Bezogenen.

    Auszug aus BGH, 26.03.1956 - II ZR 120/55
    Es ist in Schrifttum und Rechtsprechung anerkannt, daß auch eine falsche Bezeichnung des Akzeptanten genügt, sofern die Identität des Bezogenen mit dem Annehmer aus der Wechselurkunde erkenntlich ist (vgl. RGZ 100, 167 [169/171]; 119, 198 [202]), um die wechselmäßige Haftung des Akzeptanten zu begründen.
  • RG, 27.10.1920 - V 332/20

    Wechselerfordernisse, wenn der Fiskus Wechselremittent ist

    Auszug aus BGH, 26.03.1956 - II ZR 120/55
    Es ist in Schrifttum und Rechtsprechung anerkannt, daß auch eine falsche Bezeichnung des Akzeptanten genügt, sofern die Identität des Bezogenen mit dem Annehmer aus der Wechselurkunde erkenntlich ist (vgl. RGZ 100, 167 [169/171]; 119, 198 [202]), um die wechselmäßige Haftung des Akzeptanten zu begründen.
  • BGH, 09.11.1978 - II ZR 114/77

    Umfang der Haftung als Wechselbürge des Ausstellers - Anforderungen an den

    In dem "Querschreiben" des Bürgen an dieser Stelle kann ein deutliches Zeichen dafür gesehen werden, daß er für den Akzeptanten bürgen wolle, selbst wenn er ausdrücklich keine diesbezügliche Erklärung abgegeben hat (vgl. SenUrt. v. 26.3.56 - II ZR 120/55, WM 1956, 790).
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