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BGH, 26.03.1956 - II ZR 120/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- DB 1956, 594
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 02.12.1927 - II 269/27
Wechselrecht. ; Bezeichnung des Bezogenen.
Auszug aus BGH, 26.03.1956 - II ZR 120/55
Es ist in Schrifttum und Rechtsprechung anerkannt, daß auch eine falsche Bezeichnung des Akzeptanten genügt, sofern die Identität des Bezogenen mit dem Annehmer aus der Wechselurkunde erkenntlich ist (vgl. RGZ 100, 167 [169/171]; 119, 198 [202]), um die wechselmäßige Haftung des Akzeptanten zu begründen. - RG, 27.10.1920 - V 332/20
Wechselerfordernisse, wenn der Fiskus Wechselremittent ist
Auszug aus BGH, 26.03.1956 - II ZR 120/55
Es ist in Schrifttum und Rechtsprechung anerkannt, daß auch eine falsche Bezeichnung des Akzeptanten genügt, sofern die Identität des Bezogenen mit dem Annehmer aus der Wechselurkunde erkenntlich ist (vgl. RGZ 100, 167 [169/171]; 119, 198 [202]), um die wechselmäßige Haftung des Akzeptanten zu begründen.
- BGH, 09.11.1978 - II ZR 114/77
Umfang der Haftung als Wechselbürge des Ausstellers - Anforderungen an den …
In dem "Querschreiben" des Bürgen an dieser Stelle kann ein deutliches Zeichen dafür gesehen werden, daß er für den Akzeptanten bürgen wolle, selbst wenn er ausdrücklich keine diesbezügliche Erklärung abgegeben hat (vgl. SenUrt. v. 26.3.56 - II ZR 120/55, WM 1956, 790).