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BGH, 26.03.1957 - 5 StR 101/57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
Auszug aus BGH, 26.03.1957 - 5 StR 101/57
Dann liegt der Fall der sogenannten gleichartigen Tateinheit vor, für den § 73, nicht § 74 StGB gilt (vgl. hierzu BGHSt 1, 20 = LM Nr. 2 zu § 73 StGB mit Anm. von Werner). - BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50
Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere …
Auszug aus BGH, 26.03.1957 - 5 StR 101/57
"Hartnäckiges Leugnen" ist für sich allein weder ein Strafschärfungsgrund (BGHSt 1, 103), noch kann ein derartiges Prozeßverhalten geeignet sein, die Anrechnung eines Teiles der Untersuchungshaft abzulehnen (BGHSt 1, 105; BGH NJW 1956, 1845). - BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51
Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines …
Auszug aus BGH, 26.03.1957 - 5 StR 101/57
"Hartnäckiges Leugnen" ist für sich allein weder ein Strafschärfungsgrund (BGHSt 1, 103), noch kann ein derartiges Prozeßverhalten geeignet sein, die Anrechnung eines Teiles der Untersuchungshaft abzulehnen (BGHSt 1, 105; BGH NJW 1956, 1845). - BGH, 09.04.1954 - 2 StR 74/54
Auszug aus BGH, 26.03.1957 - 5 StR 101/57
Werden nämlich Verbrechen durch mehrere Teilakte verwirklicht, dann liegt Tateinheit zwischen diesen Verbrechen schon dann vor, wenn einzelne ihrer Teilakte zusammenfallen (BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]). - BGH, 11.10.1956 - 4 StR 316/56
Auszug aus BGH, 26.03.1957 - 5 StR 101/57
"Hartnäckiges Leugnen" ist für sich allein weder ein Strafschärfungsgrund (BGHSt 1, 103), noch kann ein derartiges Prozeßverhalten geeignet sein, die Anrechnung eines Teiles der Untersuchungshaft abzulehnen (BGHSt 1, 105; BGH NJW 1956, 1845).