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BGH, 26.03.1976 - I ZR 2/75 |
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- Wolters Kluwer
Irreführung des Verkehrs durch die Angabe "10 Jahre Garantie gegen Abblättern, Abbröckeln und Abschälen vom Untergrund" - Berücksichtigung des Gesamtbildes einer Werbemaßnahme, wenn nur ein betimmter Teil der Maßnahme angegriffen wird - Erwartung des Verkehrs, daß der ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.09.1975 - I ZR 72/74
Anbieten/Gewähren einer 15-jährigen Garantie für die Innenbearbeitung von …
Auszug aus BGH, 26.03.1976 - I ZR 2/75
Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß eine langjährige Garantieübernahme aus wettbewerbsrechtlichen Gründen im allgemeinen nicht zu beanstanden ist, wenn sich die Gewährleistung auf die Haltbarkeit eines Materials oder Werks bezieht, das bei normaler Abnutzung eine entsprechend lange Lebensdauer besitzt, und wenn die Garantiezusage für den Besteller nicht praktisch bedeutungslos ist (vgl. BGH WRP 1975, 735 - Kaminisolierung; ferner BGH GRUR 1958, 455, 457 - Federkernmatratzen).Die weiteren Werbemaßnahmen der Beklagten und deren etwaige Auswirkungen auf den Vorstellungsinhalt des Verkehrs haben außer Betracht zu bleiben, wenn die Garantiezusage und -gewährung schlechthin und ohne Rücksicht auf die sie begleitenden Gesamtumstände verboten werden soll (vgl. BGH WRP 1975, 735 - Kaminisolierung).
Dagegen kommt es, wie aber das Berufungsgericht offenbar irrig annimmt, nicht darauf an, ob sich aus der Rechtsform der Beklagten als Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rückschlüsse auf eine etwa nicht hinreichende finanzielle Gewähr für etwaige Garantiefälle ziehen lassen (siehe dazu BGH WRP 1975, 735, 737 - Kaminisolierung).
- BGH, 31.01.1958 - I ZR 182/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.03.1976 - I ZR 2/75
Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß eine langjährige Garantieübernahme aus wettbewerbsrechtlichen Gründen im allgemeinen nicht zu beanstanden ist, wenn sich die Gewährleistung auf die Haltbarkeit eines Materials oder Werks bezieht, das bei normaler Abnutzung eine entsprechend lange Lebensdauer besitzt, und wenn die Garantiezusage für den Besteller nicht praktisch bedeutungslos ist (vgl. BGH WRP 1975, 735 - Kaminisolierung; ferner BGH GRUR 1958, 455, 457 - Federkernmatratzen).Garantiezusagen können zwar, wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 31. Januar 1958 (GRUR 1958, 455, 456 - Federkernmatratzen) im einzelnen dargelegt hat, Zugabecharakter besitzen, wenn sie über die Sicherung der Vertragsgemäßheit der Leistung hinausgehen und weitergehende Risiken ausschalten wollen.
- BGH, 23.02.1954 - I ZR 265/52
Molkereizeitung / Molkerei - Zeitung
Auszug aus BGH, 26.03.1976 - I ZR 2/75
Daß der angegriffenen Werbewendung gleichwohl aufgrund des Gesamtzusammenhangs ein anderer Inhalt zukäme und aus diesem Grund eine Gesamtbetrachtung erforderlich wäre, hat die Revision nicht behauptet (vgl. BGH GRUR 1954, 333, 335 - Molkereizeitung).