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BGH, 26.03.1986 - 3 StR 49/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen eines sonstigen minder schweren Falles im Sinne des § 213 Strafgesetzbuch (StGB) - Anforderungen an Erwägungen zur Ablehnung eines minder schweren Falles
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.10.1984 - 1 StR 554/84
Berücksichtigung der Vorgeschichte
Auszug aus BGH, 26.03.1986 - 3 StR 49/86
Die von ihr zitierten Entscheidungen (BGH StV 1985, 55; NStZ 1983, 555) geben für eine andere Auffassung nichts her.
- BGH, 21.02.2018 - 1 StR 351/17
Mord (niedrige Beweggründe: Tötung des sich vom Täter abwendenden Intimpartners; …
bb) Mit diesen Erwägungen kann sich das Landgericht auf ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stützen, die als notwendige Bedingung des § 213 Alt. 1 StGB eine vorsätzliche schwere Beleidigung im Sinne der vorgenannten Vorschrift verlangt (BGH, Urteil vom 8. April 1986 - 1 StR 104/86, BGHSt 34, 37 f.), jedenfalls aber für erforderlich hält, dass das provozierende Tatopfer sich des beleidigenden Charakters des eigenen Verhaltens bewusst gewesen sein muss (vgl. BGH, Urteile vom 26. März 1986 - 3 StR 49/86 und vom 25. November 1987 - 3 StR 479/87, NStZ 1988, 216; siehe auch BGH…, Urteil vom 1. September 2011 - 5 StR 266/11 Rn. 11 "Provokation des Tatopfers muss bewusst von diesem ausgehen'). - BGH, 07.08.1986 - 4 StR 371/86
Totschlag - Besonders schwerer Fall - Mordmerkmal
Ob die damit vorgenommene Abstufung des Grades der erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit, die, wenn sie rechtlich möglich wäre, im Ergebnis dazu führen müßte, jedenfalls innerhalb des Anwendungsbereiches des § 21 StGB Fälle mit leichten, mittleren und schwereren Beeinträchtigungen zu unterscheiden, begründbar ist, ist zweifelhaft (vgl. aber BGH, Urteil vom 26. März 1986 - 3 StR 49/86 - S. 5; Schöch in Monatsschrift für Kriminologie 1983, 333) und bedürfte näherer für das Revisionsgericht nachvollziehbarer Darlegungen. - BGH, 27.11.1987 - 3 StR 479/87
Beurteilung, ob der Angeklagte tatsächlich durch eine beleidigende Äußerung des …
An einem Angriff auf den Täter fehlt es nach der objektiven Sachlage daher auch dann, wenn der Täter ein Verhalten als Beleidigung auffaßt, das zwar nach seinem objektiven Erklärungswert so verstanden werden kann, das aber vom Opfer nicht so gemeint war (BGHSt 34, 37 f. [BGH 08.04.1986 - 1 StR 104/86]; Urteil des Senats vom 26. März 1986 - 3 StR 49/86). - BGH, 07.10.1986 - 1 StR 385/86
Bewertung der Bezeichnung des Angeklagten als "primitiv" als schwere Beleidiung
Diese Einstufung wird von einem objektiven Maßstab bestimmt (BGHSt 34, 37 [BGH 08.04.1986 - 1 StR 104/86]; BGH, Urteil vom 26. März 1986 - 3 StR 49/86).