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BGH, 26.03.2014 - IV ZR 380/13 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Beiordnung eines Verkehrsanwalts für die Korrespondenz zwischen Prozesspartei und dem am Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 121 Abs. 4
Beiordnung eines Verkehrsanwalts für die Korrespondenz zwischen Prozesspartei und dem am Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.10.2012 - 7 O 494/11
- KG, 04.10.2013 - 6 U 217/12
- BGH, 26.03.2014 - IV ZR 380/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04
Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen …
Auszug aus BGH, 26.03.2014 - IV ZR 380/13
Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren sind wie regelmäßig in der Revisions- und Rechtsbeschwerdeinstanz (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2004 XII ZA 6/04, FamRZ 2004, 1633 unter III;… Zöller/Geimer, ZPO 30. Aufl. § 121 Rn. 23;… Musielak/Fischer, ZPO 10. Aufl. § 121 Rn. 23) weitgehend Rechtsfragen zu klären, für die eine Korrespondenz mit der Prozesspartei von untergeordneter Bedeutung ist.