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   BGH, 26.03.1992 - V ZB 16/91   

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https://dejure.org/1992,966
BGH, 26.03.1992 - V ZB 16/91 (https://dejure.org/1992,966)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1992 - V ZB 16/91 (https://dejure.org/1992,966)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1992 - V ZB 16/91 (https://dejure.org/1992,966)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erlöschen der Vormerkung - Wirksamkeit der Verfügung - Auflassungsvormerkung - Auflassung - Löschung - Nachweis des Todes - Eintragung im Grundbuch

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Löschung auflösend bedingter Rückauflassungsforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 883 Abs. 2; GBO § 23
    Wirksamwerden vormerkungswidriger Verfügung - Grundbuchberichtigung bei Tod des Vormerkungsberechtigten

Papierfundstellen

  • BGHZ 117, 390
  • NJW 1992, 1683
  • ZIP 1992, 628
  • MDR 1992, 675
  • DNotZ 1992, 569
  • WM 1992, 817
  • DB 1992, 1822
  • Rpfleger 1992, 287
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 08.12.1927 - V 100/27

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit.

    Auszug aus BGH, 26.03.1992 - V ZB 16/91
    Ist aber die Eintragung einer Löschungserleichterung nach § 23 II GBO nicht gestattet und nach § 22 I 1 GBO überflüssig, so muß sie unterbleiben (OLG Düsseldorf, MittRhNotK 1975, 485 (488); RGZ 119, 211 (213); 132, 106 (112 f.)).
  • BayObLG, 29.08.1989 - BReg. 2 Z 92/89

    Zum zulässigen Inhalt einer Zwischenverfügung und zur Löschung einer

    Auszug aus BGH, 26.03.1992 - V ZB 16/91
    Rückstände gem. § 23 GBO kämen nicht in Betracht (vgl. BayObLG, Rpfleger 1990, 61).
  • RG, 14.03.1931 - Vb 2/31

    1. Teilt die in der Spalte "Veränderungen" des hamburgischen (und des

    Auszug aus BGH, 26.03.1992 - V ZB 16/91
    Ist aber die Eintragung einer Löschungserleichterung nach § 23 II GBO nicht gestattet und nach § 22 I 1 GBO überflüssig, so muß sie unterbleiben (OLG Düsseldorf, MittRhNotK 1975, 485 (488); RGZ 119, 211 (213); 132, 106 (112 f.)).
  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus BGH, 26.03.1992 - V ZB 16/91
    An diese Auslegung ist der Senat, was die Zulässigkeit der Vorlage betrifft, gebunden (BGHZ 99, 90 (92) = NJW 1987, 650 = LM § 8 WohnungseigentumsG Nr. 9 m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 30.01.1985 - 2 Wx 41/84

    Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Nachweis des Todes des Berechtigten

    Auszug aus BGH, 26.03.1992 - V ZB 16/91
    Für die Löschung einer sich auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkenden Auflassungsvormerkung ist seit langem umstritten, ob i. S. des § 23 GBO Leistungsrückstände denkbar sind und deshalb diese Vorschrift entsprechend angewendet werden kann (bejahend: OLG Köln, Rpfleger 1985, 290; LG Bochum, Rpfleger 1971, 314; Hesse-Saage-Fischer, GBO, 4. Aufl., § 23 Anm. I; Kuntze-Ertl-Herrmann-Eickmann, GBR, 4. Aufl., § 23 GBO Rdnr. 22; Meikel-Böttcher, GBR, 7. Aufl., §§ 23, 24 GBO Rdnr. 38; Horber-Demharter, GBO, 19. Aufl., § 23 Anm. 3; verneinend: OLG Düsseldorf, MittRhNotK 1975, 485; LG Bonn, NJW 1963, 819 (820); Planck-Strecker, BGB, 5. Aufl., § 886 Anm. 1 f.; Predari, GBO, 2. Aufl., § 25 Anm. 1; Güthe-Triebel, GBO, 6. Aufl., § 23 Rdnr. 6; Staudinger-Gursky, BGB, 12. Aufl., § 886 Rdnr. 15; Riedel, JurBüro 1979, 155 (159 f.); Streuer, Rpfleger 1986, 245).
  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 258/11

    Grundbuchverfahren: Erneute Verwendung einer unrichtig gewordenen Vormerkung

    § 23 GBO findet auf Rückauflassungsvormerkungen keine Anwendung; dies gilt unabhängig davon, ob der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch mit dem Tod des Berechtigten erlischt (Senatsbeschluss vom 26. März 1992 - V ZB 16/91, BGHZ 117, 390, 392) oder auf dessen Erben übergehen kann (Senatsbeschluss vom 21. September 1995 - V ZB 34/94, BGHZ 130, 385, 388).

    Der Untergang eines durch den Tod des Gläubigers auflösend bedingten Anspruchs führt zum Erlöschen der den Anspruch sichernden Vormerkung (vgl. Senatsbeschluss vom 26. März 1992 - V ZB 16/91, BGHZ 117, 390, 392).

  • OLG Bremen, 17.06.2020 - 3 W 15/20

    Weitgehende Ausbesserungs- und Erneuerungspflichten des Nießbrauchers vereinbar

    Hintergrund ist, dass für eine derartige Vormerkung keine Rückstände von Leistungen zu besorgen sind, so dass § 23 GBO nicht anwendbar ist (BGH, Beschluss vom 26. März 1992 - V ZB 16/91 - Rdnr. 13 ff., BGHZ 117, 390-394 - zitiert nach juris).
  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11

    Vormerkung für Rückauflassungsanspruch von Ehegatten als Gesamtgläubigern:

    Rechtsfehlerfrei geht das Beschwerdegericht allerdings davon aus, dass nicht die Auflassungsvormerkung, sondern der gesicherte Rückübertragungsanspruch bedingt sein sollte (zu den möglichen Gestaltungen: Senat, Beschluss vom 26. März 1992 - V ZB 16/91, BGHZ 117, 390, 392).

    cc) Voraussetzungen für die beantragte Löschung der Vormerkung sind danach die Bewilligung des überlebenden Elternteils nach § 19 GBO und der Nachweis des Todes des anderen, der gemäß §§ 22, 29 GBO zu führen ist (zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 26. März 1992 - V ZB 16/91, BGHZ 117, 390, 392).

  • BGH, 21.09.1995 - V ZB 34/94

    Zulässiger Inhalt einer Auflassungsvormerkung

    »Eine Auflassungsvormerkung kann auch dann nicht mit dem Inhalt eingetragen werden, daß zu ihrer Löschung der Nachweis des Todes des Berechtigten genügt, wenn sie ohne zeitliche Begrenzung bestellt worden ist (Ergänzung zu BGHZ 117, 390).«.

    Für die Löschung einer sich auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkenden Auflassungsvormerkung hat der erkennende Senat die Zulässigkeit einer Löschungserleichterungsklausel nach § 23 Abs. 2 GBO verneint (BGHZ 117, 390).

    Betroffen ist allein - wie der Senat in seiner bereits zitierten Entscheidung dargelegt hat (BGHZ 117, 390, 393) - der schuldrechtliche Anspruch.

  • BGH, 03.12.1999 - V ZR 329/98

    Ausübung eines Vorkaufsrechts nach Erwerb der Kaufsache durch den

    Da die Bedingung des Auflassungsanspruchs (wirksame Vorkaufsrechtsausübung) nicht eintrat und auch nicht mehr eintreten kann, ist auch die Vormerkung des Beklagten erloschen (vgl. auch BGHZ 117, 390, 392; BayObLG, Rpfleger 1993, 58, 59 m.w.N.).
  • OLG München, 25.04.2018 - 34 Wx 359/17

    Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

    Allerdings reicht in diesen Fällen der Todesnachweis dann nicht zum Beleg für die Grundbuchunrichtigkeit, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Vormerkung auch einen zu Lebzeiten entstandenen, aber bis zum Tod des Berechtigten nicht mehr durchgesetzten und nach § 1922 BGB auf die Erben übergegangenen Übertragungsanspruch sichert (BGHZ 117, 390/393 f.; BGHZ 130, 385/388 f.; Everts MittBayNot 2015, 315/316).
  • OLG Köln, 16.04.2018 - 2 Wx 168/18

    Voraussetzungen für die Löschung einer auf Lebenszeit des Berechtigten

    Bei einem solchen Verständnis wäre der Unrichtigkeitsnachweis bereits unabhängig von § 23 GBO geführt: Kommen nämlich Rückstände nicht in Betracht, ermöglicht bereits allein der Todesnachweis die Löschung (BGHZ 117, 390).
  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 15 W 99/05

    Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Löschung einer Vormerkung

    Bei der Prüfung dieser Frage ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen einem Wegfall der Vormerkung selbst infolge des Eintritts einer Bedingung oder eines Endtermins (§§ 158, 163 BGB) und dem Wegfall des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs, der allerdings im Hinblick auf die strenge Akzessorietät der Vormerkung ebenfalls zu deren Wegfall führt (vgl. BGHZ 117, 390 = NJW 1992, 1683 f.).
  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 81/94

    Anfechtung von Rechten gegenüber den Erben; Erteilung einer Sterbeurkunde zum

    Nicht durchgesetzte Leistungsrückstände aus dem vorgemerkten Anspruch können nach dem Tode des Inhabers nicht mehr entstehen (vgl. BGHZ 117, 390, 392; BGH, Beschl. v. 21. September 1995 - V ZB 34/94, NJW 1996, 59, 60).
  • OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09

    Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung

    Allerdings kam auch hiernach eine Löschung der Vormerkung allein aufgrund des Nachweises des Todes dann nicht in Betracht, wenn nicht auszuschließen war, daß mit der Vormerkung auch die Sicherung der Erben des Berechtigten für den Fall beabsichtigt worden sein könnte, daß der Übereignungsanspruch zu Lebzeiten des Berechtigten entstanden und geltend gemacht worden, aber bis zum Tode des Berechtigung noch nicht durchgesetzt worden war (vgl. BGHZ 117, 390 [393]; BayObLG MittBayNot 1995, 177 [178]).
  • KG, 11.10.2016 - 1 W 337/16

    Grundbuch: Eintragung einer auflösend bedingten Vormerkung

  • OLG Hamm, 03.09.2013 - 15 W 344/12

    Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungvormerkung nach Versterben des

  • OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 208/16

    Löschung einer einen bedingten Rückübertragungsanspruchs sichernden Vormerkung

  • OLG Schleswig, 27.07.2016 - 2 Wx 55/16

    Auflösend bedingte Vormerkung ist eintragungsfähig!

  • OLG Nürnberg, 26.11.2015 - 15 W 1757/15

    Prüfung des Verbots des Selbstkontrahierens durch das Grundbuchamt bei Handlungen

  • LG Aachen, 24.03.1995 - 3 T 44/95

    Eintragung eines Löschungserleichterungsvermerks

  • BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 8/95

    Löschung einer zugunsten eines Erblassers eingetragenen Rückauflassungsvormerkung

  • OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 629/10

    Anforderungen an die Feststellung des Erlöschens des durch eine Vormerkung

  • OLG Köln, 06.01.2020 - 2 Wx 373/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

  • OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 72/11

    Grundbuchverfahren: Ausscheiden eines Grundstücks aus der Nacherbfolge;

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2016 - 3 Wx 265/15

    Zulässigkeit der Verpflichtung zur Beibringung einer Löschungsbewilligung durch

  • OLG München, 22.05.2015 - 34 Wx 436/14
  • OLG Hamm, 08.04.2010 - 15 W 64/10

    Auslegung einer Rückübertragungsklausel in einem notariellen Übertragungsvertrag

  • OLG München, 18.03.2019 - 34 Wx 120/19

    Verfahren wegen Löschung von Nießbrauch

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2015 - 3 Wx 259/14

    Anforderungen an den Nachweis des Erlöschens eines durch eine

  • OLG Düsseldorf, 28.10.2020 - 3 Wx 103/20
  • OLG Köln, 09.02.1994 - 2 Wx 52/93

    Löschungserleichterung bei Rückauflassungsvormerkung

  • OLG München, 28.02.2013 - 34 Wx 38/13

    Grundbuchverfahren: Modifizierung der Löschbarkeit einer

  • AG Bonn, 05.03.2018 - Bonn 20644/5 (B0-20644-5)
  • OLG München, 08.04.2010 - 34 Wx 21/10

    Grundbuchsache: Anfechtbarkeit des rechtlichen Hinweises auf eine notwendige

  • AG München, 29.06.1992 - Forstenried Bd 50 Bl 1822

    Löschungserleichterung bei Rückauflassungsvormerkung regelmäßig eintragungsfähig

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