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   BGH, 26.03.2009 - 3 ARs 6/09   

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https://dejure.org/2009,5773
BGH, 26.03.2009 - 3 ARs 6/09 (https://dejure.org/2009,5773)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2009 - 3 ARs 6/09 (https://dejure.org/2009,5773)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2009 - 3 ARs 6/09 (https://dejure.org/2009,5773)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 17 PUAG; § 36 Abs. 3 PUAG; Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG; § 154 VwGO; § 18 Abs. 3 PUAG
    Parlamentarischer Untersuchungsausschuss; BND-Untersuchungsausschuss (Requests for Information); Beweisantrag (Minderheitenrechte); Verweigerung der Aktenvorlage durch die Bundesregierung; keine Kostenentscheidung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde zur Umsetzung eines im 1. Untersuchungsausschuss der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gestellten Antrags; Beiziehung und Weiterleitung der einem Ausschuss vorliegenden Schriftstücke; Untersuchungsausschuss zur Klärung der Weitergabe von Informationen ...

  • Judicialis

    PUAG § 9 Abs. 4; ; PUAG § 17; ; PUAG § 18

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PUAG § 9 Abs. 4; PUAG § 17; PUAG § 18
    Zulässigkeit eines Antrags auf Zurverfügungstellung von Unterlagen in leserlicher Form in einem Untersuchungsausschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Antrag der Oppositionsmitglieder des Irak-Untersuchungsausschusses auf Beschwerde zurückgewiesen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Antrag der Oppositionsmitglieder des Irak-Untersuchungsausschusses auf Beschwerde

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.2009 - 3 ARs 24/08

    BND-Untersuchungsausschuss; Erledigung der Hauptsache; fortbestehendes

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - 3 ARs 6/09
    Ein im Sinne eines besonderen Fortsetzungsfeststellungsinteresses ausreichender Anlass, die Rechtslage in abstrakter Form festzustellen (vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 17. Februar 2009 - 3 ARs 24/08), besteht auch mit Blick auf die von dem Antragsgegner zu 1. vorgebrachte Wiederholungsgefahr und das geltend gemachte "Rehabilitationsinteresse" nicht; diesen Gesichtspunkten kommt hier allenfalls ein geringes Gewicht zu.

    Einer entsprechenden Anwendung der VwGO (vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 18. Juli 2006 - 3 ARs 27/06 und Beschl. vom 17. Februar 2009 - 3 ARs 24/08) steht im vorliegenden Fall entgegen, dass sich der Untersuchungsausschuss und eine Minderheit seiner Mitglieder als Beteiligte gegenüberstehen.

  • BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01

    Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - 3 ARs 6/09
    Deshalb statuiert § 17 Abs. 2 PUAG besondere Rechte der qualifizierten Ausschussminderheit, wenn diese die Erhebung eines Beweises beantragt (vgl. zum Mitbestimmungsrecht der Minderheit über die Beweiserhebung BVerfGE 105, 197; Klein in Maunz/Dürig, Komm. z. GG, Art. 44 Rdn. 197 ff.).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - 3 ARs 6/09
    Die Regelungen über die Vorlage von Beweismitteln sind demgegenüber nicht in § 17 PUAG, sondern in § 18 PUAG enthalten (zur Aktenvorlagepflicht vgl. grundlegend BVerfGE 67, 100, 127 ff.; s. auch Klein aaO Rdn. 216; Achterberg/Schulte in v. Mangoldt/Klein/Starck, GG II, Art. 44 Rdn. 148 ff.).
  • BGH, 23.02.2017 - 3 ARs 20/16

    Antrag der Oppositionsmitglieder im NSA-Untersuchungsausschuss zurückgewiesen

    Eine Kosten- und Auslagenentscheidung ist im Beschwerdeverfahren nach § 36 Abs. 3 PUAG nicht veranlasst (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2009 - 3 ARs 6/09, juris Rn. 24).
  • BGH, 06.02.2019 - 3 ARs 10/18

    Zum Umfang der Beweisaufnahme im Breitscheidplatz-Untersuchungsausschuss des

    Eine Kosten- und Auslagenentscheidung ist im Beschwerdeverfahren nach § 36 Abs. 3 PUAG nicht veranlasst (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. August 2010 - 3 ARs 23/10, juris Rn. 30; vom 26. März 2009 - 3 ARs 6/09, juris Rn. 24).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - LVerfG 9/15

    Teilweise erfolgreicher Antrag im Organstreitverfahren gegen Ablehnung eines

    So ist etwa schon die Aktenanforderung Teil der Beweiserhebung, weil sie die Beweisaufnahme (durch Einführung einzelner Aktenteile im Wege des Urkundenbeweises) vorbereitet (vgl. auch LVerfG M-V, Beschl. v. 24.09.2015 - 5/15 e.A. - im Anschluss an BVerfGE 67, 100, 109, 128, 130, 132; BGH-ErmittRi, Beschl. v. 20.02.2009 - I ARs 3/2008 -, juris Rn. 30; vgl. ferner BGH, Beschl. v. 26.03.2009 - 3 ARs 6/09 -, juris Rn. 19 f.).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2015 - LVerfG 5/15

    Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren - Ablehnung eines Beweisantrags durch

    Die Aktenanforderung ist nämlich bereits Teil der Beweiserhebung, weil sie die Beweisaufnahme (durch Einführung einzelner Aktenteile im Wege des Urkundenbeweises) vorbereitet (vgl. auch BVerfGE 67, 100, 109, 128, 130, 132, wonach das Recht, die Vorlage von Akten zu verlangen, vom Beweiserhebungsrecht des Untersuchungsausschusses umfasst ist; BGH-ErmittRi, Beschl. v. 20.02.2009 - I ARs 3/2008 -, juris Rn. 30; vgl. ferner BGH, Beschl. v. 26.03.2009 - 3 ARs 6/09 -, juris Rn. 19, 20).
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