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   BGH, 26.03.1975 - IV ZB 55/74   

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https://dejure.org/1975,5427
BGH, 26.03.1975 - IV ZB 55/74 (https://dejure.org/1975,5427)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1975 - IV ZB 55/74 (https://dejure.org/1975,5427)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1975 - IV ZB 55/74 (https://dejure.org/1975,5427)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Kindschaftssache als Feriensache - Zahlung von Regelunterhalt - Versehen eines Rechtsanwaltes als unabwendbares Ereignis - Zurechnung rechtsanwaltlichen Verschuldens - ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1972 - IV ZB 37/72

    Mandatverhältnisse in einer Anwaltssozietät - Bearbeitung des Mandates nur durch

    Auszug aus BGH, 26.03.1975 - IV ZB 55/74
    Die zugrunde liegende Auffassung, daß die Fristversäumung eines Anwaltes, dem innerhalb einer gemeinsamen Anwaltspraxis die selbständige Bearbeitung einer Berufungssache übertragen ist, auch dann zugunsten der Partei geht, wenn dieser Anwalt beim Berufungsgericht nicht zugelassen ist, entspricht den dazu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH LM ZPO § 232 (Cb) Nr. 11 = NJW 1965, 1020; MDR 1967, 530 LM ZPO § 232 (Cb) Nr. 14 = VersR 1973, 231 und VersR 1974, 1000).
  • BGH, 16.03.1965 - VI ZB 7/65

    Versäumung der Frist zur Begründung einer Berufung - Zurechnung von

    Auszug aus BGH, 26.03.1975 - IV ZB 55/74
    Die zugrunde liegende Auffassung, daß die Fristversäumung eines Anwaltes, dem innerhalb einer gemeinsamen Anwaltspraxis die selbständige Bearbeitung einer Berufungssache übertragen ist, auch dann zugunsten der Partei geht, wenn dieser Anwalt beim Berufungsgericht nicht zugelassen ist, entspricht den dazu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH LM ZPO § 232 (Cb) Nr. 11 = NJW 1965, 1020; MDR 1967, 530 LM ZPO § 232 (Cb) Nr. 14 = VersR 1973, 231 und VersR 1974, 1000).
  • BGH, 28.05.1974 - VI ZR 145/73

    Hilfsarbeiter - Verschuldenzurechnung - Einzelfallabwägung -

    Auszug aus BGH, 26.03.1975 - IV ZB 55/74
    Die zugrunde liegende Auffassung, daß die Fristversäumung eines Anwaltes, dem innerhalb einer gemeinsamen Anwaltspraxis die selbständige Bearbeitung einer Berufungssache übertragen ist, auch dann zugunsten der Partei geht, wenn dieser Anwalt beim Berufungsgericht nicht zugelassen ist, entspricht den dazu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH LM ZPO § 232 (Cb) Nr. 11 = NJW 1965, 1020; MDR 1967, 530 LM ZPO § 232 (Cb) Nr. 14 = VersR 1973, 231 und VersR 1974, 1000).
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