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   BGH, 26.03.1974 - 4 StR 68/74   

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https://dejure.org/1974,5420
BGH, 26.03.1974 - 4 StR 68/74 (https://dejure.org/1974,5420)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1974 - 4 StR 68/74 (https://dejure.org/1974,5420)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1974 - 4 StR 68/74 (https://dejure.org/1974,5420)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Parteiverrat durch einen Rechtsanwalt - Pflichtwidriges Dienen für beide Parteien in derselben Rechtssache - "In derselben Rechtssache" und "in entgegengesetztem Interesse" als sogennante normative Tatbestandsmerkmale - Vorliegen eines vermeidbaren Verbotsirrtums

 
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  • BGH, 02.12.1954 - 4 StR 500/54
    Auszug aus BGH, 26.03.1974 - 4 StR 68/74
    Er hat damit "beiden Parteien in derselben Rechtssache pflichtwidrig gedient" (§ 356 Abs. 1 StGB; § 45 Nr. 2 BRAO; vgl. auch BGHSt 5, 284, 287; 5, 301, 307; 7, 17, 20; 9, 341, 346; 15, 332, 334; 17, 306; BGH NJW 1963, 668; BGH Anwbl. 1962, 221).

    Das aber ist ein Subsumtions-, d.h. also, wie die Strafkammer mit Recht angenommen hat, ein Verbotsirrtum, der den Täter nur dann entschuldigt, wenn er nicht vermeidbar war (vgl. BGHSt 7, 17, 23; 7, 261, 264; 9, 341, 347; BGH GA 1961, 203; BGH NJW 1963, 668, 669).

    Er muß auch nicht unbedingt, kann aber je nach dem Maß, in dem es der Täter an der gehörigen Gewissensanspannung hat fehlen lassen, im Einzelfall den Schuldvorwurf mildern und vom Tatrichter (nach Versuchsgrundsätzen) strafmildernd berücksichtigt werden (vgl. BGHSt 2, 194, 209; 7, 17, 23; 9, 341, 347).

  • BGH, 21.08.1956 - 5 StR 153/56
    Auszug aus BGH, 26.03.1974 - 4 StR 68/74
    Er hat damit "beiden Parteien in derselben Rechtssache pflichtwidrig gedient" (§ 356 Abs. 1 StGB; § 45 Nr. 2 BRAO; vgl. auch BGHSt 5, 284, 287; 5, 301, 307; 7, 17, 20; 9, 341, 346; 15, 332, 334; 17, 306; BGH NJW 1963, 668; BGH Anwbl. 1962, 221).

    Das aber ist ein Subsumtions-, d.h. also, wie die Strafkammer mit Recht angenommen hat, ein Verbotsirrtum, der den Täter nur dann entschuldigt, wenn er nicht vermeidbar war (vgl. BGHSt 7, 17, 23; 7, 261, 264; 9, 341, 347; BGH GA 1961, 203; BGH NJW 1963, 668, 669).

    Er muß auch nicht unbedingt, kann aber je nach dem Maß, in dem es der Täter an der gehörigen Gewissensanspannung hat fehlen lassen, im Einzelfall den Schuldvorwurf mildern und vom Tatrichter (nach Versuchsgrundsätzen) strafmildernd berücksichtigt werden (vgl. BGHSt 2, 194, 209; 7, 17, 23; 9, 341, 347).

  • BGH, 16.11.1962 - 4 StR 344/62
    Auszug aus BGH, 26.03.1974 - 4 StR 68/74
    Er hat damit "beiden Parteien in derselben Rechtssache pflichtwidrig gedient" (§ 356 Abs. 1 StGB; § 45 Nr. 2 BRAO; vgl. auch BGHSt 5, 284, 287; 5, 301, 307; 7, 17, 20; 9, 341, 346; 15, 332, 334; 17, 306; BGH NJW 1963, 668; BGH Anwbl. 1962, 221).

    Ihre Bewertung insoweit kann daher als Tatbestandsirrtum den Vorsatz ausschließen, z. B. wenn der Täter den Gegenstand des früheren Auftrages nicht in dem neuen wiedererkennt, wenn er sich des Inhalts seines Auftrages nicht bewußt geworden ist und deshalb oder infolge rechtsirriger Beurteilung der Belange seiner Auftraggeber die Gegensätzlichkeit der Interessen nicht erkennt (vgl. BGHSt 5, 301, 311; 7, 261, 263 ff; 15, 332, 338; BGH NJW 1963, 668).

    Das aber ist ein Subsumtions-, d.h. also, wie die Strafkammer mit Recht angenommen hat, ein Verbotsirrtum, der den Täter nur dann entschuldigt, wenn er nicht vermeidbar war (vgl. BGHSt 7, 17, 23; 7, 261, 264; 9, 341, 347; BGH GA 1961, 203; BGH NJW 1963, 668, 669).

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 26.03.1974 - 4 StR 68/74
    Er muß auch nicht unbedingt, kann aber je nach dem Maß, in dem es der Täter an der gehörigen Gewissensanspannung hat fehlen lassen, im Einzelfall den Schuldvorwurf mildern und vom Tatrichter (nach Versuchsgrundsätzen) strafmildernd berücksichtigt werden (vgl. BGHSt 2, 194, 209; 7, 17, 23; 9, 341, 347).

    Für den Fall einer Milderung wäre dann auch zu beachten, daß die Mindeststrafe nur ein Viertel von drei Monaten beträgt (vgl. BGHSt 2, 194, 210, 211).

  • BGH, 04.02.1954 - 4 StR 724/53
    Auszug aus BGH, 26.03.1974 - 4 StR 68/74
    Er hat damit "beiden Parteien in derselben Rechtssache pflichtwidrig gedient" (§ 356 Abs. 1 StGB; § 45 Nr. 2 BRAO; vgl. auch BGHSt 5, 284, 287; 5, 301, 307; 7, 17, 20; 9, 341, 346; 15, 332, 334; 17, 306; BGH NJW 1963, 668; BGH Anwbl. 1962, 221).

    Ihre Bewertung insoweit kann daher als Tatbestandsirrtum den Vorsatz ausschließen, z. B. wenn der Täter den Gegenstand des früheren Auftrages nicht in dem neuen wiedererkennt, wenn er sich des Inhalts seines Auftrages nicht bewußt geworden ist und deshalb oder infolge rechtsirriger Beurteilung der Belange seiner Auftraggeber die Gegensätzlichkeit der Interessen nicht erkennt (vgl. BGHSt 5, 301, 311; 7, 261, 263 ff; 15, 332, 338; BGH NJW 1963, 668).

  • BGH, 24.03.1955 - 4 StR 381/54
    Auszug aus BGH, 26.03.1974 - 4 StR 68/74
    Ihre Bewertung insoweit kann daher als Tatbestandsirrtum den Vorsatz ausschließen, z. B. wenn der Täter den Gegenstand des früheren Auftrages nicht in dem neuen wiedererkennt, wenn er sich des Inhalts seines Auftrages nicht bewußt geworden ist und deshalb oder infolge rechtsirriger Beurteilung der Belange seiner Auftraggeber die Gegensätzlichkeit der Interessen nicht erkennt (vgl. BGHSt 5, 301, 311; 7, 261, 263 ff; 15, 332, 338; BGH NJW 1963, 668).

    Das aber ist ein Subsumtions-, d.h. also, wie die Strafkammer mit Recht angenommen hat, ein Verbotsirrtum, der den Täter nur dann entschuldigt, wenn er nicht vermeidbar war (vgl. BGHSt 7, 17, 23; 7, 261, 264; 9, 341, 347; BGH GA 1961, 203; BGH NJW 1963, 668, 669).

  • BGH, 24.06.1960 - 2 StR 621/59

    Verbot der anwaltlichen Vertretung bei Vorliegen von entgegengesetzten Interessen

    Auszug aus BGH, 26.03.1974 - 4 StR 68/74
    Er hat damit "beiden Parteien in derselben Rechtssache pflichtwidrig gedient" (§ 356 Abs. 1 StGB; § 45 Nr. 2 BRAO; vgl. auch BGHSt 5, 284, 287; 5, 301, 307; 7, 17, 20; 9, 341, 346; 15, 332, 334; 17, 306; BGH NJW 1963, 668; BGH Anwbl. 1962, 221).

    Ihre Bewertung insoweit kann daher als Tatbestandsirrtum den Vorsatz ausschließen, z. B. wenn der Täter den Gegenstand des früheren Auftrages nicht in dem neuen wiedererkennt, wenn er sich des Inhalts seines Auftrages nicht bewußt geworden ist und deshalb oder infolge rechtsirriger Beurteilung der Belange seiner Auftraggeber die Gegensätzlichkeit der Interessen nicht erkennt (vgl. BGHSt 5, 301, 311; 7, 261, 263 ff; 15, 332, 338; BGH NJW 1963, 668).

  • BGH, 02.02.1954 - 5 StR 590/53
    Auszug aus BGH, 26.03.1974 - 4 StR 68/74
    Er hat damit "beiden Parteien in derselben Rechtssache pflichtwidrig gedient" (§ 356 Abs. 1 StGB; § 45 Nr. 2 BRAO; vgl. auch BGHSt 5, 284, 287; 5, 301, 307; 7, 17, 20; 9, 341, 346; 15, 332, 334; 17, 306; BGH NJW 1963, 668; BGH Anwbl. 1962, 221).
  • BGH, 13.02.1969 - 4 StR 33/69

    Möglichkeit der Strafmilderung bei (vermeidbarem) Verbotsirrtum

    Auszug aus BGH, 26.03.1974 - 4 StR 68/74
    Selbst bei einem offensichtlich vermeidbaren Verbotsirrtum müssen die Strafzumessungsgründe deshalb ergeben, daß sich der Tatrichter der Möglichkeit einer Strafmilderung bewußt gewesen ist und von seinem Ermessen in der einen oder anderen Richtung Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Februar 1969 - 4 StR 33/69 - bei Dallinger M DR 1969, 358, 359).
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