Rechtsprechung
   BGH, 26.03.2007 - NotZ 45/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2970
BGH, 26.03.2007 - NotZ 45/06 (https://dejure.org/2007,2970)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2007 - NotZ 45/06 (https://dejure.org/2007,2970)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2007 - NotZ 45/06 (https://dejure.org/2007,2970)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2970) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 6 Abs. 2
    Auswahlentscheidung bei Notarbewerbung ohne Punktesystem für fachliche Eignung (Baden-Württemberg)

  • Wolters Kluwer

    Kriterien für die Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in Baden-Württemberg; Gewährleistung des Gebots der Transparenz bei der von der Justizverwaltung zu treffenden Auswahlentscheidung; Geeignetheit einer Prognose über die Eignung der Bewerber über ein Punktesystem ...

  • Judicialis

    BNotO § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6
    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in Baden-Württemberg

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1135
  • DNotZ 2007, 874
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 4/06

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern um eine

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 45/06
    Der Senat hat zur Umsetzung dieser verfassungsrechtlichen Entscheidung bereits mehrfach Stellung genommen (siehe die Beschlüsse vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155; vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 - DNotZ 2005, 942; vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 362 und NotZ 11/06 - ZNotP 2006, 455 sowie vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109).

    bb) Der Senat hat danach, wie bereits mehrfach ausgesprochen (für die neue AVNot in Hessen: Beschlüsse vom 24. Juli 2006 aaO S. 393 f Rn. 13 bzw. Rn. 7; für die neue AVNot in Schleswig-Holstein: Beschluss vom 20. November 2006 aaO S. 110 f Rn. 10; vgl. auch - für die neue AVNot in Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom heutigen Tage in NotZ 38/06), keine Bedenken, wenn für das Bewerbungsverfahren grundsätzlich an einem Punktesystem festgehalten wird.

    b) Freilich bergen, wie der Senat in seinen Beschlüssen vom 24. Juli (aaO S. 394 Rn. 14 ff bzw. Rn. 11 ff) und 20. November 2006 (aaO S. 112 Rn. 21 ff) ebenfalls betont hat, die Ausrichtung auf ein Punktesystem und die darauf beruhende Einordnung von fachlichen Qualifikationsmerkmalen die Gefahr in sich, dass den Besonderheiten des Einzelfalls nicht immer ausreichend Rechnung getragen und das Maß der Eignung des einzelnen Bewerbers nicht vollständig ermittelt wird.

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 45/06
    Zur Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in Baden-Württemberg auf der Grundlage der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 20. April 2004, BVerfGE 110, 304 und vom 8. Oktober 2004, NJW 2005, 50).

    aa) Ausgangspunkt sind die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304 = NJW 2004, 1935) und vom 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50), in denen die durch die bisherigen Verwaltungsvorschriften einzelner Bundesländer (auch die des Landes Baden-Württemberg) konkretisierte Auslegung und Anwendung der in § 6 BNotO normierten Auswahlmaßstäbe für die Bewertung freier Notarstellen für verfassungswidrig erklärt worden ist mit der Begründung, die chancengleiche Bestenauslese, die zur Gewährleistung der verfassungsrechtlich garantierten Berufsfreiheit geboten sei, sei auf der Grundlage dieser Maßstäbe nicht sichergestellt.

  • BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 702/03

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch eine nicht angemessene

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 45/06
    Zur Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in Baden-Württemberg auf der Grundlage der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 20. April 2004, BVerfGE 110, 304 und vom 8. Oktober 2004, NJW 2005, 50).

    aa) Ausgangspunkt sind die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304 = NJW 2004, 1935) und vom 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50), in denen die durch die bisherigen Verwaltungsvorschriften einzelner Bundesländer (auch die des Landes Baden-Württemberg) konkretisierte Auslegung und Anwendung der in § 6 BNotO normierten Auswahlmaßstäbe für die Bewertung freier Notarstellen für verfassungswidrig erklärt worden ist mit der Begründung, die chancengleiche Bestenauslese, die zur Gewährleistung der verfassungsrechtlich garantierten Berufsfreiheit geboten sei, sei auf der Grundlage dieser Maßstäbe nicht sichergestellt.

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 3/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 45/06
    Der Senat hat zur Umsetzung dieser verfassungsrechtlichen Entscheidung bereits mehrfach Stellung genommen (siehe die Beschlüsse vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155; vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 - DNotZ 2005, 942; vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 362 und NotZ 11/06 - ZNotP 2006, 455 sowie vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109).

    bb) Der Senat hat danach, wie bereits mehrfach ausgesprochen (für die neue AVNot in Hessen: Beschlüsse vom 24. Juli 2006 aaO S. 393 f Rn. 13 bzw. Rn. 7; für die neue AVNot in Schleswig-Holstein: Beschluss vom 20. November 2006 aaO S. 110 f Rn. 10; vgl. auch - für die neue AVNot in Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom heutigen Tage in NotZ 38/06), keine Bedenken, wenn für das Bewerbungsverfahren grundsätzlich an einem Punktesystem festgehalten wird.

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 38/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 45/06
    bb) Der Senat hat danach, wie bereits mehrfach ausgesprochen (für die neue AVNot in Hessen: Beschlüsse vom 24. Juli 2006 aaO S. 393 f Rn. 13 bzw. Rn. 7; für die neue AVNot in Schleswig-Holstein: Beschluss vom 20. November 2006 aaO S. 110 f Rn. 10; vgl. auch - für die neue AVNot in Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom heutigen Tage in NotZ 38/06), keine Bedenken, wenn für das Bewerbungsverfahren grundsätzlich an einem Punktesystem festgehalten wird.
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 45/06
    Auch das Bundesverfassungsgericht (aaO) hat ein solches Punktesystem prinzipiell nicht beanstandet; es ist durch die gesetzlichen Auswahlkriterien des § 6 Abs. 3 BNotO gedeckt (BGHZ 124, 327, 335).
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 29/04

    Fortführung des Verfahrens zur Besetzung zweier Notarstellen

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 45/06
    Der Senat hat zur Umsetzung dieser verfassungsrechtlichen Entscheidung bereits mehrfach Stellung genommen (siehe die Beschlüsse vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155; vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 - DNotZ 2005, 942; vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 362 und NotZ 11/06 - ZNotP 2006, 455 sowie vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109).
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 11/06

    Berücksichtigung der Qualifikation als Fachanwalt bei der Besetzung von

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 45/06
    Der Senat hat zur Umsetzung dieser verfassungsrechtlichen Entscheidung bereits mehrfach Stellung genommen (siehe die Beschlüsse vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155; vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 - DNotZ 2005, 942; vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 362 und NotZ 11/06 - ZNotP 2006, 455 sowie vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109).
  • BGH, 18.03.2002 - NotZ 19/01

    Bewerbung eines württembergischen Bezirksnotars um die Stelle eines Anwaltsnotars

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 45/06
    Dieser Vergleich mit den Verhältnissen anderer Bewerber setzt ein gewisses Maß an Abstraktion, Generalisierung und Schematisierung notwendig voraus, damit ein einheitlicher und nachprüfbarer Maßstab gewonnen werden kann, nach dem sich die Justizverwaltung zu richten hat (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 2002 - NotZ 19/01 - NJW-RR 2002, 1142, 1143).
  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 147/05

    Begriff des Mangels an Urteilsvermögen

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 45/06
    Der Senat hat zur Umsetzung dieser verfassungsrechtlichen Entscheidung bereits mehrfach Stellung genommen (siehe die Beschlüsse vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155; vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 - DNotZ 2005, 942; vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 362 und NotZ 11/06 - ZNotP 2006, 455 sowie vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109).
  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 16/04

    Anforderungen an die Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf

  • OLG Stuttgart, 27.07.2011 - 4 U 78/08

    Amtshaftungsprozess: Schadensersatz wegen Nichternennung zum Notar bei

    Der Notarsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 20. Oktober 2006 das Rechtsmittel des Klägers zurückgewiesen (Not 3/06), die Beschwerde zum Bundesgerichtshof blieb ohne Erfolg (Beschluss vom 26. März 2007, NotZ 45/06).

    Dies habe sich auch in einem weiteren Besetzungsverfahren im Jahr 2005 bestätigt (Blatt 447 - 450 d.A. - es geht um die Verfahren OLG Stuttgart Not 3/06 und BGH NotZ 45/06).

    Danach hätte die Auswahlentscheidung bis zur Schaffung einer neuen AVNot (10. Mai 2007, K 49, Blatt 340 d.A.) auf der Basis einer individuellen Abwägung erfolgen müssen (vergleiche dazu auch BGH, Beschluss vom 26. März 2007, NotZ 45/06).

    Solange es insoweit an einem ausdifferenzierten Bewertungssystem fehlt, ist eine individuelle Eignungsprognose im weiteren Sinne zu treffen, bei der diese beiden notarspezifischen Eignungskriterien mit eigenständigem höheren Gewicht als bisher im Verhältnis zu der Anwaltspraxis und dem Ergebnis des die juristische Ausbildung abschließenden, die allgemeine juristische Qualifikation des Bewerbers erfassenden Staatsexamens einfließen müssen (BGH, Beschluss vom 26. März 2007, NotZ 45/06, Tz 10).

    Angesichts der zwischen den Parteien unstreitigen Tatsache, dass die nächste Ausschreibung einer Anwaltsnotarstelle in S auf der Basis einer individuellen Auswahlentscheidung erfolgte (die Überprüfung erfolgte in den Verfahren OLG Stuttgart Not 3/06; BGH NotZ 45/06), ist die Kausalitätsbetrachtung an diesem Zustand zu orientieren.

    Diese Auswahlentscheidung ist im Hinblick auf die damaligen Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs fragwürdig, denn die Gewichtung des Staatsexamens soll danach gegenüber beruflichen und notarspezifischen Erfahrungen zurücktreten (z.B. BGH, Beschluss vom 26. März 2007, NotZ 45/06 Tz. 10).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.10.2013 - 21 Sa 1380/13

    Entschädigung eines Stellenbewerbers wegen Altersdiskriminierung -

    Unter einem "Prädikatsexamen" wird jedoch ganz überwiegend ein Examen mit der Note "vollbefriedigend" und besser verstanden (vgl. BGH vom 26.02.2007 - NotZ 45/06 -, NJW-RR 2007, 1135 Rz. 17; OVG Bremen vom 11.03.2013 - 2 B 294/12 -, NVwZ-RR 2013, 811 Rz. 30 und 33; OVG Lüneburg vom 04.12.2009 - 2 KN 906/06 -, WissR 2010, 68 Rz. 35, LAG Niedersachsen vom 09.10.2007 - 5 Sa 207/07 -, juris Rz 6; siehe dazu auch 3.1 der Studie des Soldan-Instituts für Anwaltsmanagement "Das ?Soldan-Gründungsbarometer' - Berufliche Situation junger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte", BRAK-Mitteilungen 2006, 55, abrufbar unter www.brak.de/fuer-anwaelte/puplikationen, sowie die Angaben bei Wikipedia unter den Stichworten "Staatsexamen", wikipedia.org/wiki/Staatsexamen, oder "Prädikatsexamen", wikipedia.org/wiki/Prädikatsexamen).
  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung der Baden-Württembergischen

    Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) folgend wird daher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei Anwendung eines Punktesystems bei der Besetzung einer Notarstelle eine Prüfung aller Umstände des Einzelfalls, die in einen umfassenden individuellen Eignungsvergleich mündet, als unverzichtbar angesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 -, NJW 2005, S. 212 ; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 21/06 -, veröffentlicht in JURIS; BGH, Beschluss vom 1. August 2005 - NotZ 11/05 -, ZNotP 2006, S. 37 ; BGH, Beschluss vom 26. März 2007 - NotZ 45/06 -, NJW-RR 2007, S. 1135 ).
  • LAG Hamburg, 28.01.2014 - 2 Sa 50/13

    Rechtsmissbräuchliche Entschädigungsklage eines Juristen wegen

    Unter einem Prädikatsexamen wird jedoch ganz überwiegend ein Examen mit der Note "voll befriedigend" und besser verstanden (BGH vom 26.2.2007, NJW-RR 2007, 1135 ; OVG Bremen vom 11.03.2013, 2 B 294/12; LAG Niedersachsen vom 9.10.2007, 5 Sa 207/07; LAG Berlin-Brandenburg vom 31.10.2013, aaO.).
  • OLG Stuttgart, 30.04.2010 - Not 1/10

    Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

    b) Dagegen, dass der Beklagte befugt war, die Auswahlkriterien des § 6 Abs. 3 BNotO im Rahmen des ihm eingeräumten Beurteilungsspielraums durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zu interpretieren (statt aller BGHZ 124, 327, 332; BGH, Beschl. v. 26. März 2007 - NotZ 45/06, BGHR BNotO, § 6 Abs. 3 Auswahlverfahren 5) wird vom Kläger nichts erinnert.

    Bei der theoretischen Fortbildung und den praktischen Beurkundungserfahrungen handelt es sich um notarspezifische Eignungskriterien mit eigenständigem höheren Gewicht im Verhältnis zu der Anwaltspraxis und dem Ergebnis des Staatsexamens (vgl. BGH, Beschl. v. 26. März 2007 - NotZ 45/06 DNotZ 2007, 874 insoweit in BGHR nicht abgedruckt).

  • OLG Schleswig, 17.04.2008 - Not 1/08

    Beurteilungsspielraum bei Auswahlentscheidung zwischen Bewerbern um eine

    Gerade vor einem solchen Hintergrund habe die Justizverwaltung im Rahmen der wertenden Gesamtschau das über das Punktesystem gewonnene Ergebnis auf seine Richtigkeit zu hinterfragen (so auch nunmehr BGH DNotZ 2007, 874, 875; vgl. auch BGH DNotZ 2007, 66 f., bei juris Rn. 18 - hier hatte der eine Bewerber bei der Beurkundungstätigkeit lediglich 1, 6 Punkte erzielt und innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Ausschreibung nur ein Beurkundungsgeschäft vorgenommen, während er bei der theoretischen Vorbereitung 72, 5 Punkte erreichen konnte; demgegenüber wies der dortige Antragsteller bei der theoretischen Vorbereitung 7 Punkte auf, konnte zugleich aber auf 731 vorgenommene Beurkundungen verweisen - diese Gesichtspunkte hatte der Antragsgegner in seine Auswahlentscheidung nach Maßgabe des Bundesgerichtshofs einzubeziehen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht